Darf der Vermieter die Modernisierungskosten auf Mieter umlegen?Diese Auswirkungen hat das Heizungsgesetz für Mieter

Der Plan der Bundesregierung Öl- und Gasheizungen bei Neubauten zu verbieten, hat für viele Diskussionen gesorgt. Die Pläne haben aber auch Auswirkungen auf Mieter - sie können nämlich an den Sanierungskosten beteiligt werden. Was das genau bedeutet, lesen Sie hier.

Scholz: „Der Einstieg in die Zukunft des Heizens ist geschafft.“

Im Sinne des Klimaschutzes will die Bundesregierung den Abschied von Gas- und Ölheizungen einläuten. Das Bundeskabinett brachte am Mittwoch umstrittene Pläne zum Heizungstausch auf den Weg. Geplant ist unter anderem auch eine neue Förderung mit „Klimaboni“, um Hauseigentümer finanziell nicht zu überfordern.

Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) und Bauministerin Klara Geywitz (SPD) sprachen von einem großen Schritt. Kanzler Olaf Scholz (SPD) schrieb auf Twitter: „Der Einstieg in die Zukunft des Heizens ist geschafft.“

Lese-Tipp: Kabinett beschließt viel diskutiertes Heizungsgesetz: Das müssen SIE jetzt wissen!

Unter diesen Voraussetzungen dürfen Vermieter Mieter an Modernisierungskosten beteiligen

Klar ist aber auch: Die Pläne der Bundesregierung werden teuer – vor allem für Hauseigentümer. Aber auch ohne Eigentum gibt es Mehrkosten für Mieterinnen und Mieter. Vermieter können ihre Mieter nämlich an den Kosten für die Modernisierung beteiligen. Dafür gelten allerdings einige Voraussetzungen:

  • die Arbeiten müssen drei Monate im Voraus angekündigt werden,

  • nur maximal acht Prozent der Sanierungskosten dürfen auf die Mieter umgewälzt werden,

  • auch bei daraus entstehenden Mieterhöhungen gibt es eine Grenze: innerhalb von sechs Jahren darf die Miete nicht um mehr als drei Euro pro Quadratmeter steigen

Lese-Tipp: Die ausführlichen Details zu den geplanten Förderungen können Sie hier nachlesen.

Anzeige:
Empfehlungen unserer Partner

Technischer Mieterschutz

Es könnte aber auch noch auf andere Art und Weise teurer für Mieterinnen und Mieter werden: nämlich über die Nebenkostenabrechnung. Da Strom aktuell teurer als Gas ist, könnte es beispielsweise beim Einbau einer Gasheizung mit Wärmepumpen-Mix in der Nebenkostenabrechnung teurer werden.

Bauministerin Klara Geywitz möchte diesem Problem allerdings entgegentreten: Da der Vermieter hohe Investitionskosten trage und diese auf den Mieter über die Nebenkosten teilweise umlegt, soll der Mieter besser geschützt werden. „Deswegen haben wir einen technischen Mieterschutz in diesem Gesetz eingezogen. Das heißt, sie können zum Beispiel nicht eine Wärmepumpe in ein Haus bauen, was nicht saniert ist und dann trägt der Mieter die Nebenkosten.“

So sollen Vermieter bei der Betriebskostenabrechnung bei Gasheizungen auf Basis von Biomethan nur den Betrag weitergeben dürfen, der zur Erzeugung derselben Menge an Heizwärme mit einer hinreichend effizienten Wärmepumpe anfiele.

Ansonsten bestehe die Gefahr, dass Vermieter weiter eine in der Anschaffung günstige Gasheizung einbauen und Mieter in der Folge mit hohen Betriebskosten belastet wären, so die Bundesregierung. Regelungen sind auch geplant, um Mieter in energetisch schlechteren Gebäuden vor zu hohen Betriebskosten bei dem Einbau einer weniger effizienten Wärmepumpe zu schützen. (khe/mit dpa)

Politik & Wirtschaftsnews, Service und Interviews finden Sie hier in der Videoplaylist

Playlist 50 Videos

Spannende Dokus und mehr

Sie lieben spannende Dokumentationen und Hintergrund-Reportagen? Dann sind Sie bei RTL+ genau richtig: Sehen Sie die Geschichte von Alexej Nawalny vom Giftanschlag bis zur Verhaftung in „Nawalny“.

Außerdem zur aktuellen politischen Lage: „Krieg in der Ukraine – So hilft Deutschland“ und „Klima-Rekorde – Ist Deutschland noch zu retten?“

Spannende Dokus auch aus der Wirtschaft: Jede sechste Online-Bestellung wird wieder zurückgeschickt – „Retouren-Wahnsinn – Die dunkle Seite des Online-Handels“ schaut hinter die Kulissen des Shopping-Booms im Internet.