Und so teuer wird es, wenn Sie sich nicht daran halten

Diese Silvester-Regeln gelten in Ihrem Bundesland

Wenn Sie nun Corona-Regeln missachten, kann es richtig teuer werden.
Wenn Sie die Corona-Regeln missachten, kann es richtig teuer werden.
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Verstöße an Silvester können richtig teuer werden

Der Jahreswechsel steht vor der Tür – und dieses Jahr wird er genauso speziell wie das Weihnachtsfest. Die Lockerungen der Kontaktbeschränkungen trotz des harten Lockdowns an Weihnachten gelten jetzt nicht mehr und die meisten von uns können nicht so feiern, wie sie das gerne würden. Nicht nur, weil wir so uns selbst und unsere Mitmenschen gefährden und die ohnehin schon dramatische Pandemie-Situation insgesamt verschlechtern, sondern auch, weil für gewisse Dinge saftige Strafen drohen. Wie viel Bußgeld bei Verstößen gegen die Corona-Regeln fällig werden kann, erklären wir hier.

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Bundesländer können Bußgelder selbst festlegen

Mit dem Ende der Weihnachtsfeiertage dürfen sich im Lockdown jetzt wieder nur maximal fünf Personen aus zwei verschiedenen Haushalten treffen. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. In einzelnen Kommunen mit einem hohen Inzidenzwert kann es Sonderregeln geben, die weitreichender sind.

Liegt man darüber und nimmt beispielsweise an einer privaten Feier mit mehr als dieser Personenzahl teil, drohen in Rheinland-Pfalz 100 Euro Bußgeld, in Hamburg, Niedersachsen, Sachsen und Baden-Württemberg 150 Euro und in Bayern sogar 250 Euro. Die Bundesländer können nämlich selbst festlegen, wie hoch die Bußgelder rund um die Corona-Verstöße sind.

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Rechtsanwältin klärt auf Was darf ich an Silvester?
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Was darf ich an Silvester?
Rechtsanwältin klärt auf

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Corona-Regeln und Bußgelder in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg kann es jede einzelne Person bis zu 150 Euro kosten, wenn man an einer privaten Zusammenkunft im öffentlichen Raum teilnimmt. Der Veranstalter zahlt einen Regelsatz von 600 Euro. Je nach Art der Veranstaltung kann jedoch auch deutlich mehr fällig werden – der Bußgeldkatalog sieht einen Rahmen von bis zu 10.000 Euro vor.

Verstößt man gegen die in Baden-Württemberg geltende Ausgangssperre zwischen 20 und 5 Uhr ohne triftigen Grund, können 75 Euro fällig werden. Wer Alkohol ausschenkt, darf mit 200 Euro Bußgeld rechnen, wer ihn verzehrt mit 75 Euro. Wer trotz Verbot Silvesterböller oder Raketen entzündet, könnte bis zu 100 Euro zahlen müssen.

Wer alleine wohnt, muss Silvester aber in BW nicht alleine verbringen. An Silvester und Neujahr ist das Übernachten bei Privatpersonen möglich – man muss allerdings vor 20 Uhr vor Ort sein.

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Corona-Regeln und Bußgelder in Bayern

Auch in Bayern gilt derzeit eine nächtliche Ausgangssperre – von 21 bis 5 Uhr. Seine Wohnung verlassen darf dann nur, wer zum Beispiel arbeiten muss oder sein Haustier versorgen muss. Wer sich nicht daran hält, muss bis zu 250 Euro zahlen. So viel wird auch generell fällig, wenn man sich nicht an die Kontaktbeschränkungen hält. Wer sich in der Zeit der Ausgangssperre ohne triftigen Grund in einer fremden Privatwohnung aufhält, könnte sogar ein Bußgeld bis zu 500 Euro aufgebrummt bekommen.

Organisatoren von Veranstaltungen drohen bis zu 5.000 Euro Bußgeld, Teilnehmern 500. Soviel Bußgeld droht auch, wenn man Silvesterböller mit sich führt oder anzündet. Außerdem gilt ein Verbot von Alkohol in der Öffentlichkeit.

