Wer einen hat, sollte DIESE Regeln kennen, um Strafen zu vermeidenLidl verkauft Blitzer-Warner – aber darf man die überhaupt benutzen?
Coole Sache - aber ist das legal?
Ein Gerät, das euch vor Blitzern warnt, gab es für knapp 30 Euro beim Discounter Lidl zu kaufen – war das ein unschlagbares Angebot? Warum ein Blitzerwarner für euch doch sehr teuer werden kann und welche Regeln ihr beachten solltet, um Strafen bei Nutzung zu vermeiden, seht ihr im Video.
Blitzerwarner sind verboten! 75 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg als Strafe

Denn ein solches Gerät zu nutzen, ist nicht immer legal. „In der Straßenverkehrsordnung ist geregelt, dass man als Fahrer grundsätzlich kein Gerät betreiben oder sogar auch nur mitführen darf, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen”, erklärt Rechtsanwältin Nicole Mutschke auf RTL-Nachfrage. Dabei werde nochmals explizit klargestellt, „dass damit insbesondere Radarwarngeräte gemeint sind”.
Lese-Tipp: Reise-Experten verraten den besten und den schlechtesten Tag für die Auto-Anreise
Wer sich nicht an diese Regel hält, der läuft Gefahr, neben einem Bußgeld in Höhe von 75 Euro einen Punkt in Flensburg zu kassieren.
Warum aber verkauft Lidl ein solches Gerät, wenn man es eigentlich gar nicht nutzen darf?
Video-Tipp: Diese Stadt veröffentlicht Blitzer-Fotos
Darf man den Lidl-Blitzer-Warner nutzen? Jein!
„Gesetzlich geregelt ist auch, dass ich ,Verkehrswarner’ grundsätzlich durchaus nutzen darf”, erklärt die Rechtsanwältin weiter. „Wenn diese Geräte aber eben auch vor Blitzern warnen, darf ich diese Funktion in Deutschland nicht verwenden.”
Darauf weist auch Lidl in seinem Online-Shop hin und stellt klar: Das verkaufte Gerät sei „ein umfangreicher Verkehrswarner mit vielen sicherheitsrelevanten Funktionen.” So könne das Gerät beispielsweise auch vor Gefahrenstellen warnen. „Aus diesem Grund darf das Gerät grundsätzlich betriebsbereit im Auto mitgeführt werden bzw. während der Fahrt genutzt werden.” Die Warnfunktion vor Geschwindigkeitskontrollen müsse aber während der Fahrt deaktiviert werden.
Lese-Tipp: Bei Aldi, Lidl und Co.: Diese bekannten Marken stecken hinter No-Name-Produkten
Vor Fahrtantritt oder während Pausen ist es aber durchaus erlaubt, sich mit solchen Geräten über anstehende Geschwindigkeitskontrollen zu informieren.
Übrigens: Auch eurem Beifahrer und anderen Mitfahrern ist es verboten, während der Fahrt die Warnfunktion vor Geschwindigkeitskontrollen auf Apps oder anderen Geräten zu aktivieren.