Richterin: Es war kein Mord!

Sophie (†3) mit Ecstasy getötet! Eltern müssen in den Knast

Das Paar war mit der Pflege ihrer Tochter überfordert, argumentierte ihr Anwalt.
Die Eltern der getöteten Sophie (†3) müssen acht Jahre in den Knast. (Symbolbild)
David-Wolfgang Ebener/dpa

Sie gaben ihrer Tochter Ecstasy – dann erstickten sie die Dreijährige.
Jetzt müssen Emilie T. (32) und ihr Ehemann Urs (34) acht Jahre in Haft. Die zuständige Richterin entschied allerdings auch: Ein Mord war die Tat nicht.

Staatsanwaltschaft forderte 18 Jahre Haft

Das kleine Mädchen litt an einer schweren Form der Zerebralparese, benötigte intensive Pflege. Die Eltern sagten während des Prozesses, ihre Tochter habe ständig Schmerzen gehabt. Die beiden hatten dem Kind die Droge Ecstasy in den Brei gemischt. Als es nicht mehr auf Zuspruch reagierte, erstickte der Vater das Kind mit einem Tuch. Die Familie hatte am nächsten Morgen Rettungskräfte gerufen mit dem Hinweis, das Kind liege leblos im Bett.

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Der Aargauer Zeitung sagte die Mutter in einem Interview, ihr Kind habe „unter ihrem eigenen Leben gelitten“. „Es wäre ihr nie besser gegangen. Sie hätte nie ein schönes Leben führen können“, glaubt die Mutter. Sophie habe wegen ihrer Behinderung rund um die Uhr betreut werden müssen. Für ihre Familie ein Umstand, den sie nicht länger hinnehmen will. „Wir haben einfach einen Schlussstrich gezogen, dass sie nicht mehr leidet“, so die Mutter.

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Eltern gestehen Tötung der Tochter

Mit dem Urteil folgte das Gericht im Bremgarten im Kanton Aargau nicht dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf eine Verurteilung wegen Mordes – 18 Jahre Haft hatten im Raum gestanden. Die Richterin sprach die beiden wegen vorsätzlicher Tötung schuldig.

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Der Verteidiger der Eltern sagte, sie hätten unter großer seelischer Belastung gestanden. Die Verurteilten können gegen das Urteil Berufung einlegen.

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Großmutter freigesprochen

Die Familie lebte in Hägglingen gut 25 Kilometer südlich von Waldshut-Tiengen im baden-württembergischen Landkreis Waldshut. Die Richterin verurteilte die Eltern auch wegen eines Tötungsversuchs ein Jahr früher, als sie dem Mädchen Schlafmittel in den Brei gemischt hatten. Die beiden wurden auch für jeweils zehn Jahre des Landes verwiesen. Die wegen Beihilfe angeklagte Großmutter des Kindes wurde freigesprochen. (eon/uvo/dpa)