Mehr Mindestlohn, Cannabis, teurer Restaurantbesuch und Co.
Das kommt 2024 auf uns zu - alle Änderungen im Überblick!

Alles neu macht 2024?
2023 neigt sich dem Ende zu und das neue Jahr steht quasi schon in den Startlöchern. Und auf Verbraucher kommt einiges an Veränderungen zu: Cannabis soll legal werden, eine neue Pfandpflicht soll kommen und Restaurantbesuche könnten teurer werden. Auch in Sachen Energiekosten tut sich einiges. Eine Übersicht.
Höherer Mindestlohn und höhere Minijob-Grenze
Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar von 12 auf 12,41 Euro in der Stunde. Im Zuge der Mindestlohnerhöhung steigt auch die Obergrenze für sogenannte Minijobs. Diese erhöht sich ab Januar von 520 auf 538 Euro im Monat.
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Auch das Bürgergeld steigt deutlich
Die mehr als fünf Millionen Bürgergeld-Empfänger sollen zum 1. Januar 2024 im Schnitt rund zwölf Prozent mehr Geld bekommen. Für Alleinstehende bedeutet das ein Plus von 61 auf 563 Euro im Monat. Erwachsene, die mit einer Partnerin oder einem Partner zusammenleben, bekommen 506 Euro. Für Kinder liegen die Sätze je nach Alter zwischen 357 und 471 Euro.
Einkommenssteuer: Steuerlicher Grundfreibetrag soll steigen
Der steuerliche Grundfreibetrag, also das Einkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss, soll steigen. Ursprünglich sollte die Grenze bei 11.604 Euro liegen, zuletzt hatte Finanzminister Christian Lindner (FDP) von 11.784 Euro gesprochen. Der Kinderfreibetrag soll auf 6.612 Euro angehoben werden. Wegen der Haushaltskrise könnten sich bei Entlastungen jedoch noch Änderungen ergeben.
Mehr Geld für Renterinnen und Rentner
Dem Rentensicherungsbericht der Bundesregierung zufolge können die rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland am 1. Juli 2024 mit einer Rentenerhöhung um 3,5 Prozent rechnen. Der Wert für die Erhöhung steht noch nicht endgültig fest, sondern wird erst im Frühjahr vom Bundeskabinett festgelegt.
Aufgrund einer Neuregelung steigen zum 1. Juli 2024 Erwerbsminderungsrenten bei einem Rentenbeginn zwischen Januar 2001 und Juni 2014 um 7,5 Prozent, bei einem Rentenbeginn zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 beträgt die Erhöhung 4,5 Prozent.
Elterngeld: Einkommensgrenze wird niedriger

Das Elterngeld, das Mütter und Väter als Lohnersatzleistung erhalten, wenn sie nach der Geburt eines Kindes zu Hause bleiben, geht ab April 2024 nur noch an Paare gehen, die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 200.000 Euro haben.
Für Alleinerziehende liegt die Grenze ab April bei 150.000 Euro. Die Grenzen sollen nur für Eltern gelten, deren Kind am oder nach dem 31. März 2024 geboren wird.
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Heizen und Tanken: So geht es in Sachen Energie weiter
Im Rahmen des Klimapakets wird der CO2-Preis 2024 von 30 Euro auf 45 Euro pro Tonne erhöht. Dadurch wird Gas und Öl teurer, also auch Tanken und Heizen. Wie sehr die Heizkosten pro Haushalt dadurch ansteigen, hängt vom Sanierungszustand des Hauses, dem Anteil von Vermieterin oder Vermieter und dem Energielieferant ab.
Die ersten Regelungen des Heizungsgesetzes greifen: Ab Januar dürfen in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten nur Heizungen eingebaut werden, die auf 65 Prozent erneuerbaren Energien basieren. Das dürfte in vielen Fällen eine Wärmepumpe sein.
Die Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme sollten eigentlich bis 31. März 2024 verlängert werden, laufen nun aufgrund der Haushaltskrise aber doch Ende 2023 aus.
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Pflegegeld steigt, Pflegekasse erhöht Zuschläge
Das Pflegegeld in der häuslichen Pflege wird um fünf Prozent erhöht – je nach Pflegestufe sind das monatlich 16 bis 45 Euro monatlich mehr. Auch in der ambulanten Pflege werden die Sachleistungsbeträge um fünf Prozent erhöht. Wer Angehörige pflegt, hat ab 2024 jährlich Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld für zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person.