Corona-Regeln und Bußgelder in Berlin

In Berlin sind keine Regelsätze, sondern jeweils Bußgeldrahmen festgelegt. „Die Festlegung der konkreten Höhe der Geldbuße innerhalb des vorgegebenen Rahmens erfolgt im pflichtgemäßen Ermessen der zuständigen Verwaltungsbehörde“, heißt es dazu. Treffen dürfen sich die definierten maximal fünf Personen aus zwei Hausständen, aber anders als in vielen anderen Bundesländern werden hier Kinder unter 12 nicht mitgerechnet.

Ein Verstoß gegen die Kontaktbeschränkungen kann daher zwischen 50 und 500 Euro kosten. Wer im öffentlichen Raum Alkohol ausschenkt, könnte mit bis zu 1.000 Euro belangt werden, wer ihn konsumiert mit zwischen 50 und 500 Euro. Organisatoren von Veranstaltungen drohen bis zu 15.000 Euro Bußgeld.

Corona-Regeln und Bußgelder in Brandenburg

In Brandenburg gilt eine Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr. Wer dagegen verstößt, kann mit bis zu 250 Euro Bußgeld rechnen. Die wird zu Silvester allerdings gelockert: „In der Silvesternacht (also vom 31.12.2020 zum 1.1.2021) dürfen Brandenburgerinnen und Brandenburger durchgehend bis 2 Uhr früh draußen unterwegs sein.“

Für den Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum werden zwischen 50 und 500 Euro fällig. Veranstalter nicht genehmigter Events müssen bis zu 12.500 Euro zahlen, Teilnehmer zwischen 250 und 2.500 Euro, auch bei privaten Feiern. Wer in der Öffentlichkeit Alkohol konsumiert, kann mit bis zu 500 Euro belangt werden.

Corona-Regeln und Bußgelder in Bremen

Es gilt zwischen 22 Uhr abends und 5 Uhr morgens eine Sperrstunde und ein Alkoholverbot. Zum Jahreswechsel sind größere Menschenansammlungen untersagt. Wer in Bremen eine nicht zulässige Veranstaltung organisiert, egal ob privater Natur oder für den Publikumsverkehr, muss mit einem Bußgeld bis 2.500 Euro rechnen. Wer an einer solchen Veranstaltung teilnimmt, könnte zwischen 50 und 200 Euro zahlen müssen.

Corona-Regeln und Bußgelder in Hamburg

Wer in Hamburg private Zusammenkünfte mit mehr als der erlaubten Teilnehmerzahl veranstaltet oder besucht, muss zwischen 150 und 500 Euro zahlen. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern kostet jeden Teilnehmer bis zu 150 Euro.

Am Silvester- und Neujahrstag gilt in Hamburg ein An- und Versammlungsverbot. Wer unerlaubt Alkohol ausschenkt, zahlt zwischen 500 und 1.000 Euro, wer ihn konsumiert, könnte mit bis zu 150 Euro belangt werden.

Corona-Regeln und Bußgelder in Hessen

Wer sich nicht an die Kontaktbegrenzungen hält, muss in Hessen bis zu 200 Bußgeld zahlen. Der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum zwischen 23 und 6 Uhr kann bis zu 100 Euro kosten. Auch an Silvester gibt es keine Ausnahme von diesen Verboten.

Corona-Regeln und Bußgelder in Mecklenburg-Vorpommern

Hier kostet es ebenfalls bis zu 200 Euro, wenn man sich in der Öffentlichkeit nicht an die Kontaktbegrenzung hält. Wer an einer verbotenen Veranstaltung teilnimmt, zahlt 400 Euro, wer sie veranstaltet bis zu 1.000. Ein Alkoholverbot oder Ausgangssperren gibt es nicht.

Corona-Regeln und Bußgelder in Niedersachsen

Ein Verstoß gegen die Kontaktbeschränkungen kann in Niedersachsen zwischen 150 und 400 Euro kosten. Veranstalter zahlen zwischen 3.000 und 10.000 Euro. Wer in Niedersachsen gegen die Maskenpflicht verstößt, könnte mit 100 bis 150 Euro belangt werden. Eine Ausnahme für Silvester und Neujahr gibt es nicht.

