Mordverdächtiger von Bramsche ist wegen Stalkings bekannt

Nachbar von Joel G.: “Der hat auch meine Freundin gestalkt”

Joel G. Bramsche
Joel G. soll schon 2020 eine jungen Frau gestalkt haben.
Privat
von Jessica Sander und Festim Beqiri

Immer neue Abgründe: Der Tatverdächtiger von Bramsche ist bereits wegen Stalkings bekannt. 2020 hat er einer jungen Frau aufgelauert. Drei Jahre später nun die mutmaßliche Vergewaltigung und Mord an einer jungen Frau. Auch ein Nachbar von Joel. G berichtet von Stalking. Wie lange muss es in ihm gebrodelt haben?

Staatsanwaltschaft: "Es gab ein Verfahren wegen Nachstellung. Tatzeit war Sommer 2020"

„Ich hatte auch schon mal Stress mit ihm, weil er meine Freunde gestalkt hat“, das erzählt ein Nachbar von Joel G. im Gespräch mit RTL. Was genau dort vorgefallen ist, dazu wollte er sich nicht äußern. Diese Aussage passt aber gut zu dem, was die Staatsanwaltschaft Osnabrück über Joel G. bekannt gegeben hat. 2020 war der Tatverdächtige bereits wegen Stalkings im Visier: „Es gab ein Verfahren wegen Nachstellung. Tatzeit war Sommer 2020, zum Nachteil eines jungen Mädchens”, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft Osnabrück, Alexander Retemeyer.

Verfahren gegen Joel G. wurde nach erzieherischer Maßnahme eingestellt

Wie genau Joel G. damals vorgegangen ist und wer das junge Mädchen war, dazu kann die Staatsanwaltschaft aus Jugendschutzgründen nichts sagen. Klar ist jedoch, das jetzige Opfer, Milena O., war es nicht. Das Verfahren wurde 2020 wieder eingestellt, nach Abschluss einer erzieherischen Maßnahme, die bei leichten Verfehlungen von Jugendlichen eingesetzt wird. Welche Maßnahme das ist, entscheidet die Jugendgerichtshilfe: „Das ist oft ein erzieherisches Gespräch, da werden die zusammen mit ihren Eltern einbestellt und dann findet ein Gespräch statt. Man kann aber auch eine Auflage machen. Eigentlich kann alles, was man sich vorstellen kann, auch gemacht werden”, so der Pressesprecher.

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Nur drei Jahre nach dem Stalking Vorfall sitzt Joel G. jetzt wegen mutmaßlicher Vergewaltigung und Mordes in U-Haft. Ob er nach Erwachsenen- oder Jugendstrafrecht verurteilt wird, “das ist die entscheidende Frage”, so Retemeyer. „Im Augenblick ermitteln wir wegen Mordes und das würde bei einem Erwachsenen ja dazu führen, dass eine lebenslange Freiheitsstrafe dabei rauskommt und bei Jugendstrafe sind das maximal zehn Jahre.”

Dazu müsste im Laufe des Verfahrens ein Gutachten eingeholt werden, um herauszufinden, ob eine Reifeverzögerung bei Joel G. vorliegt: „Zum Beispiel ist es ein Zeichen für eine Reifeverzögerung, wenn man noch bei seinen Eltern wohnt. Hat der drei Kinder und arbeitet(...) und schon alles gesehen, ist das was anderes, als wenn das ein gut behüteter Junge ist, der bisher eigentlich nur zuhause bei seiner Mutti gewohnt hat und nicht mal selber die Wäsche waschen muss.”

Es geht also im Falle einer Verurteilung wegen Mordes um zehn Jahre Jugendstrafe oder bis 15 Jahre Haft, falls eine besondere Schwere der Schuld festgestellt werden kann.

Zwei Tötungsdelikte in Bramsche

Bramsche kommt einfach nicht zur Ruhe. Es ist der zweite Mordfall innerhalb weniger Tage in der niedersächsischen Gemeinde. Bereits am 1. März war ein 16-Jähriger aus Bramsche an den Folgen seiner Schussverletzungen gestorben, nachdem ein 81 Jahre alter Nachbar auf ihn geschossen hat. Gegen den Italiener wurde Haftbefehl wegen Mordes und versuchten Totschlags erlassen. Er soll mit der Waffe auch auf die Mutter des Jungen gezielt haben.

Die Gemeinde plant eine Gedenkfeier für beide Opfer.