Kabinett beschließt Lauterbachs GesetzAb wann, wieviel Gramm und wer darf kiffen? Was SIE jetzt über die geplante Cannabis-Legalisierung wissen sollten
Kiffen wird vielleicht noch in diesem Jahr in Deutschland legal!
Die Ampel hat nach Angaben aus Regierungskreisen dem Gesetzentwurf von Gesundheitminister Karl Lauterbach (SPD) zugestimmt und das Hanf freigegeben. Es ist eine Teil-Legalisierung und nicht der ursprünglich geplante große Wurf. Die einen können es kaum erwarten, die anderen im Land sehen das super kritisch. Nach der Kabinettsentscheidung geht das Gesetz in den Bundestag zur Debatte und Verabschiedung.
Was Sie jetzt über die geplante Cannabis-Legalisierung wissen müssen!
Was ist Cannabis überhaupt und wie wirkt es?
Cannabis ist der lateinische Name für Hanf. Das Harz an den Blüten der weiblichen Pflanze enthält laut Deutschem Hanfverband hohe Konzentrationen von Tetrahydrocannabinol (THC), das ist der Stoff mit der Rauschwirkung.
Werden die getrockneten knollenartigen Blüten geraucht oder Produkte mit THC konsumiert, werden Nutzer high: Sie geraten je nach Menge und Konzentration in einen heiteren, oft albernen Zustand. Bei manchen Menschen ruft die Droge aber auch Angstzustände und Panik hervor.
Der Rausch-Höhepunkt dauert ungefähr eine halbe Stunde an und ebbt dann langsam ab. Ein typisches Anzeichen dafür, dass jemand bekifft ist, sind stark gerötete Augen.
Wie weit verbreitet ist das eigentlich in Deutschland?
Das Bundesgesundheitsministerium verweist hier auf repräsentative Befragungen aus dem Jahr 2021:
Darin gaben 8,8 Prozent aller Erwachsenen im Alter von 18 bis 64 Jahren an, in den letzten 12 Monaten mindestens einmal Cannabis konsumiert zu haben.
Bei den Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren sagten 9,3 Prozent, schon einmal im Leben Cannabis probiert zu haben. 1,6 Prozent der Befragten dieser Altersgruppe gaben regelmäßigen Konsum an.
Bei den jungen Erwachsenen (18 bis 25 Jahre) hatte die Hälfte schon einmal probiert. 8,6 Prozent gaben regelmäßigen Konsum in den vergangenen zwölf Monaten an.
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Hinweis: Die Ergebnisse der Umfrage sind nicht repräsentativ.
Was konkret soll nun rechtlich neu geregelt werden?
Cannabis soll aus dem Betäubungsmittelgesetz herausgenommen werden, wo es bisher neben Heroin und anderen Drogen als verbotene Substanz gelistet und mit entsprechenden Strafvorschriften belegt ist.
Ab 18 Jahren soll künftig der Besitz von 25 Gramm erlaubt sein - von Volumen und Gewicht in etwa vergleichbar mit zwei gehäuften Esslöffeln Blumenerde.
Privat sollen maximal drei Cannabis-Pflanzen angebaut werden dürfen.
In Vereinen, sogenannten Cannabis-Clubs, sollen Mitglieder die Droge gemeinschaftlich anbauen und gegenseitig abgeben dürfen.
Soll Cannabis auch frei verkauft werden können?
Nein, erst einmal nicht, obwohl das der ursprüngliche Plan war - angelehnt an Länder wie Kanada oder einzelne US-Bundesstaaten. Dort gibt es spezielle Läden, in denen von Blüten („Gras“) über fertig gerollte Joints bis hin zu mit Cannabis versetzten Süßigkeiten verschiedenste Produkte frei an Erwachsene verkauft werden. Das soll nun in Deutschland zunächst vereinzelt in Modellprojekten erprobt werden. Allerdings ist dafür auch erst noch ein gesondertes Gesetz nötig, das noch gar nicht vorliegt.
Wie genau soll das in diesen Cannabis-Vereinen laufen?
Dort sollen die Pflanzen „gemeinschaftlich“ und “nicht-gewerblich“ angebaut und ausschließlich an Vereinsmitglieder abgegeben werden dürfen.
Die Finanzierung läuft über den Mitgliedsbeitrag. Pro Verein sind maximal 500 Mitglieder erlaubt.
Pro Tag dürfen maximal 25 und pro Monat höchstens 50 Gramm pro Mitglied ausgegeben werden - bei unter 21-Jährigen nicht mehr als 30 Gramm im Monat mit maximalem THC-Gehalt von zehn Prozent.
Die Droge darf nur in einer „neutralen Verpackung“ mit Beipackzettel ausgegeben werden, auf dem Gewicht, Erntedatum, Mindesthaltbarkeitsdatum, Sorte und Wirkstoffgehalt angegeben sind.
Räume und Grundstücke der Cannabis-Clubs müssen umzäunt und einbruchssicher gestaltet werden. Gewächshäuser brauchen einen Sichtschutz.
Jeder Verein soll ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept erstellen und einen Sucht- und Präventionsbeauftragten benennen müssen, der sich schulen lassen und regelmäßige Auffrischungsschulungen machen muss.
Welche Regeln sind noch geplant?
Kiffen in den Cannabis-Clubs und deren Nähe soll verboten sein, genauso wie im Umkreis von 200 Metern zum Eingangsbereich von Schulen, Kindergärten oder Spiel- und Sportplätzen und in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr.
Ab wann darf in Deutschland legal ein Joint geraucht werden?
Das Bundesgesundheitsministerium schreibt auf seiner Webseite, dass das Cannabis-Gesetz Ende des Jahres in Kraft treten könnte. Bis dahin bleibt die Droge verboten, auch wenn der Besitz kleiner Mengen schon lange vielerorts gar nicht mehr strafrechtlich verfolgt wird.
Der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens hängt davon ab, wie schnell das Vorhaben nach der Sommerpause im Bundestag beraten und beschlossen wird. Auch der Bundesrat muss sich wie bei jedem Gesetz formal damit befassen, kann es aber wohl nicht stoppen.
Nach Angaben des Gesundheitsministeriums ist es in der Länderkammer nicht zustimmungspflichtig. Das CSU-regierte Bayern etwa ist strikt gegen eine Legalisierung.
Was spricht für eine Legalisierung von Cannabis, was dagegen?
Hier tobt eine aufgeladene Debatte.
Das sagen die Befürworter:
Befürworter und die Bundesregierung argumentieren damit, dass die Verbotspolitik gescheitert sei, da trotzdem immer mehr gekifft wird. Dann lieber qualitativ korrekte Produkte begrenzt freigeben, ohne möglicherweise giftige Beimischungen und mit Klarheit über den THC-Gehalt, so das Argument. Außerdem könnten so der Schwarzmarkt und die organisierte Drogenkriminalität eingedämmt werden.
Lese-Tipp: Neue Cannabis-Studie: Kiffen führt zu Langzeitschäden im Gehirn
Das befürchten die Gegner:
Gegner befürchten dagegen eine „Normalisierung“ der Droge, sinkende Hemmschwellen auch bei Jugendlichen und verweisen auf Gefahren des Cannabis-Konsums für das noch nicht ausgereifte Gehirn bei Heranwachsenden.(dpa/eku)
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