Auch für Pflegebedürftige in Heimen gibt es Entlastungen: Die Pflegekasse erhöht die prozentualen Zuschläge für Menschen in vollstationären Pflegeeinrichtungen. Je nach Aufenthaltsdauer im Pflegeheim liegt die Erhöhung zwischen fünf und zehn Prozent.
Mehr Geld für Pflegekräfte und ein höherer Azubilohn
Beschäftigte in der Altenpflege bekommen ab dem 1. Mai mehr Geld. Der Mindestlohn pro Stunde steigt für Pflegefachkräfte auf 19,50 Euro, für qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 16,50 Euro und für Pflegehilfskräfte auf 15,50 Euro.
Und auch Azubis dürfen sich freuen: Die Mindestvergütung im ersten Lehrjahr steigt um 4,7 Prozent auf 649 Euro im Monat. Davon betroffen sind Ausbildungen, die ab dem 1. Januar beginnen. Ausnahmen per Tarifvertrag sind möglich.
Höhere Sozialabgaben für Gutverdiener
Gutverdiener sollen höhere Sozialabgaben zahlen. In der gesetzlichen Renten- und der Arbeitslosenversicherung sollen Beiträge bis zu einem Betrag von im Westen 7.550 Euro pro Monat und von im Osten 7.450 Euro fällig werden. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung soll auf 5.175 Euro pro Monat steigen.
Cannabis soll legal werden
Zum 1. April soll für Erwachsene ab 18 Jahren der Besitz von 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum erlaubt werden. Im privaten Bereich sollen bis zu 50 Gramm aus Eigenanbau erlaubt sein. Privat dürfen drei Pflanzen angebaut werden. Zum 1. Juli sollen dann Cannabis-Clubs zum gemeinsamen Anbau möglich werden. Der nötige Bundestagsbeschluss zu diesen Plänen der Ampel steht aber noch aus.
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Mobilität: E-Auto-Förderung, Blackbox fürs Auto und Mautpflicht für kleinere Transporter

Noch unklar ist, wie sich 2024 der Preis für das Deutschlandticket entwickelt. Die 49 Euro im Monat waren als Einführungspreis gedacht. Der Betrag könnte also im Laufe des Jahres steigen.
Der große Führerschein-Umtausch geht weiter: Wer noch den „Lappen“ aus Papier besitzt und zwischen 1965 und 1970 geboren wurde, muss diesen bis zum 19. Januar 2024 in die Kartenversion umtauschen lassen.
Aufgrund der Haushaltskrise wurde die E-Auto-Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) zum 17. Dezember komplett eingestellt. Problematisch dabei: der Umweltbonus wird nur dann gezahlt, wenn das Fahrzeug bereits zugelassen worden ist. Der Abschluss eines Kaufvertrags reicht nicht. Oft liegen aber zwischen Bestellung und Auslieferung einige Wochen oder sogar Monate. Einige Autoproduzenten planen oder erwägen, für eine Übergangszeit die staatliche Kaufprämie zu übernehmen.
Ab dem 7. Juli müssen in Deutschland neu zugelassene Pkw mit einem sogenannten Event Data Recorder ausgestattet sein. Wie die Blackbox bei Flugzeugen sollen Daten gespeichert werden, die im Falle eines Unfalls zur Aufklärung ausgelesen werden können.
Zum 1. Juli gilt außerdem die Mautpflicht auch für kleinere Transporter mit mehr als 3,5 Tonnen. Bisher greift sie ab 7,5 Tonnen.
Krankenkassenbeiträge steigen, E-Rezept und GesundheitsID kommen

Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung steigt 2024 um 0,1 Prozentpunkte auf 1,7 Prozent. Der durchschnittliche Beitrag der Versicherten liegt damit bei 16,3 Prozent des Bruttolohns. Die Beiträge für Privatversicherte werden 2024 um durchschnittlich 7 Prozent steigen.
Vertragsärztinnen und -ärzte sind ab Januar verpflichtet, für verschreibungspflichtige Arzneimittel E-Rezepte auszustellen. Diese ersetzen den bisher bekannten rosafarbenen Zettel. Zur Einlösung haben Versicherte drei Optionen: per App, Papierausdruck oder mit ihrer Krankenkassenkarte.
