Gibt’s bald mehr Knöllchen?So dürft ihr jetzt nicht mehr parken!
Fußgänger vor!
Eigentlich war es schon immer verboten, aber jetzt soll es auch bestraft werden: das Gehweg-Parken. Aber eine Ausnahme gibt es.
Autos blockieren Kinderwägen, Rollstühle und Hydranten
„Platz da, hier komme ich“, könnten sich jetzt manche Fußgänger denken. Denn der Platz auf dem Gehweg, der gehört vor allem ihnen. Wenn er aber verengt wird durch ein parkendes Auto, dann ist das für manche ein kleines Ärgernis. Für andere aber ist es ein großes Problem, etwa für Menschen mit Kinderwagen oder mit Rollator, im Rollstuhl oder im Elektromobil. Und wortwörtlich brandgefährlich wird es, wenn ein Auto auf dem Gehweg den Zugang zu einem Unterflurhydranten oder Absperrhähnen für Gas und Wasser versperrt. Ohne Erlaubnis ist Parken auf dem Gehweg verboten. In vielen Städten wie Bremen ist es aber trotzdem verbreitet.
Deswegen haben Anwohner in Bremen geklagt: Sie möchten, dass ihre Stadt das unerlaubte Parken auf dem Gehweg nicht mehr duldet – sondern dagegen vorgeht. Und das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat ihnen recht gegeben: Kommunen müssen das illegale Gehwegparken ahnden, wenn zu wenig Platz für Fußgänger bleibt! Beschwert sich ein Anwohner, muss die Behörde jetzt handeln, vorausgesetzt, dass die Nutzung des Gehwegs stark eingeschränkt ist. Das Urteil wird Signalwirkung haben, vermutet der ökologische Verkehrsclub VCD. „Auch wenn es vielen wie ihr Gewohnheitsrecht erscheint: Parkende Autos haben auf Gehwegen nichts verloren“, sagt VCD-Bundesvorsitzende Kerstin Haarmann.
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In diesem Ausnahmefall dürft ihr weiterhin parken
Was für Fußgänger eine gute Nachricht ist, ist für Autofahrer eine schlechte. In vielen deutschen Städten ist die Parksituation angespannt. Wo darf man also noch auf diese Weise parken? Die Straßenverkehrsordnung verbietet das Gehwegparken eindeutig, nennt aber auch eine Ausnahme: „Das Parken auf Gehwegen darf nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern ggf. mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt“. Das ist im Allgemeinen der Fall, wenn auf dem Gehweg noch mindestens eine Breite vom 1,80 Metern verfügbar bleibt. Dann kann Gehwegparken also erlaubt sein. (iag mit dpa)