Unglaubliche Geste
Frau überlässt Nachbarin in Not ihren Impftermin
Für Emily Johnson aus Austin in Texas gab es Hilfe in letzter Minute. Für eine komplizierte Herzoperation musste die 68-Jährige in eine Klinik in Cleveland. Die Ärzte dort sprachen sich mit Nachdruck dafür aus, dass sie zumindest die erste Impfung gegen das Coronavirus erhalten soll, um den Aufenthalt im Krankenhaus ungefährlicher zu machen. Das Problem: In ihrer Heimatstadt wurde der erste Schwung an Impfstoffen wohl schon verteilt. Auf welchem Weg es dann aber doch noch möglich wurde und welche Rolle ihre Nachbarin dabei spielte, das sehen Sie im Video.
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Können Impftermine weitergegeben werden?
Emily’s Fall scheint eine ungewöhnliche Ausnahme zu sein. In Deutschland ist diese Art der Impftermin-Weitergabe nicht erlaubt. Die Einladungen sind hier personenbezogen und werden in der Reihenfolge der Vorgaben der Coronavirus-Impfverordnung versandt.
Die Coronavirus-Impfverordnung sieht folgenden Stufenplan vor:
Stufe 1
Personen im Alter von ≥ 80 Jahren
BewohnerInnen von Senioren- und Altenpflegeheimen
Personal mit besonders hohem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen
Personal in medizinischen Einrichtungen mit engem Kontakt zu Risikogruppen
Pflegepersonal in der ambulanten und stationären Altenpflege
Andere Tätige in Senioren- und Altenpflegeheimen
Stufe 2
Personen im Alter von ≥ 75 –79 Jahren
Personen mit Down-Syndrom (Trisomie 21)
Personen (in Institutionen) mit einer Demenz oder geistigen Behinderung
Personal mit hohem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen
Tätige in der ambulanten oder stationären Versorgung von Personen mit Demenz oder geistiger Behinderung
Stufe 3
Personen im Alter von ≥ 70 –74 Jahren
Personen mit Vorerkrankungen mit hohem Risiko
BewohnerInnen und Tätige in Gemeinschaftsunterkünften
Enge Kontaktpersonen von Schwangeren
Enge Kontaktpersonen bzw. Pflegende von Personen mit hohem Risiko
Personal mit moderatem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen
Stufe 4
Personen im Alter von ≥ 65 –69 Jahren
Personen mit Vorerkrankungen mit moderat erhöhtem Risiko
Enge Kontaktpersonen bzw. Pflegende von Personen mit moderat erhöhtem Risiko
Personal mit niedrigem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen
LehrerInnen/ ErzieherInnen
Personen mit prekären Arbeits- und/oder Lebensbedingungen
Stufe 5
Personen im Alter von ≥ 60 –64 Jahren
Weitere Berufsgruppen, u. a. Personal in Schlüsselpositionen der Landes- und Bundesregierungen, Beschäftigte im Einzelhandel, Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit mit erhöhtem Expositionsrisiko
Berufsgruppen der kritischen Infrastruktur
Stufe 6
Alle übrigen Personen im Alter von < 60 Jahren
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