Führerscheinverlust auch bei geringen Mengen

Dämpfer für Cannabis-Dampfer: Keine Anpassung der THC-Grenzwerte im Verkehr geplant

Ein Polizist hält am 17.5.2003 während einer Drogen- und Alkoholkontrolle in Villingen-Schwenningen einen Autofahrer an.
Wem in Zukunft bei einer Polizeikontrolle ein überhöhter THC-Wert nachgewiesen wird, droht der Verlust des Führerscheins.

Die Legalisierung von Cannabis in Deutschland wird kommen. Bis es soweit ist, sind aber noch einige Fragen zu klären. Eine Kernfrage wurde nun allerdings schon beantwortet: Fürs Kiffen und Autofahren gilt weiterhin: Keine gute Idee!

Eigentlich sollten die THC-Grenzwerte erhöht werden

Beim Fahren unter Alkoholeinfluss gibt es klare Richtwerte: Unter 0,5 Promille darf das Auto noch bewegt werden, alles darüber hinaus führt zu harten Strafen. Beim Cannabis-Konsum sollten die Grenzwerte erhöht werden. Doch daraus wird nichts. Vorerst.

Auch wenn der letzte Joint schon Tage, wenn nicht sogar Wochen zurückliegt, drohen Autofahrerinnen und Autofahrern bislang empfindliche Konsequenzen. Ersttätern droht nach § 24a ein Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Wiederholungstäter müssen bis zu 1.500 Euro blechen, riskieren zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot.

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Sanktionen bleiben zum Starttermin der Legalisierung

Diese Sanktionen bleiben auch zum Starttermin der Cannabis-Legalisierung. Am Grenzwert von einem Nanogramm THC pro Milliliter im Blut soll weiterhin nicht gerüttelt. Das berichtet das RedaktionsNetzwerk Deutschland.

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Verschiedene Vertreter der Ampelfraktionen hatten sich für die Erhöhung der Grenzwerte ausgesprochen. Daraus wird so schnell allerdings nichts. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr will die Auswirkungen auf den Verkehr wissenschaftlich untersuchen lassen. Einen Zeitplan hat das Ministerium dafür allerdings nicht vorgelegt.

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Erkenntnisse zu THC-Grenzwerten im Straßenverkehr existieren schon

Im Gesetzesentwurf sind bislang keine Grenzwerte für den Konsum von Cannabis festgelegt. Über die Fahrtüchtigkeit müsse bislang im Einzelfall entschieden werden. Da THC im Körper aber nicht so schnell abgebaut wird, wie Alkohol, besteht ein Rausch-Restrisiko. Der Abbau von THC im Blut hängt von mehreren Faktoren ab:

  • der körperlichen Verfassung

  • der Art des Konsums

  • sowie der Häufigkeit des Konsums

So kann THC bis zu drei Tage im Blut, Abbauprodukte sogar bis zu einem Monat, nachgewiesen werden. Daher reicht bislang die „abstrakte Möglichkeit“ einer Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit.

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Inwieweit das Fahren nach dem Cannabis-Konsum in Zukunft möglich sein wird, soll nun „auf wissenschaftlicher Grundlage“ ermittelt werden, heißt es im Referentenentwurf. Eine solche Grundlage wurde in der Schweiz bereits vor knapp zwei Jahren durch das Schweizer Bundesamt für Gesundheit veröffentlicht. Faktisch gilt im Nachbarland die Nulltoleranz-Grenze.

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Die Studie kommt zu dem Schluss, dass ab einer Konzentration von 3 bis 4,1 Nanogramm pro Milliliter THC im Blut Fahrerinnen und Fahrer etwa so stark beeinträchtigt sind, als hätten sie 0,5 Promille Alkohol im Blut. Ein erhöhtes Unfallrisiko für Cannabis ergibt sich ab einem Wert von 5 Nanogramm THC pro Milliliter im Blut. Allerdings gilt auch hier, dass es sich um analytische Grenzwerte handelt. Die Fahrbeeinträchtigung müsse im Einzelfall beurteilt werden.

Evaluierung kann Jahre dauern

Bis es allerdings zum Abschluss der Evaluierung kommt, können Jahre vergehen. Allerdings hat die Schweizer Studie schon einen weiteren interessanten Erkenntnisgewinn geliefert: Denn im Gegensatz zu Alkohol erhöht Cannabiskonsum die Risikobereitschaft nicht. (rdr)

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