Prozess wegen versuchten Mordes in Dortmund

Niclas U. wollte angeblich "Massenmörder" werden – 18-Jähriger laut Gutachten schuldfähig

Niclas U. wollte angeblich Massenmörder werden Prozess am LG Dortmund:
01:21 min
Prozess am LG Dortmund:
Niclas U. wollte angeblich Massenmörder werden

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Dortmund: 18-Jähriger wollte wohl aus Mordlust töten

Der Angeklagte Niclas U. scheint unberechenbar zu sein. Seit Ende September 2021 steht der 18-Jährige vor dem Landgericht Dortmund, weil er wohl aus Mordlust töten wollte. Er habe sich gewünscht, Massenmörder zu werden, so die Anklage. Vor Gericht muss die Frage geklärt werden, ob der Angeklagte „böse“ ist – oder womöglich psychisch krank.

Opfer von Niclas U. soll zwischenzeitlich in Lebensgefahr geschwebt haben

„Dem Angeklagten wird ein versuchter Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt“, so Nesrin Öcal, Staatsanwältin und Pressesprecherin am Landgericht Dortmund, wo der Fall verhandelt wird. „Es soll der Wunsch des Angeklagten gewesen sein, Massenmörder zu werden.“

Ein unfassbarer Plan, den der 18-Jährige am 22. März letzten Jahres der Anklage zufolge in die Tat umsetzen wollte. Niclas U. soll einem 23 Jahre alten Fahrradfahrer in einem Dortmunder Wald ein Messer in die Brust gerammt haben. Das Opfer wählte der Angeklagte dabei wohl zufällig aus. Als der mutmaßliche Täter erneut angesetzt habe, sei Radler Kevin M. die Flucht gelungen. „Unbeteiligte Zeugen sollen ihm dann geholfen haben. Aufgrund der schweren Verletzungen des Geschädigten soll für diesen eine akute Lebensgefahr bestanden haben, die nur durch eine notfallmedizinische Versorgung habe abgewendet werden können“, sagt Öcal.

Gutachter: "Schwere seelische Störung war nicht festzustellen"

Ein psychiatrisches Gutachten sollte am Montag in Saal 129 die Frage klären, ob Niclas U. womöglich psychisch krank ist. Gutachter Dr. Frank Lindemann (57) hat der „Bild“ zufolge jedoch keine Hinweise auf eine Schuldunfähigkeit des Angeklagten gefunden, der in einem langen Gespräch über die Scheidung seiner Eltern, Schläge daheim und Psychiatrie-Aufenthalte gesprochen habe und mit dem NS-Regime sympathisiere. „Deutlich war eine Selbstüberhöhung, dissoziale Persönlichkeitsstörungen mit schizoiden und paranoiden Zügen“, sagte Lindemann der Zeitung zufolge vor Gericht aus. „Eine schwere seelische Störung war jedoch nicht festzustellen.“

Im Falle einer Verurteilung wandert der Angeklagte lebenslänglich hinter Gitter. Wird er nach dem Jugendstrafrecht verurteilt, wären das bis zu zehn Jahre. Montag, den 17. Januar werden die Plädoyers von Verteidigung und Anklage verlesen, schon am 31. Januar könnte das Urteil fallen. (cwa)