„In Neuwied hätte es kein Knöllchen gegeben"Tesla-Fahrerin (53) nach kuriosem Knöllchen stinksauer! Doch wer ist hier im Recht?

Ein Fall von deutschem Bürokratie-Irrsinn neben der E-Ladesäule schlägt hohe Wellen!
Alexandra Bergmann (53) parkt mit ihrem Tesla auf einem E-Parkplatz in Koblenz und tankt ihr E-Auto mit Strom auf – dann drückt ihr die Stadt Koblenz ein 55 Euro-Verwarngeld auf, weil ihr das E-Kennzeichen fehlt.
Dabei hat man ihr Auto doch ohne das E-Kennzeichen in Neuwied problemlos zugelassen – wer ist hier im Recht?
Tesla-Fahrerin fassungslos über Knöllchen in Koblenz – wer hat hier Recht?
Bürokratie wird in Deutschland oft großgeschrieben. Diesmal zum Leidwesen von Alexandra Bergmann und ihrem Tesla. Dabei wollte Bergmann eigentlich nichts anderes als ihr Wunschkennzeichen, bestehend aus vier Ziffern und kam damit auf die Kfz-Zulassungsstelle in ihrem Heimatort Neuwied zu.
Die Stadt Neuwied bestätigt auf RTL-Anfrage, dass sie aber keine vier Ziffern plus das „E“ auf dem Kennzeichen ausgibt. Also bot man Bergmann eine Stelle weniger an und dafür das „E.“ Doch laut eines Sprechers hätte sich Bergmann für ihr Wunschkennzeichen entschieden und damit gegen das E-Kennzeichen.
„Die Mitarbeiterin der Kfz-Zulassungsstelle bestätigt nicht, dass sie Frau Bergmann gesagt hat, dass sie ohne das E-Kennzeichen keine Nachteile hat. Wir möchten aber klarstellen, dass es in Neuwied solche Knöllchen wie in Koblenz nicht gibt“, erklärt der Stadtsprecher.
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Nie hätte Bergmann aber geahnt, dass sie mit ihrem Kennzeichen andernorts Probleme bekommen könnte. Doch genau so kam es.
Am 21. August 2023 erhält Bergmann ein Knöllchen, das sie immer noch fassungslos zurücklässt. Die Stadt Koblenz bestätigt auf RTL-Anfrage, dass sie sich auf die geltenden Regeln bezieht. „Wenn ein Fahrzeughalter also bei der Zulassung seines Fahrzeugs auf das ‚E‘ am Ende des Schildes verzichtet, gibt er die Bevorrechtigung an den Parkplätzen auf. (…) Daher ist auch ein Fahrzeug eines Herstellers, der ausschließlich reine Elektroautos baut, ohne das ‚E‘ am Nummernschild zu verwarnen“, erklärt der Sprecher klar.
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Koblenz oder Neuwied – wer ist im Recht? Bundesverkehrsmisterium klärt auf
Doch wer ist hier nun im Recht – Neuwied, Koblenz oder gibt es sogar im selben Bundesland kommunale Unterschiede? RTL hat beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr nachgefragt. Hier wird deutlich, wo das Problem liegt. Das E-Kennzeichen ist in Deutschland zwar ein freiwilliges Kennzeichen, jedoch kann es unterschiedliche kommunale Regelungen „in Bezug auf die mit dem E-Kennzeichen einhergehenden Bevorrechtigungen“ geben, erklärt eine Sprecherin.
In Städten gelten also je nach Beschilderung der E-Ladesäulen komplett unterschiedliche Regeln für die E-Auto-Besitzer. Mancherorts dürfen sogar Verbrenner auf einem E-Parkplatz parken, ohne ein Knöllchen zu bekommen. In Koblenz dürfen auf einem E-Ladeparkplatz aber nur Autos stehen, die auch mit einem ‚E‘ im Kennzeichen gekennzeichnet sind. Hier hat es also ein Ordnungsamt-Mitarbeiter in Koblenz mit dem geltenden Recht vor Ort sehr genau genommen.

Elektromobilitätsgesetz regelt nur die Rechte von E-Auto-Besitzern mit ‚E‘ im Kennzeichen
Es kommt also nicht nur darauf an, welche Regelung die jeweilige Stadt hat, sondern auch, wie streng die Regeln durchgesetzt werden. Was in der einen Kommune erlaubt ist, kann also in der nächsten eine Ordnungswidrigkeit bedeuten.
Wie eine Abfrage des ADAC 2022 bereits ergeben hat, ist das Parken an öffentlichen Stromladesäulen mindestens von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Deswegen sollten sich E-Auto-Halter also immer genau informieren. Im bundesweit gültigen Elektromobilitätsgesetz werden nämlich nur die Rechte der Besitzer von E-Autos mit einem ‚E‘ im Kennzeichen geregelt.
Der ADAC fordert nach wie vor, das „Schilder-Wirrwarr“ durch bundesweit einheitliche Regeln für das Laden und Parken zu ersetzen. Doch wie der Koblenzer Fall zeigt, ist Deutschland noch lange nicht an diesem Punkt angelangt.