Er bekam lebenslänglich
Anwälte legen Revision ein - geht Polizistenmörder Andreas S. doch nicht in den Knast?
Nach dem Urteil um die Polizistenmorde in Kusel geht der Hauptangeklagte Andreas S. in Revision. Das Gericht verurteilte den 38-Jährigen wegen zweifachen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe und stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Mit seinen Anwälten ficht er das Urteil jetzt an.
Andreas S. ficht Urteil an
Im Januar 2022 endete eine Verkehrskontrolle an einer Landstraße bei Ulmet im Kreis Kusel für die 24-jährige Polizeianwärterin Yasmin B. und den 29-jährigen Polizeikommissar Alexander K. tödlich. Die Polizisten hielten ein Auto an, weil tote Wildtiere auf dessen Ladefläche lagen. Einer der Insassen, Andreas S., stieg laut Urteil des Landgerichts Kaiserslautern aus dem Wagen und feuerte mit einer Schrotflinte auf die beiden Polizisten. Mit diesem Verbrechen soll er versucht haben, Jagdwilderei zu vertuschen.
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Andreas S. beschuldigte seinen Komplizen
Während des Prozesses behauptete Andreas S., sein Beifahrer Florian V. hätte die tödlichen Schüsse abgefeuert. Den Nebenangeklagten Florian V. sprach das Landgericht zwar der Mittäterschaft der gewerbsmäßigen Jagdwilderei schuldig. Es sah aber von einer weiteren Strafe ab, da der 33-Jährige vor Prozessbeginn umfassend ausgesagt hatte.
Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Tat erfüllte mehrere Mordmerkmale und habe „Hinrichtungscharakter“ gehabt, so die Anklage. Darum liege eine besondere Schwere der Schuld vor. (kho)
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