Klos bleiben abgeschlossen

Pipi-Verbot für Schüler an Krefelder Schule

von Christina Lachnitt, Stefan Efferth und Jessy Siodlaczek

Klo-Krise in Krefeld!
Weil es an einer Gesamtschule immer wieder zu Verwüstungen auf den Toiletten kommt, greift die Schulleitung jetzt zu drastischen Maßnahmen: Sie verhängt ein Pinkelverbot während des Unterrichts. Keiner darf mehr auf die Toilette! Aber ist das gesund? Und darf eine Schule so was bestimmen? Mehr dazu im Video.

Nach der letzten Unterrichtsstunde schnell aufs Klo? Fehlanzeige!

Außerhalb der großen Pausen bleiben die Türen der Toiletten abgeschlossen. Sobald die Klingel zur großen Pause läutet, stehen die Kinder für die Toilette Schlange, die Räume werden von einem Erwachsenen beaufsichtigt. Die Schulleitung begründet die Entscheidung als eine Art „Notwehr“. Immer wieder wurden die Toiletten verwüstet, beschmiert und teils zerstört. Eine Lösung musste her – doch die abgeschlossenen Klo-Türen stoßen auf Kritik.

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Arzt schätzt Toiletten-Verbot ein

Ist es ungesund, den Toilettengang aufzuschieben? Dr. Christoph Specht kann im RTL-Interview besorgte Eltern beruhigen: „Das kurzzeitige Anhalten des Harndranges oder des Stuhlgangs hat keine negativen Folgen. Es kommt natürlich immer auf die Länge an. So sind die großen Pausen ja durchaus noch gegeben. Unter normalen Umständen sollte das kein Problem sein. Wenn ich aber einen Harnwegsinfekt oder Durchfall habe, dann müssten die Schüler eigentlich nach Hause geschickt werden.“

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Klo-Regel könnte als Körperverletzung bewertet werden

Und es soll Ausnahmen geben: Die Bezirksregierung Düsseldorf erklärt, dass die Lehrer im Ernstfall entscheiden dürfen, ob ein Schüler während des Unterrichts aufs Klo darf. Die Lehrkräfte sollen einschätzen, ob es sich um ein echtes Bedürfnis handelt oder ob der Toilettengang eine Flucht vor dem Unterricht ist.

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Der Kölner Strafrechtler Klaus Eßer sieht das Vorgehen kritisch: Das Verwehren des Toilettengangs könne sogar als Körperverletzung gelten. „Der Lehrer kann sich nicht einfach auf eine Anweisung berufen, denn wenn man erkennt, dass das rechtswidrig ist, dann darf man das so nicht umsetzen.“ Sollte ein Elternteil einen Strafantrag stellen, müsste ein Gericht entscheiden, ob das Toilettenverbot rechtlich haltbar ist. Denn was für die einen nach Pipikram klingt, ist für andere eine klare Grenzüberschreitung.