Er könnte ihr Großvater sein
Peter V. (68) soll 11-Jährige missbraucht und dabei gefilmt haben!

Er soll gewusst haben, wie jung sie war.
Peter V. soll ein Mädchen missbraucht haben, das seine Enkelin sein könnte: Sie ist erst elf Jahre alt, als ihr Peiniger ihr Grausames angetan und die schreckliche Tat sogar gefilmt haben soll.
Sie soll sich in seiner Wohnung ausziehen
Als Peter V. den Gerichtssaal des Landgerichts Flensburg am Dienstag (8. April) betritt, wirkt er gebrechlich. Er hustet immer wieder, sieht mitgenommen aus − womöglich die Folgen der Untersuchungshaft. Seit knapp einem halben Jahr sitzt er hinter Gittern, weil er einem Kind Schreckliches angetan haben soll. Die Anklage lautet: schwerer sexueller Kindesmissbrauch.
Im August 2023 soll er das damals erst elf Jahre alte Mädchen in seiner Wohnung in Schleswig dazu gebracht haben, sich die Hose auszuziehen und auf seine Couch zu legen. „Er soll sexuelle Handlungen an dem Kind vorgenommen haben”, erklärt Gerichtssprecher Dr. Stefan Wolf im Gespräch mit RTL.
Die schreckliche Tat filmt der 68-Jährige sogar. „Das Video soll er gespeichert und aufbewahrt haben”, sagt Dr. Stefan Wolf. Aber warum war das Mädchen überhaupt in der Wohnung des älteren Mannes?
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Im Video: Pascal ist erst elf Jahre alt, als er zum Opfer wird
Kannten sich Täter und Opfer?
„Das Mädchen hat sich in der Wohnung aufgehalten und wurde wohl auch nicht in die Wohnung gezwungen”, so Dr. Stefan Wolf. In welchem Verhältnis das Kind und der Angeklagte tatsächlich zueinander standen, ob sie sich womöglich sogar kannten, ist noch unklar.
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Das Mädchen tritt als Nebenklägerin auf. Da sie allerdings noch zu jung ist, vertreten ihre Eltern sie. Doch keiner von ihnen ist am Dienstag beim Prozessauftakt vor Ort. Womöglich ist die Konfrontation mit dem Mann, der ihr so Schreckliches angetan haben soll, zu schmerzhaft. Um das junge Mädchen zu schützen, muss die Öffentlichkeit den Gerichtssaal nach wenigen Minuten verlassen und wird vom Verfahren ausgeschlossen. Erst bei der Urteilsverkündung dürfte ans Licht kommen, was sich genau in der Wohnung des Anklagten abgespielt hat. Bei einer Verurteilung droht Peter V. eine Freiheitsstrafe von zwei bis 15 Jahren.