Strafverteidiger: "Gefängnis die einzig richtige Reaktion!"Ecstasy-Tod von Finja (13): DAS droht ihrem Drogenhändler!
Wusste der Mann (37), dass die blauen Pillen zu Finjas Todbringer werden?
Am Montag stirbt die erst 13-Jährige aus Altentreptow (Mecklenburg-Vorpommern), nachdem sie eine „Blue Punisher“-Pille geschluckt hatte. Ein 37-Jähriger soll ihr die Ecstasy-Variante gegeben haben. Er sitzt inzwischen in Untersuchungshaft. Welche Strafe könnte ihm drohen?
Mehrjährige Freiheitsstrafe für 37-Jährigen?
Wer als Erwachsener (über 21 Jahre) Drogen an Minderjährige weitergibt, dem droht in Deutschland eine mindestens einjährige Freiheitsstrafe. „Wenn sogar noch leichtfertig der Tod des jungen Menschen verursacht wird, gibt es sogar mindestens zwei Jahre Freiheitsstrafe“, erklärt Strafverteidiger Burkhard Benecken.
In dem vorliegenden Fall könnte auf den Verdächtigen aber sogar eine noch höhere Strafe zukommen: „Also ganz realistisch glaube ich, dass dem 37-Jährigen hier eine etwa vier- bis fünfjährige Gefängnisstrafe droht, wenn sich herausstellt, dass die Drogen verseucht waren und dass das zu erkennen war für den Verkäufer“, so Benecken. Dabei käme es unter anderem auch auf ein Sachverständigen-Gutachten und Zeugenaussagen an, ob z.B. andere Jugendliche bereits über gesundheitliche Probleme nach dem Drogenkonsum geklagt haben.
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Strafverteidiger: 37-Jähriger hatte Vorbildfunktion!
Das Strafmaß wird erst im Gerichtsverfahren bestimmt. Mit Blick auf die Vorbildfunktion von Erwachsenen macht Benecken deutlich: „Wenn man im Alter von 37 Jahren einem jungen Menschen Drogen verabreicht, die so gefährlich sind, dann meine ich, ist Gefängnis die einzig richtige Reaktion.“ Das hänge aber eben auch davon ab, ob der Mann wusste, welche Gefahr von den Drogen ausging.
Finja stirbt nach Drogenkonsum: Minderjährige unter Verdacht

Neben dem 37-Jährigen hatte die Polizei auch zwei 17- und einen 16-Jährigen festgenommen, sie sind inzwischen aber wieder auf freiem Fuß. Sofern sich auch hier entsprechende Verdachtsmomente ergeben, droht ihnen auch eine Strafe – wenn auch in einer anderen Größenordnung: „Ich rechne da in der Regel mit Sozialstunden. Im Extremfall droht eine Bewährungsstrafe. Mehr kommt dabei für so junge Menschen in der Regel nicht raus. Es sei denn, es gibt ganz erhebliche Vorstrafen“, sagt der Strafverteidiger. (dka)
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