Welche Leistungen und welche Behandlungsqualität bietet ein Krankenhaus an? Ab April sollen die Bürgerinnen und Bürger diese Informationen in einem Online-Portal nachlesen können. Das sogenannte Transparenzverzeichnis soll als interaktives Portal verständlich über das Angebot an bundesweit rund 1.700 Klinikstandorten informieren.
Ab Januar soll die GesundheitsID eine Ergänzung der elektronischen Gesundheitskarte darstellen und sie langfristig sogar ersetzen. Gesetzlich Versicherte haben dann die Möglichkeit, sich von ihrer Krankenkasse eine digitale Identität in Form einer GesundheitsID zur Verfügung stellen zu lassen. Diese kann genutzt werden, um sich bei Gesundheitsapps anzumelden - beispielsweise als Zugang zu E-Rezept oder ePA. Die Nutzung bleibt für die Anwender zunächst freiwillig.
Das Kinderkrankengeld wird ab 2024 bei Erkrankung von Kindern bis zum 12. Lebensjahr jeweils für 15 Tage pro Elternteil gezahlt; Alleinerziehende können bis zu 30 Tage in Anspruch nehmen.
Alles rund ums Essen: Steuer bei Restaurantbesuchen, Milch-Pfand, Fleisch und lose Deckel bei Getränken
In der Gastronomie gilt vom 1. Januar an wieder der normale Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Zu Corona-Zeiten war sie vorübergehend auf sieben Prozent reduziert worden.Das bedeutet, dass wir beim Essengehen mit höheren Preisen rechnen müssen: „Die Gerichte werden im Schnitt um 1,50 bis zwei Euro teurer werden", so Michael Schmidt, Landespräsident des Gastro-Verbands Dehoga Sachsen-Anhalt, in der Mitteldeutschen Zeitung.
Wer unverpacktes Fleisch etwa an der Theke oder auf dem Markt kauft, bekommt mehr Klarheit über die Herkunft. Die verpflichtende Kennzeichnung wird ab dem 11. Februar auf unverpacktes Fleisch von Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel ausgedehnt. Zuvor galt sie nur für verpacktes Fleisch und unverpacktes Rindfleisch.
Auch für Milch oder Milchmischgetränke greift zum 1. Januar eine Pfandpflicht, wenn die Produkte in Plastikflaschen verkauft werden.
Um den Müll in der Landschaft zu verringern, sind vom 3. Juli an lose Verschlusskappen bei bestimmten Getränken verboten. Das betrifft Einwegverpackungen, die ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehen - etwa Saftkartons oder Einweg-PET-Flaschen - mit einem Volumen bis zu drei Litern.
Sonstige wichtige Veränderungen
Kinderreisepässe können von Januar 2024 an nicht mehr beantragt werden. Das Dokument, das es bislang für Kinder unter zwölf Jahren gibt, soll durch einen elektronischen Reisepass mit längerer Gültigkeitsdauer und der Nutzungsmöglichkeit für weltweite Reisen ersetzt werden. Für Eltern bedeutet das höhere Kosten, denn der elektronische Reisepass ist mit einem Preis von 37,50 Euro teurer als der bisherige Kinderpass für 13 Euro.
Die Altersobergrenze der kostenlosen Brustkrebsvorsorge für gesetzlich Versicherte wird von 69 auf 75 Jahre angehoben. Umgesetzt werden soll die Neuregelung zum 1. Juli 2024. Ab dann sollen sich die neu anspruchsberechtigten Frauen für einen Untersuchungstermin anmelden können.
Das Lieferkettengesetz zur Einhaltung von Menschenrechten bei Zulieferern greift für weitere Unternehmen: Betroffen sind ab 2024 auch Firmen, die mindestens 1000 Arbeitnehmer im Inland haben. Bisher lag die Grenze bei 3000.
Arbeitgeber können ihren Angestellten noch bis zum Ende des neuen Jahres die 2022 eingeführte Inflationsausgleichsprämie von maximal 3.000 Euro zahlen. Auf sie sind keine Steuern und Abgaben fällig.
Hersteller von Smartphones, Tablets und anderen elektronischen Geräten werden zum einheitlichen Ladekabelstandard USB-C verpflichtet. Die entsprechende Vorschrift greift ab 28. Dezember 2024. (dpa/vdü/rka)