Sie erwiderte seine Liebe nicht

Lebenslang! Krankenpfleger muss wegen Mord an Johanna ins Gefängnis

Krankenpfleger muss wegen Mord an Johanna ins Gefängnis Sie erwiderte seine Liebe nicht
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Sie erwiderte seine Liebe nicht
Krankenpfleger muss wegen Mord an Johanna ins Gefängnis

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Von Valerio Magno und Sarah Heinen

Das Urteil ist gefällt: Lebenslänglich muss Krankenpfleger Jan T. in den Knast. Das Landgericht Münster sieht es als erwiesen an, dass er die damals 21-jährige Johanna in ihrer Wohnung in Warendorf misshandelt, vergewaltigt und getötet hat. Das Urteil bringt Details ans Licht, die fassungslos machen.

Keine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren

Das Schwurgericht Münster ist sich einig: Der 31-jährige Mann aus Ennigerloh in Nordrhein-Westfalen hat seine ehemalige Kollegin Johanna im November 2022 getötet. Jetzt muss der Krankenpfleger lebenslang hinter Gitter. Drei explizite Merkmale der Tat machen sie zu dem, was sie ist: ein Mord. Neben Heimtücke und der Befriedigung des Geschlechtstriebes hat das Gericht auch die besondere Grausamkeit festgestellt. Denn bevor Jan T. die 21-Jährige erwürgt hat, soll er sie über Stunden gequält und vergewaltigt haben. Die Richter sehen die besondere Schwere der Schuld dieser Tat als erwiesen, wodurch eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen ist.

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Johanna wurde brutal vergewaltigt

Beim Prozess sind brutale Details ans Licht gekommen, von denen die Rechtsmedizinerin Dr. Stefanie Schlepper als Zeugin berichtet. Neben den typischen Abwehrverletzungen wie Schnitten an der Hand, Wunden an den Brustwarzen und Hämatomen an den Oberschenkeln weise das Opfer auch schwere Verletzungen am Unterleib auf. „Sie entstanden durch massive Penetration“, so Schlepper. Vermutlich durch ein Nudelholz. Das hat neben der Leiche gelegen.

„Das hat mein Kind nicht verdient, so zu leiden. Sie war so ein liebevoller und harmloser Mensch“, sagt Johannas Mutter nach dem Urteil. „Sie war eine wunderschöne junge Frau, freundlich, herzlich, sehr lustig, liebevoll – das wird für immer bleiben.“

Johannas Tod war grausam. „Sie wurde mit bloßen Händen erwürgt. Durch Kompression des Halses wurde die Blutzirkulation im Kopf unterbrochen. Das Blut staute sich und verursachte ein Hirnödem“, erklärt die Rechtsmedizinerin.

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Die 21-jährige Krankenschwester galt als sehr pünktlich. Am Tag der Tat erschien sie nicht bei der Arbeit und reagierte auch nicht auf Nachrichten und Anrufe. Das machte ihren Kollegen Sorgen und sie fuhren zu ihrer Wohnung. Dort fanden sie die Leiche von Johanna.

Sie hatte gerade erst ihr Examen gemacht. Während der Ausbildung lernte sie Jan T. kennen. Um ihre Aufmerksamkeit zu erlangen, täuschte er eine Krebserkrankung vor. Der Betrug flog auf und Johanna brach den Kontakt zu ihrem ehemaligen Kollegen ab. Doch das wollte er nicht akzeptieren.

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Das Motiv: Verschmähte Liebe

Der Grund für den Mord an der 21-Jährigen war offenbar verschmähte Liebe. Demnach wollte der Krankenpfleger den Kontaktabbruch nicht einfach so hinnehmen und schrieb Johanna weiter Nachrichten.

Am 9. November lauerte Jan T. der damals 21-Jährigen vor ihrer Haustür auf. Johanna wollte zur Arbeit, als der 31-Jährige sie mit einem Messer bedrohte und zurück in ihre Wohnung drängte. Dort misshandelte, vergewaltigte und tötete er die junge Frau. Anschließend durchsuchte er die Wohnung und schnappte sich sowohl ihr Handy als auch ihre EC-Karte. Damit schaffte er es, 1.000 Euro abzuheben und mit seinem Auto nach Spanien zu flüchten, wo er wenige Tage später festgenommen wurde.

Auch am letzten Prozesstag äußert sich der 31-Jährige nicht zu den Vorwürfen. Gegenüber Freunden soll er die Tat in Briefen gestanden haben. Das Einzige, was er vor der Urteilsverkündung zu Protokoll gab, war: „Mein Verteidiger hat alles eindrucksvoll zusammengefasst. Dem möchte ich mich anschließen“.

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