Anwältin klärt über Arbeitnehmer-Pflichten aufGlatteis, Schnee und Kälte – muss ich trotzdem zur Arbeit?

Kältefrei? Gibt es leider nicht!
Schnee, Glätte und eisige Kälte – der Winter hat uns im Januar 2026 richtig erwischt. Verständlich, dass sich nun viele Arbeitnehmer die Frage stellen: Muss ich bei Glatteis zur Arbeit fahren? Oder kann ich im Homeoffice bleiben? Wir haben Rechtsanwältin Nicole Mutschke gefragt. Ihre Antworten seht ihr oben in unserem Video.

Wegerisiko: Muss ich bei Glatteis zur Arbeit fahren?

Ja, Arbeitnehmer sind grundsätzlich auch bei Glatteis dazu verpflichtet, zur Arbeit zu erscheinen. Grund ist laut Rechtsanwältin Nicole Mutschke das sogenannte Wegerisiko. Dieses beschreibt die Verantwortung des Arbeitnehmers, rechtzeitig am Arbeitsplatz anzukommen – und zwar auch bei schlechtem Wetter.

Demnach müsst ihr trotz Schneechaos und Glatteis den Weg zur Arbeit antreten, insofern ihr bezahlt werden möchtet. Wem das jedoch zu gefährlich ist, sollte in jedem Fall das Gespräch mit seinem Arbeitgeber suchen.

Wichtig: Ob ihr bei Kälte und Schnee als Arbeitnehmer einen Anspruch auf Homeoffice habt, erklärt euch Nicole Mutschke im Video oben.

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Wegen Glatteis zu spät zur Arbeit? Diese Arbeitnehmer-Pflichten gelten

Euer Zug verspätet sich wegen des Schneechaos? Oder ihr braucht morgens zehn Minuten länger, um euer Auto freizukratzen? Beides sind leider keine Gründe, um zu spät zur Arbeit zu erscheinen. Nicole Mutschke findet auch hier eine klare Antwort: „Schneit es schon ein paar Tage, kann der Arbeitgeber durchaus erwarten, dass ich als Arbeitnehmer früher losfahre, damit ich trotzdem pünktlich zur Arbeit komme.”

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Demnach rechtfertigt Glatteis kein unpünktliches Erscheinen. Euer Arbeitgeber darf entsprechende Konsequenzen ziehen, wenn ihr einfach zu spät zur Arbeit erscheint – von der Lohnkürzung bis zur Abmahnung im Wiederholungsfall.

Doch welche Rechte gelten, wenn ihr auf dem Weg zur oder von der Arbeit nach Hause einen Unfall baut? Alle Details dazu erklärt euch die Anwältin ebenfalls im Video. (ija/ake)

Verwendete Quellen: Rechtsanwältin Nicole Mutschke