So viel kostet Habecks HeizungsplanMinisterium rechnet mit neun Milliarden Kosten für neue Heizungen

ARCHIV - 24.03.2022, Baden-Württemberg, Rottweil: Die Lüftungsanlage einer Wärmepumpe steht vor einem Wohnhaus. (zu dpa «Eigentümerverband warnt bei Wärmewende vor finanzieller Überlastung») Foto: Silas Stein/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Wärmepumpen soll konventionelle Öl- und Gasheizungen bald ersetzen.
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Für den Einbau klimafreundlicherer Heizungen müssen Bürgerinnen und Bürger nach Einschätzung des Wirtschaftsministeriums bis 2028 jährlich mehr als neun Milliarden Euro in die Hand nehmen. Das geht aus einem am Montag veröffentlichten Gesetzentwurf zum neuen Gebäudeenergiegesetz hervor. Dem stünden über eine Betriebszeit der Heizung von 18 Jahren zugleich Einsparungen in Höhe von rund elf Milliarden Euro gegenüber, rechnet das Ministerium. Die Einsparungen kommen unter anderem zustande, weil Öl und Erdgas in den kommenden Jahren deutlich teurer werden.
Wirtschaft und Verbraucherverbände fordern von der Bundesregierung zeitgleich schon jetzt Hilfen für Mieter und ärmere Menschen beim Heizungsaustausch.
Lese-Tipp: Verbot neuer Gas- und Ölheizungen? Diese Heizalternativen gibt es bereits

Ab 2024: Jede neu eingebaute Heizung soll zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden

Das Gesetz bedeutet ein Ende auf Raten für konventionelle Öl- und Gasheizungen in Deutschland. Ab 2024 soll jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Neben Wärmepumpen sollen dann zum Beispiel Solarthermie oder Hybridsysteme aus Wärmepumpe und Gasheizung genutzt werden. Bei Hybrid-Heizungen deckt die Wärmepumpe die Grundversorgung, die Gasheizung springt an kalten Tagen ein.

Bestehende Öl- und Gasheizungen können weiter betrieben werden, kaputte Heizungen dürfen repariert werden. Sollte dies nicht möglich sein, sollen Übergangsfristen den Austausch erleichtern. So soll man bei kaputter Heizung übergangsweise für drei Jahre eine Gasheizung einbauen dürfen. Ist ein Anschluss an die Fernwärme absehbar, kann die Frist sogar zehn Jahre betragen.

Der Austausch soll zudem staatlich gefördert werden – die Höhe der Hilfen lässt die Bundesregierung aber weiter offen. Die bestehende Förderung für den Umstieg aufs erneuerbare Heizen werde angepasst, um die Investitionen sozial abzufedern, hieß es lediglich. Außerdem werde es weiterhin die Möglichkeit einer steuerlichen Förderung für energetische Sanierungsmaßnahmen im selbst genutzten Eigentum geben.

Im Video: Welche Kosten kommen auf Mieter und Hausbesitzer zu?

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Verbände fordern: Mieter und ärmere Bürger nicht überfordern

Wirtschaft und Verbraucherverbände haben die Bundesregierung aufgefordert, beim geplanten Austausch von Heizungen Mieter und ärmere Bürger nicht zu überfordern. "Die Bundesregierung muss deshalb so schnell wie möglich aufzeigen, welche Gruppen mit welcher Förderung rechnen können", sagte Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherschutzverbandes VZBV am Montag. Das Grundkonzept dafür soll Bauministerin Klara Geywitz (SPD) zufolge innerhalb von 14 Tagen stehen.

Die Bundesregierung spannte am Montag offiziell die Bundesländer und Verbände zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) ein. Regierungssprecherin Christiane Hoffmann sagte in Berlin, sie könnten sich nun bis Ostern äußern. Ziel bleibe es, den Gesetzentwurf im April ins Kabinett zu bringen. Eine Sprecherin des Bauministeriums ergänzte, bei den zuständigen Behörden der Bundesländer könnten Ausnahmen beantragt werden, wenn der Austausch von Heizungen finanziell nicht zumutbar sei.

Lese-Tipp: Heizungsaustausch-Pläne: Soziale Förderungen sollen kommen!

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Vermieter dürfen Kosten für Heizungsaustausch nicht einfach auf Mieter umlegen

Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, verwies darauf, dass in Deutschland rund 60 Prozent der Haushalte zur Miete wohnten. Die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP müsse dringend Klarheit schaffen und die Verunsicherung in der Bevölkerung beenden.

Verbraucherschützerin Pop ergänzte, Vermieter dürften die Kosten des Heizungsaustauschs nicht einfach über die Modernisierungsumlage auf Mieter abwälzen. "Die Wärmewende darf nicht einseitig zu ihren Lasten vollzogen werden." Bei einem geplanten Wechsel der Heizung sollte in jedem Fall eine unabhängige Energieberatung aufgesucht werden. (khe, mit dpa)

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