Diese neuen Verkehrsregeln plant Volker Wissing
Neue Regeln für E-Scooter – wird so unsere Straße sicherer?

E-Scooter in der Stadt - das polarisiert!
Die einen lieben sie – die anderen halten sie für ein riesiges Problem in den Städten: E-Scooter! Jetzt soll es neue Regeln für die Nutzung geben, sicher auch, weil die Zahl der Verletzten und sogar Toten deutlich angestiegen ist.
Diese Regeln plant Volker Wissing
Verkehrsminister Volker Wissing (54/FDP) will das Fahren mit E-Sccotern sicherer machen. Sein Ministerium hat dazu einen Entwurf vorgelegt, neue Regeln formuliert. E-Scooter sollen, wo es möglich ist, Radfahrern angeglichen werden. Was soll sich also ändern?
Blinker:
Neu zugelassene E-Scooter sollen verpflichtend mit einem Blinker ausgestattet sein müssen. Gelten soll das laut Entwurf von Anfang 2027 an. Nach einer Marktanalyse zeichne sich der Trend ab, dass neuere Fahrzeuge zunehmend schon standardmäßig über Blinker verfügen. In einer wissenschaftlichen Begleitung der Bundesanstalt für Straßenwesen zu E-Scootern hieß es dazu, viele Nutzer empfänden die Anzeige der Fahrtrichtungsänderung per Hand als unsicher. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat begrüßt es, dass es künftig verbindliche Blinker bei Neufahrzeugen geben solle. Auf E-Scootern könne das Handzeichen, für das der Lenker nur noch mit einer Hand gehalten werde, zu instabiler Fahrweise führen.
Grüner Pfeil und Fahren auf Gehwegen
Fahrer von E-Scootern sollen künftig wie Radfahrer bei einer roten Ampel den Grünpfeil nutzen dürfen. Der Entwurf enthält laut Ministerium zudem den Vorschlag, dass die Freigabe von Gehwegen oder Fußgängerzonen mit dem Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ auch für E-Scooter gelten soll. Wie bisher sei bei solchen Freigaben Schrittgeschwindigkeit einzuhalten und in besonderem Maße auf den Fußverkehr Rücksicht zu nehmen.
Wie denkst du über die E-Scooter? Deine Meinung zählt!
Hinweis: Die Ergebnisse der Umfrage sind nicht repräsentativ.
Es sei eine Übergangsfrist von einem Jahr vorgesehen, so das Ministerium. Generell soll die neue Verordnung im April 2025 in Kraft treten, die Regeln zur Angleichung an den Radverkehr aber erst ein Jahr später.
In dieser Übergangsfrist könnten die Kommunen beispielsweise prüfen, ob auf für den Radverkehr freigegebenen Gehwegen oder Fußgängerzonen ein Verbot für die Scooter ausgesprochen werden sollte oder nicht, so das Ministerium.
Kritik an den Plänen vom Fußgängerverband und vom ADAC
Große Kritik kommt vom Fußgängerverband Fuss – der spricht generell von einer „groben Attacke“ auf die Menschen zu Fuß. Verkehrsminister Wissing wolle E-Scooter auf mehr Gehwegen und in mehr Fußgängerzonen zulassen, außerdem wolle er den bisher vorgeschriebenen Mindestabstand zu Fußgängern von 1,5 Metern beim Überholen abschaffen. Vor allem Leih-E-Scooter würden oft gefährlich und chaotisch gefahren. Wissing wolle außerdem das Abstell-Chaos verfestigen, indem er das Parkrecht für E-Scooter in der Straßenverkehrsordnung festschreibe. Stattdessen sollten laut Fuss nach einer Übergangszeit ab Anfang 2026 E-Scooter auf Gehwegen nur noch auf markierten Flächen abgestellt werden dürfen.
Aus Sicht des ADAC bleibt ein zentrales Problem unberücksichtigt, nämlich der bisher fehlende Opferschutz. Bei E-Scootern bestehe bisher aufgrund ihrer Geschwindigkeit von maximal 20 Kilometern pro Stunde keine Gefährdungshaftung, erklärt eine Sprecherin. „Daher muss derjenige, der heute schuldlos durch einen E-Scooter zu Schaden kommt, dem E-Scooter-Fahrer ein persönliches Verschulden nachweisen, um von der Versicherung Schadenersatz zu erhalten.“
Zahl der Unfälle mit E-Scootern ist gestiegen
Im vergangenen Jahr hat sich die Zahl der Todesopfer und Verletzten bei E-Scooter-Unfällen verdoppelt. 22 Menschen starben nach Angaben des Statistischen Bundesamts auf Deutschlands Straßen, 2022 waren es elf Tote gewesen.
Insgesamt gab es im Bundesgebiet 9.425 E-Scooter-Unfälle, bei denen Menschen zu Schaden kamen. Das waren 14,1 Prozent mehr als im Jahr davor. Als häufigste Gründe für die Unfälle nannte das Bundesamt die falsche Benutzung der Fahrbahn oder der Gehwege. Fast genauso häufig war das Fahren unter Alkoholeinfluss Grund für den Unfall. Besonders viele Unfälle passieren in Großstädten
TÜV-Verband begrüßt Änderungen
Für den TÜV-Verband sagte der Fachbereichsleiter Fahrzeug und Mobilität, Richard Goebelt, es sei notwendig, die Sicherheit und Akzeptanz der E-Scooter zu verbessern, vor allem vor dem Hintergrund der steigenden Beliebtheit.
Insbesondere die Anpassungen an die technischen Anforderungen der Fahrzeuge seien essenziell, um die Betriebssicherheit der E-Scooter zu steigern.
Länder und Verbände können bis 9. August Stellung zum Entwurf des Verkehrsministeriums nehmen. Auch der Bundesrat muss dann den Änderungen zustimmen. (eku/dpa)