Haftstrafe des Hauptverdächtigen endet im SeptemberKeine Anklage im Fall Maddie McCann – kommt Christian B. noch in diesem Jahr frei?

ARCHIV - 12.05.2007, Portugal, Lagos: Blumen stehen vor einem Bild, das die verschwundene Madeleine McCann (Maddie) auf einem Foto zeigt, das ihre Eltern im Zusammenhang mit dem Verschwinden des Kindes veröffentlich haben. Gut 16 Jahre nach dem Verschwinden der damals dreijährigen Madeleine McCann im Süden Portugals will die Polizei Medienberichten zufolge eine neue Suchaktion starten. (zu dpa "Medien: Polizei will in Portugal wieder nach Maddie suchen") Foto: Luis Forra/LUSA/epa/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
2007 verschwindet Madeleine „Maddie“ McCann aus einer portugiesischen Ferienanlage.
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Wird es jemals Gerechtigkeit für Maddie geben?
Laut dem verantwortlichen Staatsanwalt wird es wohl vorerst zu keiner Anklage gegen den verurteilten Vergewaltiger Christian B. kommen. Er ist der einzige Verdächtige im Fall Maddie.

Zu wenige Beweise für eine Anklage

„Eine Anklage im Falle Maddie ist derzeit nicht abzusehen.“ Das teilt Hans Christian Wolters von der Staatsanwaltschaft Braunschweig RTL mit: „Nach gegenwärtigem Stand endet die Inhaftierung des Beschuldigten Christian B. Anfang September 2025.“ Es gäbe zu wenige Beweise für eine Anklage.

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Christian B. sitzt wegen der Vergewaltigung einer 72-jährigen Amerikanerin im Gefängnis. Die Haftstrafe des 47-Jährigen endet im September dieses Jahres, dann könnte er wieder auf freiem Fuß sein. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig wollte das eigentlich verhindern.

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Staatsanwalt will Revision einlegen

Von fünf anderen schweren Vergewaltigungsfällen wurde Christian B. im Oktober 2024 freigesprochen. Seit Donnerstag (16. Januar) liegt das schriftliche Urteil vor. Jetzt will die Staatsanwaltschaft Braunschweig das Urteil anfechten: „Wir haben jetzt einen Monat Zeit, die von uns eingelegte Revision zu begründen“, erklärt Hans Christian Wolters auf RTL-Anfrage: „Das Verfahren wird daher voraussichtlich im März 2025 beim Bundesgerichtshof in Leipzig eintreffen.“ Falls die Revision angenommen wird, prüft der Bundesgerichtshof das Verfahren erneut und fällt ein abschließendes Urteil. So könnte Christian B. doch noch für die anderen Vergewaltigungsfälle schuldig gesprochen werden – und weiter in Haft bleiben.

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Ob es so weit kommt, ist unklar: Einer der Verteidiger von Christian B., Philipp Marquort, bestätigt RTL in einer Stellungnahme, gegen die Revision der Staatsanwalt Einspruch zu erheben. Das Gericht habe seiner Meinung nach den Freispruch sehr umfangreich begründet: „Wir sind optimistisch, dass das Urteil sehr wahrscheinlich einer Überprüfung durch den Bundesgerichtshof standhält”, so der Anwalt. Er begrüße außerdem die Äußerung der Staatsanwaltschaft Braunschweig, dass auf nicht absehbare Zeit mit keiner Anklage in dem Maddie-Verfahren zu rechnen sei. „Dies bestätigt unsere Vermutungen, dass es keine belastbare Verdachtslage gegen unseren Mandanten gibt.”

Wer ist Christian B.?

Vor 18 Jahren verschwindet die kleine Madeleine „Maddie“ McCann im Urlaub in Portugal. Die dreijährige Engländerin liegt in ihrem Bett in einer Ferienwohnung, als sie gegen 22:00 Uhr am 3. Mai 2007 spurlos verloren geht. Christian B. rückt 2013 in das Visier der Ermittler: Der Straftäter betrieb zum Zeitpunkt des Verschwindens einen Poolservice in der Nähe der Ferienanlage. Der heute 47-Jährige ist unter anderem wegen des Besitzes von Kinderpornografie und sexuellen Missbrauchs von Kindern vorbestraft. (fga)