Häftling stellt Antrag Maddie-Verdächtiger Christian B. will schnell aus der Haft entlassen werden

Verteidiger Friedrich Fülscher (r.) hat einen Freispruch für seinen Mandanten Christian B. gefordert. (Archivbild)
Christian B. will vorzeitig aus der Haft entlassen werden. (Archivbild)
Michael Matthey/dpa Pool/dpa

Wird der Fall Maddie je geklärt?
Seit Jahren ist bekannt, dass Christian B. verdächtigt wird, das Mädchen umgebracht zu haben. Doch für die Öffentlichkeit ist keine Bewegung in Sicht. Jetzt wird bekannt: der inhaftierte Straftäter will früher aus dem Gefängnis entlassen werden.

Zeitnahe Entscheidung nicht zu erwarten

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig teilte mit, dass der 48-Jährige einen Antrag auf vorzeitige Entlassung gestellt habe. Diese würde regulär Anfang September enden. Zuständig für die Prüfung „bezüglich einer möglichen Reststrafenaussetzung” ist das Landgericht Hildesheim.

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Der Angeklagte Christian B. (M) wird von Justizmitarbeitern in einen Gerichtssaal im Landgericht geführt (Archivfoto)
dpa-Bildfunk

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Solche Verfahren seien aber nicht öffentlich, es werde keine Informationen zu Terminen geben, sagte ein Sprecher des Gerichts. Mit einer zeitnahen Entscheidung sei nicht zu rechnen. Ein Verteidiger bestätigte den Antrag des 48-Jährigen, der derzeit wegen der Vergewaltigung einer 72-jährigen US-Amerikanerin in Portugal im Gefängnis sitzt. Über den Wunsch nach einer vorzeitigen Entlassung hatte zuvor das englische Revolbverblatt „Sun” berichtet.

Video: Zeugin sagt gegen Christian B. aus

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Keine Anklage im Maddie-Komplex

Der mehrmals vorbestrafte Sexualstraftäter war im Oktober 2024 in einem Prozess um drei Vergewaltigungen und zwei Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch freigesprochen worden. Anschließend scheiterte aber der Versuch, das Verfahren mit dem Vergewaltigungsurteil neu aufrollen zu lassen.

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Christian B. steht seit einigen Jahren im internationalen Fokus, weil der Deutsche im Fall der 2007 aus einer portugiesischen Ferienanlage verschwundenen dreijährigen Madeleine „Maddie” McCann unter Mordverdacht steht. Zum Maddie-Komplex gibt es jedoch keine Anklage und es gilt die Unschuldsvermutung. (uvo; dpa)