Was ist ein Unfall?
Fast jeder Mensch hatte schon irgendeinen Unfall. Meistens handelt es sich dabei um vergleichsweise harmlose Ereignisse. Darunter fallen angestoßene Zehen oder ein gestoßener Kopf. Andere hatten weniger Glück: So starb der US-Schauspieler Paul Walker („Fast and Furious“) 2013 bei einem Autounfall. Aber was versteht man eigentlich unter Unfall? Gibt es eine exakte Definition? Tatsächlich ist dies der Fall: Für Versicherungsunternehmen ist ein Unfall ein „spontan von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, das zu einer unfreiwilligen Beschädigung der Gesundheit führt“. Dies trifft z. B. zu, wenn jemand stürzt und dabei mit dem Kopf auf den Boden schlägt. Es geschah spontan (Sturz), das Ereignis (Kontakt mit dem Boden) kam von außen und die Einwirkung erfolgte auf den Körper. Gleiches gilt, wenn jemand mit dem Fahrrad stürzt, von einem Auto angefahren wird oder vom Hausdach fällt. Im Gegenzug gilt es nicht als Unfall, wenn sich jemand täglich an der Hand kratzt, bis sie schließlich blutet. Der Grund ist, dass die Wunde nicht spontan auftrat, sondern die Folge von regelmäßigem Kratzen ist. Genau ist ein Herzinfarkt kein Unfall, weil er nicht von außen auf den Körper wirkt. Auch Menschen, die sich freiwillig selbst verletzen, haben nach dieser Definition keinen Unfall erlitten. Der Grund ist, dass der Schaden an der Gesundheit hier nicht unfreiwillig eintritt.
Welche Arten von Unfällen gibt es?
Unfallarten werden entweder nach dem Schadensort oder der Schadensart beziehungsweise der Schadensursache unterschieden. Beim Schadensort gibt es z. B. Haushaltsunfälle, Verkehrsunfälle, Bergbauunfälle oder Berufsunfälle. Bei der Schadensart oder Ursache spricht man von Brandunfällen, Stromunfällen, Strahlenunfällen und vielem mehr.
Wichtiger Unterschied: Arbeitsunfall oder Freizeitunfall?
Wer in Deutschland im Angestelltenverhältnis arbeitet, ist über eine Berufsgenossenschaft gegen Unfälle versichert. Voraussetzung ist, dass es sich um Arbeitsunfälle (während der Arbeit) oder Wegeunfälle (auf dem Weg zur Arbeit oder zurück) handelt. Andernfalls existiert kein gesetzlicher Schutz. Wer auch in der Freizeit versichert sein möchte, kann dies über eine private Unfallversicherung tun. Sie leistet in der Freizeit und auch bei Unfällen am Arbeitsplatz.