Corona-Regeln und Bußgelder in Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen werden Verstöße gegen die Kontaktbegrenzung mit einem Bußgeld von 250 Euro geahndet. Die Teilnahme an unerlaubten Kulturveranstaltungen kostet bis zu 250 Euro, die Durchführung bis zu 5.000.

An Silvester gilt außerdem ein An- und Versammlungsverbot in der Öffentlichkeit. Wer zwischen 23 und 6 Uhr Alkohol verkauft, dem droht ein Bußgeld von 500 Euro.

Corona-Regeln und Bußgelder in Rheinland-Pfalz

Wer in Rheinland-Pfalz gegen das Abstandsgebot verstößt, kann mit 50 Euro Bußgeld rechnen. Der Verstoß gegen die Kontaktbeschränkungen kostet 100 Euro, ebenso wie der Alkoholkonsum im öffentlichen Raum. Es gilt das bundesweite An- und Versammlungsverbot.

Zündet man hier trotz Böllerverbot Feuerwerkskörper, kann dies mit 50 Euro geahndet werden. Verantwortliche von Ansammlungen könnten bis zu 500 Euro zahlen müssen, Beteiligte 100.

Corona-Regeln und Bußgelder in Saarland

Verstößt man im Saarland gegen die Kontaktbeschränkungen, kostet dies bis zu 200 Euro. Veranstalter von nicht zulässigen Events zahlen bis zu 1.000 Euro, die Teilnehmer bis zu 200. Generell gilt: Ansammlungen mit mehr als zehn Personen sind verboten, auch an Silvester.

Wer zwischen 23 und 6 Uhr Alkohol verkauft, dem droht ein Bußgeld von 500 Euro.

Corona-Regeln und Bußgelder in Sachsen

Wer hier mit mehr als der erlaubten Kontaktzahl zusammenkommt, dem drohen bis zu 150 Euro Bußgeld. Zwischen 22 und 6 Uhr gilt in Sachsen eine Ausgangssperre. Wer gegen diese verstößt, könnte mit 60 Euro belangt werden. Soviel droht auch, wenn man im öffentlichen Raum Alkohol konsumiert, der unerlaubte Verkauf schlägt mit 150 Euro zu Buche.

An Silvester und Neujahr gilt außerdem das bundesweite An- und Versammlungsverbot. Die Ausgangssperre ist allerdings zum Jahreswechsel aufgehoben.

Corona-Regeln und Bußgelder in Sachsen-Anhalt

Der Verstoß gegen die Kontaktbeschränkungen oder das unerlaubte Feiern im öffentlichen Raum kosten in Sachsen-Anhalt bis zu 250 Euro. Veranstalter können sogar ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro aufgebrummt bekommen.

Öffentliche Veranstaltungen und öffentliche Feuerwerke sind untersagt. Das Feiern in der Öffentlichkeit ist nicht erlaubt, das gilt auch für Alkoholausschank und -​konsum. Versammlungen sind von Silvester 20 Uhr bis Neujahr 8 Uhr untersagt.

Corona-Regeln und Bußgelder in Schleswig-Holstein

Wer im öffentlichen Raum die Kontaktbegrenzung missachtet, zahlt in Schleswig-Holstein bis zu 150 Euro Bußgeld. Der Verzehr von alkoholhaltigen Getränken kann zwischen 150 und 1.000 Euro Strafe einbringen.

Zündet man hier unerlaubterweise Feuerwerkskörper an, kostet dies zwischen 150 und 500 Euro.

Corona-Regeln und Bußgelder in Thüringen

Wer hier mit mehr als der erlaubten Kontaktzahl zusammenkommt, dem drohen bis zu 200 Euro. Schenkt man in Thüringen unerlaubterweise Alkohol aus, werden – je nach Tragweite – 500 oder sogar bis zu 10.000 Euro fällig.

In Thüringen gilt zwischen 22 und 5 Uhr eine Ausgangssperre. Missachtet man diese, kann dies bis zu 100 Euro kosten. An Silvester ist diese bis 3 Uhr morgens aufgehoben. Wer Feuerwerkskörper verkauft, könnte mit einem Bußgeld zwischen 500 und 10.000 Euro bestraft werden. Zündet man diese unerlaubterweise an, drohen 200 Euro.