Tankstellenüberfall in Völklingen endet im BlutrauschFreispruch! Gericht verkündet im Fall des getöteten Polizisten Simon Bohr (†34) das Urteil

„Das war eine gezielte Hinrichtung.”
Mit diesen drastischen Worten bewertete der Staatsanwalt in seinem Schlussplädoyer die Tat in Völklingen im August 2025. Ahmet G. entriss nach einem Tankstellenüberfall einem Polizeianwärter die Dienstwaffe und feuerte 17 Schüsse ab. Sechs Kugeln trafen den 34-jährigen Polizeioberkommissar Simon Bohr, der an schweren Verletzungen starb. Nach sieben Wochen Verhandlung hat das Landgericht in Saarbrücken nun das Urteil gegen den 19-Jährigen gesprochen: Wegen Mordes und versuchten Mordes wird er freigesprochen, wegen schweren Raubes verurteilt. Er soll in eine psychiatrische Einrichtung kommen.
Polizist Simon Bohr (†34) nach Tankstellenüberfall in Völklingen getötet
Der Angeklagte nimmt das Urteil regungslos auf, er blickt während der Verkündung auf den Tisch vor ihm. Dem Deutsch-Türken wurden Mord, versuchter Mord und besonders schwerer Raub vorgeworfen. Die Tat am 21. August 2025 hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt, die Trauer um Simon Bohr war immens. Der 34-Jährige erlitt Schussverletzungen unter anderem an Kopf und Rumpf. Der damals 18 Jahre alte Beschuldigte, der zuvor eine Tankstelle überfallen hatte, habe auch noch auf den Polizisten geschossen, als dieser bereits am Boden gelegen habe, so die Staatsanwaltschaft kurze Zeit später. Der Polizist starb durch hohen Blutverlust.
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Der Angeklagte habe zwar wegen einer paranoiden Schizophrenie im Zustand verminderter Schuldfähigkeit gehandelt, sagte Oberstaatsanwalt Christian Nassiry im Landgericht Saarbrücken am Mittwoch (30. März). Es verbiete sich aber, zu sagen, der Angeklagte habe keine Alternative gehabt. Er forderte für den Angeklagten eine Jugendstrafe von 13 Jahren und die Unterbringung in einer forensischen Psychiatrie gefordert. Die besondere Schwere der Schuld und mehrere Mordmerkmale seien erfüllt. Auch die Nebenklage fordert eine Unterbringung und eine Jugendstrafe – allerdings die Höchststrafe von 15 Jahren.
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Die Verteidigung sah die Mordmerkmale nicht erfüllt und sprach sich wegen Totschlags und versuchten Totschlags für eine Jugendstrafe von sechs Jahren und eine Unterbringung aus. Als dem Angeklagten das letzte Wort erteilt wurde, sagte er: „Ich schließe mich meinem Anwalt an.”
So kommt das Gericht zum Urteil gegen Ahmet G.
Das Gericht sagt in der Urteilsbegründung, Ahmet G. habe bereits ab frühem Alter psychische Auffälligkeiten gezeigt. Seit der neunten Klasse hätten vermehrt Angstzustände seinen Alltag geprägt. Er sei deswegen in Behandlung gewesen, trotzdem hielten die Verstimmungen an. Kurz vor der Tat habe er Todesängste gehabt. Einen Termin bei einem Psychologen, der er zu diesem Zeitpunkt gehabt hätte, habe er ausfallen lassen. Laut Gericht litt er zum Tatzeitpunkt an einem „Vollbild einer aktuen paranoiden Schizophrenie”.
Die Tankstelle habe er überfallen, um zu zeigen, was er kann. „Der Angeklagte war in seiner Steuerungsfähigkeit vermindert”, heißt es in der Urteilsbegründung. Ihm sei klar gewesen, dass er nach dem Raub festgenommen werden würde. In ihm „wuchs krankheitsbedingt die Angst, die Polizei wolle ihm was antun.“ Seine Angst nahm weiter zu, als die Polizisten ihn verfolgten. Beim Gerangel um die Waffe sei er von Angst übermannt worden – in Todesangst habe er auf Simon Bohr geschossen. Der Angeklagte sei wegen fehlender Einsichtigkeit während der Tat nicht schuldfähig.

Angeklagter Ahmet G. hatte psychische Probleme
Der 19-Jährige hatte fast den gesamten Prozess über geschwiegen und das Geschehen ohne große Regung verfolgt. Am ersten Prozesstag hatte Ahmet G. eingeräumt, dass er auf den Polizisten Simon Bohr geschossen hatte – angeblich aus Panik. Der Angeklagte soll seit längerer Zeit unter psychischen Problemen und Angstattacken leiden. „Er ist nicht der brutale Killer, sondern er ist vermutlich ein sehr kranker junger Mann“, erklärte sein Verteidiger Michael Rehberger damals.
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Eine Entschuldigung an die Hinterbliebenen von Simon Bohr sei bislang ausgeblieben, so die dpa. Es sei aber nicht ausgeschlossen, dass er zu einem späteren Zeitpunkt einen Brief an die Angehörigen schreiben würde, wenn er das Geschehen stärker reflektieren könne, erklärte sein Anwalt.
Simon Bohrs (†34) tapfere Witwe wollte Ahmet G. ins Gesicht schauen
Die Witwe des getöteten Polizisten verfolgte den Prozess. Am ersten Prozesstag (11. Februar) war sie ganz in Schwarz gekleidet im Gerichtssaal erschienen, hatte immer wieder den Blickkontakt mit dem Angeklagten gesucht. Bei der Beschreibung des Tatablaufs liefen ihr Tränen über das Gesicht. Bei der Urteilsverkündung am Mittwoch (1. April) kämpft sie wieder mit den Tränen, muss schwer schlucken.
Simon Bohr war Polizist aus Leidenschaft. Etwas mehr als vier Monate vor seinem Tod hatte er mit der Jungen Polizei Saarland über seine Berufswahl gesprochen: „Ich wollte einen Beruf, der abwechslungsreich, spannend, herausfordernd und vielseitig ist. Schon früh hat mich die Polizei fasziniert – bis heute habe ich meine Entscheidung nie bereut“, sagte er damals. Doch schließlich kostete ihn diese Entscheidung das Leben. (lha)
Verwendete Quellen: dpa, dpa/Wolfgang Jung, eigene RTL-Recherche
































