Süßes, sonst gibt's Saures - und richtig Stress!Polizei warnt! Diese Halloween-Streiche können euch richtig Ärger einbringen

Es wird gruselig!
Ob als Horror-Clown, Vampir oder Krankenschwester – wer Halloween feiert, tut das gerne in gruseligen Kostümen. Für Kinder, die in dieser Nacht losziehen, gehören Streiche meist genauso zu einem gelungenen Halloween-Abend wie das klassische Einsammeln von Süßigkeiten. Aber was ist an Halloween wirklich erlaubt, auf welche Streiche und Kostüme sollte man besser verzichten?

Nicht alle Halloween-Streiche sind harmlos

Kleine Streiche, die niemandem ernsthaft schaden, sind in der Halloween-Nacht in Ordnung und können nicht geahndet werden.

Wird dabei allerdings etwas beschädigt oder nimmt gar eine Person Schaden, wird die Lage komplizierter:

  • Ein Auto in Toilettenpapier einzuwickeln etwa, ist nicht verboten. Hinterlässt man dabei allerdings Schäden im Lack, wird der Streich zur Sachbeschädigung.

  • Auch Konfetti in Briefkästen zu werfen oder die Türklinke eines fremden Hauses mit Zahnpasta zu bestreichen, sind harmlose Streiche – die Hausbewohner werden sich wohl ärgern, können diese Hinterlassenschaften aber ja schnell wieder entfernen.

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Diese Streiche sind an Halloween tabu

Werden dagegen Hauswände mit rohen Eiern oder Farbe beworfen, Blumenkästen ausgeräumt oder Böller in Briefkästen gesteckt, sieht es schnell anders aus: Hier lassen sich Rückstände womöglich nicht mehr leicht entfernen, es entstehen Schäden an fremdem Eigentum, für die der Übeltäter aufkommen muss.

Auch das Herausheben von Gullydeckeln sei laut Polizei, die bereits im Vorfeld mahnt, ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr.

Ebenfalls keine gute Idee sind Streiche, bei denen eine Verletzungsgefahr besteht. Rutscht jemand auf einer durch Schmierseife rutschig gemachten Treppe aus und verletzt sich, kann er zivilrechtliche Ansprüche wie etwa Schadensersatz geltend machen oder im Extremfall sogar auf eine strafrechtliche Verfolgung des Scherzbolds pochen.

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Haftet ihr an Halloween für euer Kind?

Eier werfen ist ein beliebter Streich zu Halloween. Geht bei solchen Aktivitäten zum Beispiel eine Scheibe kaputt, haftet der Verursacher. Foto: Silvia Marks
Hinterlassen Streiche wie Eier werfen an Halloween bleibende oder nur schwer zu entfernende Schäden an fremdem Eigentum, ist das Sachbeschädigung.
DPA

Wenn euer Kind an Halloween alleine losziehen darf, solltet ihr vorher mit ihm über seine Pläne sprechen und deutlich machen, wo die Grenze zwischen kleinen Streichen und größeren Vergehen mit ernsten Konsequenzen gezogen wird.

Für Schäden, die Kinder verursacht haben, haften Eltern übrigens nicht generell. Sind die Kinder noch nicht volljährig, haben sie aber eine Aufsichtspflicht. Kommen Eltern dieser nicht nach und die Kinder fügen anderen bei Halloween-Streichen Schäden zu, müssen die Eltern möglicherweise dafür aufkommen.

Hier kommt es aber immer auf den Einzelfall und die Umstände an. Ab 14 Jahren sind Jugendliche bedingt strafmündig: Übertreiben sie es bei ihren Streichen, können sie im schlimmsten Fall strafrechtlich verfolgt werden.

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Polizei gibt wichtige Tipps für Eltern und Kinder

Die Polizei hat einige aktuelle Tipps und Ratschläge für Halloween parat. Sowohl Eltern, als auch Kinder sollten sich die wichtigen Hinweise vorab anschauen, damit der Abend zwar gruselig, aber auch sicher und spaßig für alle ausgeht:

  • Achtet besonders auf alle, die nicht an Halloween teilnehmen wollen. Denn: Spaß sollte niemals auf Kosten Dritter gehen.

  • Nachbarschaftlicher Respekt: Haltet die Lautstärke während der Feierlichkeiten im Rahmen und informiert Nachbarn über die Halloween-Aktivitäten.

  • Nicht vergessen: Achtet trotz Kostümen auf Sichtbarkeit im Straßenverkehr.

  • Taschenlampen für eine bessere Beleuchtung. Stattet eure Kinder zusätzlich damit aus und schützt sie so vor möglichen Gefahren.

  • Kostümwahl: Das Mitführen von Waffen und damit zu drohen, ist strengstens verboten und kein Spaß.

  • Kein Alkohol am Steuer! Bedenkt auch, dass ihr mit Restalkohol im Blut kein Auto fahren solltet.

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Auf diese Halloweenverkleidung solltet ihr verzichten

Generell ist, was die Verkleidung angeht, an Halloween nicht alles erlaubt. Wie an Karneval darf man sich beispielsweise nicht in eine Original-Polizistenuniform schmeißen – Verwechslungen mit echten Polizisten müssen beim Kostüm ausgeschlossen sein. Arztkittel dürfen aber getragen werden. Auch mit Äxten aus Plastik, Spielzeugpistolen und Gummischwertern dürft ihr euer Kostüm veredeln. Anders sieht es mit Waffen aus, die täuschend echt aussehen: Sogenannte „Anscheinswaffen" sind laut Waffengesetz verboten. Wer sie mit zur Halloweenparty bringt, riskiert ein Bußgeld oder sogar eine Strafanzeige.

Insbesondere vor solchen Grusel-Clown-Kostümen warnt die Polizei in diesem Jahr an Halloween.
Insbesondere vor solchen Grusel-Clown-Kostümen warnt die Polizei an Halloween.
Picture Alliance

Egal, für welches gruselige Kostüm ihr euch auch entscheidet: Passanten zu erschrecken oder gar mit Spielzeugwaffen zu bedrohen, ist ein absolutes No-Go. Erleidet das Opfer einen Schock oder verletzt sich, kann eine Anzeige wegen Nötigung oder Körperverletzung drohen. Hiervor warnt in diesem Jahr auch die Polizei:

„Das bloße Erschrecken von Menschen ist nicht zwingend strafbar, lustig ist es aber auch nicht. Grusel-Clowns und andere Grusel-Gestalten können sich jedoch auch schnell einer strafrechtlichen Verfolgung ausgesetzt sehen, wenn sich jemand vor Angst oder auf der Flucht vor ihnen verletzt“, appelliert zum Beispiel die Polizei Wesel (Nordrhein-Westfalen).

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Wichtig ist aber auch: Fahrt ihr an Halloween kostümiert Auto, solltet ihr es mit der Verkleidung besser nicht übertreiben. Rauschebärte, Perücken oder große Hüte behindern am Steuer die Sicht und Bewegungsfreiheit. Werdet ihr dann von der Polizei kontrolliert, müsst ihr möglicherweise ein Bußgeld zahlen. Baut man stark kostümiert einen Unfall, kann das sogar als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden. Im Schadensfall kann die Versicherung dann die Leistungen kürzen. (dpa/mjä)