Rechtsexperte hält das für realistisch
Lohnausfälle für Ungeimpfte in Quarantäne: Das sagt der Anwalt!
Wenn ich in Quarantäne gehe und nicht arbeiten kann, bekomme ich trotzdem für die ausgefallene Zeit weiter Lohn. Wenn es nach Gesundheitsminister Jens Spahn geht, soll das zukünftig nicht für Ungeimpfte gelten. Rechtsexperte Arndt Kempgens hält diese Idee für rechtlich vertretbar. Erste Bundesländer äußerten sich bereits positiv dazu und wollen es umsetzen.
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Steuerzahler müsse nicht für selbstverschuldete Quarantäne aufkommen

Gesundheitsminister Jens Spahn hat sich am Mittwoch auf einer Pressekonferenz mit RKI-Chef Wieler dafür ausgesprochen, dass Ungeimpfte keinen Anspruch auf Lohnersatzleistung haben, wenn sie durch eine Quarantäne von der Arbeit fernbleiben.
„Ich kann das sehr, sehr gut nachvollziehen das Argument, in der Frage, dass ja am Ende Steuerzahler die Lohnersatzleistung an der Stelle finanzieren für jemanden, der sich hätte impfen lassen können.“
Eine ähnliche Regelung gelte bereits für Menschen, die wissend in ein Risikogebiet gereist sind, und dadurch bei ihrer Rückreise in Quarantäne müssen. Die Verantwortung für eine solche Regelung liegt bei den Bundesländern.
Regelung rechtlich denkbar
Rechtsexperte Arndt Kempgens hält diese Regelung für rechtlich vertretbar: „Die Argumentation ist ja, dass das sozusagen an die Verschuldung anknüpft, dass man sagt: Du hast das ja irgendwie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer mitverschuldet. Und deswegen kriegst du diese Lohnersatzleistung, wenn du nicht arbeiten kannst, nicht“, sagt er im RTL-Interview. Diese Argumentation finde sich bereits im Infektionsschutzgesetz – beispielsweise bei Reisen in Risikogebiete. Zudem würden auch selbstverschuldete Krankheiten genauso behandelt werden, nur mit höheren Hürden.
Arbeitsgerichte müssten "verfassungsrechtliche Grundsatzfrage" klären
Betroffene könnten sich in einem solchen Fall auch juristisch wehren. Wie ein Arbeitsgericht dann entscheiden würde, sei unklar: „Denn tatsächlich ist das eine verfassungsrechtliche Grundsatzfrage“, so der Rechtsanwalt. In der Vergangenheit hätten Gerichte bereits Lohnausfälle bei verschuldeter Arbeitsunfähigkeit bestätigt.
Es käme jetzt darauf an, ob diese Regelung auf Ungeimpfte in Quarantäne erweitert wird. Ungeimpfte Betroffene könnten argumentieren, dass es sich in ihrem Fall nicht um eine verschuldete Arbeitsunfähigkeit handelt. Bei hinreichenden Argumenten könnte das der Fall sein: Menschen, die sich zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, wäre das gegenüber „tatsächlich ungerecht“, so Kempgens. (skn)