Kindermord nach gefaktem Entführungs-Notruf
Vater ermordet Tochter (9) im Urlaub – weil er den Unterhalt nicht mehr zahlen konnte?

Um den Mord an seiner kleinen Tochter zu verschleiern, tischte er der Polizei ein freches Lügenmärchen auf.
Die neunjährige Melina wurde von ihrem Vater Luciano Frattolin ermordet, dessen sind sich die Ermittler im US-Bundesstaat New York sicher. Er hatte am Wochenende bei der Polizei die Entführung seiner Tochter gemeldet. Stunden später wurde das Kind tot gefunden, der Vater festgenommen. Die Behörden gaben jetzt Einzelheiten bekannt.
Kurz vor dem Mord telefoniert Melina noch mit ihrer Mutter
Luciano Frattolin wird des Mordes an seiner Tochter angeklagt, zudem wird ihm vorgeworfen, die Leiche des Kindes in einem See versteckt zu haben, so Robert McConnell von der New-York-State-Police. Der 45-Jährige plädierte demnach auf „nicht schuldig“.
Den Ermittlern zufolge wandte Frattolin sich am Samstagabend (19. Juli) an die Polizei. Grund: Unbekannte hätten seine Tochter entführt, als er auf einem Parkplatz sein Auto verlassen habe. Zwei Männer hätten sein Kind in ihre Gewalt gebracht und seien mit einem weißen Lieferwagen davongefahren, behauptete er.

Die Polizei gab vorsichtshalber über Nacht einen Amber Alert heraus, eine schnelle Meldung zur Verbreitung von Vermisstenmeldungen über Medien und Verkehrsinfotafeln in den gesamten USA. Weil sich keine Hinweise auf eine Entführung ergaben und die Aussage des Vaters laut Polizei Widersprüche aufwies, wurde der Alarm am Sonntag aufgehoben.
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Keine Hinweise auf Probleme bei Telefonat mit der Mutter
Was die Polizei weiß: am Samstagnachmittag gegen 17:30 Uhr waren Vater und Tochter im Ferienort Saragota Springs. Ungefähr eine Stunde später telefonierte Melina mit ihrer Mutter. Sie seien auf dem Rückweg nach Kanada, erzählte ihr das Kind. Bei dem Gespräch habe es keine Hinweise auf Probleme gegeben, so die Ermittler. Sie glauben, dass Frattolin sein Kind zwischen dem Telefon und dem späteren Notruf mit der Entführungs-Lüge ermordete. Die Leiche habe er in einem Teich unter einem Baumstamm versteckt, so die Polizei. Sie soll obduziert werden, um die genaue Todesursache zu klären.

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Melina und Luciano Frattolin waren seit 11. Juli zum gemeinsamen Urlaub in den USA unterwegs. Sie stammen aus Montreal in Kanada. Dort lebte das Kind bei ihrer Mutter, die sich 2019 von Frattolin getrennt und das alleinige Sorgerecht hatte. Vereinbart war, dass der Vater Melina am vergangenen Wochenende zurückbringt. Stattdessen ermordete er sie, ist die Polizei überzeugt. Luciano Frattolin habe keine Vorstrafen, auch habe es in der Vergangenheit keine Beschwerden oder Anzeigen wegen häuslicher Gewalt gegeben.
Polizei spricht von „herzzerreißenden Ermittlungen“
Scheinbar also ein unauffälliger Mann, der sich getrennt von seiner Familie zeitweise um sein Kind kümmert. Frattolin ist Gründer eines Kaffee-Unternehmens mit Sitz in Montreal. Auf der Website des Unternehmens heißt es, er sei Sohn einer äthiopischen Mutter und eines italienischen Vaters. Hervorgehoben wird: „Luciano verbringt derzeit so viel Zeit wie möglich mit seiner wunderschönen Tochter Melina in Montreal, Kanada.“ Das Mädchen sei „Licht seines Lebens“ und „Inspiration für alles.“
Warum er dennoch mutmaßlich zum Mörder seiner Tochter wurde, darüber kann derzeit nur spekuliert werden. Polizist McConnell spricht von einem „schwierigen Fall“ und „herzzerreißenden Ermittlungen“. Seine Behörde wolle „der Familie ein gewisses Maß an Gerechtigkeit verschaffen.“
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Frattolin plädierte US-Medien zufolge bei einer ersten Anhörung auf „nicht schuldig“. Reporterfragen habe er nicht beantwortet, heißt es. Er habe dem Richter mitgeteilt, dass er sich keinen Anwalt leisten könne, berichtet die New York Post. In kanadischen Medien wird darüber spekuliert, dass der Unternehmer hochverschuldet sei und den Unterhalt für seine Tochter nicht mehr aufbringen konnte. Frühere Einträge Frattolins in sozialen Medien zeichnen das Bild eines luxuriösen Lebensstils ohne Probleme.
Kommenden Freitag (25. Juli) muss der mutmaßliche Tochtermörder erneut vor Gericht erscheinen.