Dreijähriger Junge wird tot im Sand gefundenNach schrecklichem Unglück beim Spielen: Wie lückenlos müssen Kinder beaufsichtigt werden?

Welche Regeln gibt es zur Kinder-Aufsicht?
Nach dem tragischen Tod eines Dreijährigen im Sandkasten in Ostfriesland stellt sich die Frage, wie solche Unfälle verhindert werden können. Der Junge wurde beim Spielen in einem Sandhaufen verschüttet, über Stunden kämpfen Rettungskräfte um sein Leben, doch die Ärzte können das Kind nicht mehr retten.
Eine Professorin für Familienrecht erklärt, wann Eltern Kinder lückenlos beaufsichtigen müssen.
„Die Aufsichtspflicht ist relativ hoch in diesem Alter”
Die genauen Hintergründe des Unfalls in Grotegaste bei Leer (Niedersachsen) sind unklar. Nach bisherigen Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft Aurich spielte der drei Jahre alte Junge am Dienstagnachmittag (5. Mai) im elterlichen Garten im Sand und fiel kopfüber in ein selbst gebuddeltes Loch. Er bekam keine Luft mehr und wurde ohnmächtig. Bislang deute alles auf einen tragischen Unfall hin, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Doch wie ist das Unglück aus juristischer Sicht zu bewerten?
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Angie Schneider, Professorin für Familienrecht von der Universität Bremen, zufolge ist der Fall sehr außergewöhnlich. Grundsätzlich gilt: wer auf Kinder aufpasst, muss sie vor Gefahren schützen. Starre Regeln dafür gibt es allerdings nicht. Sie erklärt: „Ich glaube, mit einem solchen Verlauf musste da ja wirklich niemand rechnen. Wenn das Kind im Sandkasten spielt, dürfen normalerweise die Eltern auch davon ausgehen, dass nicht so viel passieren kann.” Dennoch sagt die Juristin klar: „Die Aufsichtspflicht ist relativ hoch in diesem Alter.”
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Das Alter ist entscheidend
Wie umfassend ein Kind beaufsichtigt werden muss, hängt der Juristin zufolge von verschiedenen Faktoren ab. Die Rechtssprechung schaue immer auf den konkreten Fall. „Es geht um das Alter des Kindes, es geht um die Eigenheiten des Kindes”, erklärt sie. Ein eher ruhiges Kind müsse mitunter anders betreut werden als ein Kind, das ständig das Risiko suche. Wichtig ist demnach auch, welche möglichen Gefahren es in der Umgebung gibt und was den Aufsichtspersonen zumutbar ist.

Auch das Alter des Kindes spielt eine entscheidende Rolle. Bis zum Alter von etwa vier Jahren müssen Kinder nach der aktuellen Rechtssprechung durchgehend beaufsichtigt werden, wie die Professorin sagt. Im gesicherten häuslichen Bereich könne es allerdings kurze Ausnahmen geben. Ab einem Alter von vier Jahren sind der Juristin zufolge kleine Freiräume möglich, also kurze Zeiten ohne permanente Aufsicht. Aber: Es komme immer auf den Einzelfall an.
Alleine auf Toilette?
Doch wie steht es um Alltagssituationen, zum Beispiel, wenn der Postbote klingelt oder die Aufsichtsperson ins Bad muss? Angie Schneider erklärt: „Es gibt natürlich Situationen, wo man auch sagen muss: Da hätten die Eltern es nicht verhindern können”. Lande ein Unfall vor Gericht, werde demnach geprüft: Hätten die Eltern den Unfall verhindern können? Wenn eine Aufsichtsperson zur Toilette geht, muss sie bei kleinen Kindern also dafür sorgen, dass nichts in der Nähe des Kindes ist, was gefährlich werden könnte.
Weiter ergänzt die Juristin: „Man schaut natürlich immer darauf, was für die Eltern zumutbar ist”. Erwachsene müssten demnach mal ein Telefongespräch annehmen oder die Tür öffnen können. Das seien Alltagssituationen. Aber je jünger ein Kind ist, desto eher seien die Eltern verpflichtet, auch dann dafür zu sorgen, dass dem Kind nichts passieren kann. (ela)
Verwendete Quellen: dpa

































