GDL-Boss erklärt bei RTL
Was WELLENSTREIKS für euch bedeuten
Jetzt gehen die Bahn-Streiks erst richtig los!
Mit einem Wellenstreik will GDL-Chef Claus Weselsky (65) die Deutsche Bahn in die Enge treiben. Womit Bahnfahrer rechnen müssen, erklärt der Boss der Lokführergewerkschaft GDL im Video.
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GDL-Chef Claus Weselsky erklärt bei RTL den geplanten Wellenstreik
Nachdem die letzte Verhandlungsrunde mit der Deutschen Bahn gescheitert ist, hatte die GDL einen 35-Stunden-Streik angekündigt.
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Danach soll ein Wellenstreik folgen. Viele Bahnkunden fragen sich jetzt, was das genau bedeuten soll. Die Antwort darauf gibt GDL-Chef Claus Weselsky im Gespräch mit RTL: „Wir werden die 48 Stunden Vorankündigung nicht mehr einhalten, sondern die Frist ist kürzer. Welche wir nehmen, ist noch nicht entschieden. Aber Fakt ist: Die Streiks folgen kürzer hintereinander und wir machen nicht eine lange Woche oder gar noch länger einen Arbeitskampf, sondern wir setzen auf die verkürzten, aber hintereinander stattfindenden Streiks.“
Die GDL setzt jetzt also auf eine neue Taktik: Durch das überraschende Einsetzen zeitlich eng begrenzter Arbeitsniederlegungen soll die gesamte Betriebstätigkeit nachhaltig gestört werden. „Die Eisenbahn ist kein zuverlässiges Verkehrsmittel mehr", hat Weselsky bereits angekündigt.
Ist ein Wellenstreik überhaupt erlaubt?
Allerdings fragen sich viele Bahnkunden, ob ein Streik mit einer derart kurzfristigen Ankündigung überhaupt rechtlich möglich ist. Denn wer will schon auf gut Glück am Bahnsteig stehen.
Rechtlich möglich ist ein Wellenstreik allerdings. Laut der Gewerkschaft Verdi sieht das Bundesarbeitsgericht in den Wellenstreiks „vorrangig das Ziel, mit einer möglichst kleinen Anzahl von Arbeitnehmern mittelbar möglichst große Schäden für die Arbeitgeberseite zu verursachen.“ Und das ist erlaubt.
Das könnte allerdings auch ein Hinweis darauf sein, dass die GDL langsam ihre Streikkasse schonen muss. Denn die Lokführer erhalten für jeden Tag der Arbeitsniederlegung Streikgeld von ihrer Gewerkschaft als Ersatz für den Lohnausfall. Und der letzte Streik ging sechs Tage lang und damit offenbar ordentlich ins Geld. Kein Wunder also, dass die GDL jetzt ihre Taktik ändert.
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Dumm für die Kunden: Bei einem Streik muss die Gewerkschaft nur den Arbeitgeber informieren, der bestreikt wird. Hier also die Deutsche Bahn. An Form und Umfang der Streikankündigung stellen die Gerichte keine hohen Anforderungen.
Für Bahnfahrer sind das erst mal keine guten Nachrichten. Ihre Hoffnung: Dass es nach dem 35-Stunden-Streik doch noch zu einer Einigung kommt. (aze)