Einsatz in Mecklenburg-Vorpommern Schülerin von Beamten aus dem Unterricht geholt – Gericht pragert Polizei an

Dem Mädchen geschah Unrecht!
Ein aufsehenerregender Polizeieinsatz an einer Schule in Mecklenburg-Vorpommern wegen eines Social-Media-Posts war rechtswidrig. Polizisten hatten eine 16-Jährige einfach aus dem laufenden Unterricht geholt. Das war unverhältnismäßig, entschied jetzt das Verwaltungsgericht Greifswald.
Gefährderansprache unnötig und rechtswidrig
„Es hätte mildere Maßnahmen gegeben, als die Schülerin sofort aus dem laufenden Unterricht zu holen und mit ihr vor den Augen der Schulöffentlichkeit in Begleitung von Polizeibeamten ins Sekretariat zu gehen“, heißt es in der Erklärung.
Nach Angaben des Gerichts hatte der Schulleiter eine anonyme E-Mail mit der Information erhalten, dass die Klägerin staatsschutzrelevante Inhalte in sozialen Netzwerken auf ihrem Tiktok-Account verbreite. Die Schule habe sich an die Polizei gewandt.
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Nach der Feststellung, dass die der E-Mail beigefügten Screenshots keine strafrechtliche Relevanz hatten, seien drei Beamte in Begleitung des Schulleiters zur Klasse des Mädchens gegangen.
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Schulleiter holt Mädchen aus dem Unterricht
Der Schulleiter habe sie aus dem Unterricht geholt, während die Beamten auf dem Flur blieben. Anschließend begaben sich die Beamten mit dem Schulleiter und dem Teenager zum Sekretariat zurück und führten dort eine sogenannte Gefährderansprache durch.
Mit der Klage gegen diese Maßnahme wollte das Mädchen die Feststellung der Rechtswidrigkeit erwirken. Die Entscheidung ist bislang nicht rechtskräftig.
Behörden hatten als Anlass für die Maßnahme auf Screenshots eines Social-Media-Accounts verwiesen. Damals war etwa von Schriftzügen die Rede, „die dem rechtsextremistischen Spektrum zuzuordnen sind, sowie Runenzeichen und altdeutsche Schrift mit Lorbeerkranz“. (uvo; dpa)
































