Ampel-Pläne werden dennoch durchgesetzt

Ex-Beamte sollen auch im Ruhestand Zulagen erhalten: Scharfe Kritik vom Rechnungshof

ARCHIV - 26.06.2012, Baden-Württemberg, Stuttgart: Eine ältere Frau zählt Geld. Die Chefs der Wirtschaftsforschungsinstitute DIW und IW fordern, dass die geplante Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro auch für Rentner gilt. (zu dpa: «Ökonomen fordern: Energiepauschale auch für Rentner») Foto: Marijan Murat/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Beamte im Ruhestand sollen weiter Zulagen erhalten.
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von Aristotelis Zervos

Ehemalige Beamte sollen auch im Ruhestand Zulagen erhalten. Das sehen Pläne der Bundesregierung vor, die im nächsten Jahr in Kraft treten sollen. Doch das geht sogar dem Bundesrechnungshof zu weit. Warum Finanzprüfer die Zusatz-Pensionen rügen.

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Beamten-Zulagen bis 700 Euro auch für Pensionäre

Das „Gesetz zur Anpassung der Beamtenbesoldung und -versorgung 2023/24“ sorgt für Ärger. Wie die Bild berichtet, sollen zum Beispiel ehemalige Bundespolizisten, BKA-Beamte und Zöllner die Polizei-Zulage von derzeit 228 Euro im Monat auch im Ruhestand erhalten.

Anspruch auf die Zulage sollen demnach alle Beamte erhalten, die die Zulage mindestens zehn Jahre lang in ihrem aktiven Dienst erhalten haben.

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Auch andere Beamte sollen ihre Zulagen auch als Pensionäre weiter erhalten:

  • Feuerwehr (190 Euro Zulage im Monat),

  • Soldaten in Führungspositionen (150 Euro Zulage im Monat)

  • Gebietsärzte der Bundeswehr (415 Euro Zulage im Monat)

  • Rettungsmediziner (625 Euro Zulage im Monat)

  • Soldaten bei der Marine (700 Euro „Zulage im maritimen Bereich" monatlich).

Wie die Bild weiter berichtet, rügt der Bundesrechnungshof in einem Schreiben an die Bundestags-Haushälter die Pläne scharf. Die Experten rechnen mit Zusatzausgaben allein für die Jahre 2024 bis 2027 auf mehr als 321 Millionen Euro.

Hauptkritikpunkt der Rechnungsprüfer: Die Zulagen werden nur im aktiven Dienst gezahlt. Für Pensionäre fehlt der sachliche Grund. Trotz der scharfen Rüge kann der Rechnungshof die Pläne nicht aufhalten. Das Gesetz soll wie geplant im nächsten Jahr in Kraft treten.