Ein Gerichtsurteil ist eine gerichtliche Entscheidung, gegen
die der Verurteilte in der Regel ein Rechtsmittel, die Berufung oder Revision
einlegen kann. Diese Rechtsmittel werden immer dann eingelegt, wenn der
Verurteilte mit der Gerichtsentscheidung nicht einverstanden ist. Mit Einlegung
eines Rechtsmittels entscheidet die nächsthöhere Instanz, ob das Gerichtsurteil
der Vorinstanz Bestand hat oder nicht.
Gerichtsurteil und Beschluss
Das Gerichtsurteil wird am Ende eines Gerichtsprozesses
gefällt. Dieses gerichtliche Urteil kann den Beschuldigten, der auch als
Angeklagter bezeichnet wird, verurteilen oder freisprechen. Häufig werden
mehrere Anklagepunkte verhandelt. Daher ist es auch möglich, den Angeklagten in
manchen Anklagepunkten schuldig zu sprechen, in manchen wiederum zu entlasten.
Wie das Gerichtsurteil im Endeffekt ausfällt, hängt immer von den Indizien, der
Beweislage und den Zeugenaussagen ab. In zivilrechtlichen Sachen werden die
Prozessparteien als Kläger und Beklagter bezeichnet. Ein Gerichtsurteil ist von
einem Beschluss zu unterscheiden, der ohne mündliche Verhandlung ergeht.
Während das Urteil mit dem Rechtsmittel der Berufung oder Revision angreifbar
ist, wird der Beschluss mit dem Rechtsmittel der Beschwerde angefochten.
Gerichtsurteile der unterschiedlichen Rechtsgebiete
Abhängig von dem Rechtsgebiet ist das Gerichtsurteil an
gesetzlich bestimmte Formvorschriften gebunden. Urteile ergehen in zivil-,
straf- und verwaltungsrechtlichen Sachen. In Strafsachen spielten die
persönlichen Verhältnisse des Angeklagten und die Beweiswürdigung eine große
Rolle. In Zivilsachen stehen der Vortrag des Klägers und des Beklagten im
Mittelpunkt. Während das Gerichtsurteil in Strafsachen mit einem Schuldspruch
endet, endet das Urteil in zivilrechtlichen Sachen mit der Urteilsbegründung.
Ein verwaltungsrechtliches Urteil behandelt die Sachverhaltsdarstellung und die
Verfahrensgeschichte. Das Rubrum ist die Einleitung des Urteils, der Tenor
enthält die Urteilsentscheidung, also Frei- oder Schuldspruch für den
Angeklagten (Strafsache) beziehungsweise Entscheidung in der Hauptsache
(Zivilsache). Anschließend erfolgt die Entscheidungsbegründung.
Da gegen die meisten Urteile ein Rechtsmittel statthaft ist,
erfolgt die Rechtsmittelbelehrung. Das Gerichtsurteil endet mit der
Unterschrift der Richter. Die Rechtsprechung ist nicht an Urteile gebunden, die
nicht im selben Rechtsstreit ergangen sind. Die Richter entscheiden frei und
unabhängig und sind nur dem Gesetz unterworfen. Allerdings verzeichnen Urteile
der Rechtsmittelgerichte, insbesondere der Gerichte im höheren Instanzenzug wie
die Bundesgerichte, dennoch eine deutliche Bindungswirkung. Häufig orientieren
sich die Gerichte der unteren Instanzen zwecks Rechtssicherheit an den Urteilen
der Gerichte der oberen Instanzen.