Missbrauchsprozess gegen Maddie-Verdächtigen Freispruch! Christian B. zeigt keine Regung, als das Urteil fällt

Der Angeklagte Christian B. kurz vor der Urteilsverkündung im Landgericht Braunschweig
Der Angeklagte Christian B. kurz vor der Urteilsverkündung im Landgericht Braunschweig
RTL
von Nadine Schulz und Metin Turan

Christian B. wurde freigesprochen!
Er war wegen drei Vergewaltigungen angeklagt, außerdem wurde Christian B. noch vorgeworfen, zwei Mädchen sexuell missbraucht zu haben. Doch das Urteil im Prozess gegen den Maddie-Verdächtigen lautet Freispruch! Christian B. zeigt keine Gefühlsregung, als die Entscheidung verkündet wird.

Christian B. zeigt keine Emotionen

Anwalt Friedrich Fülscher flüstert Christian B. etwas ins Ohr. Im voll besetzten Prozesssaal im Landgericht Braunschweig kann nur Christian B. die Worte seines Verteidigers hören. Der 47-jährige Angeklagte nickt, trägt wie immer den gleichen Anzug im Saal. Sein Verteidiger wirkt zufrieden. Dann schaut Christian B. weiter ohne Emotionen gerade aus, zeigt keine weitere Reaktion.

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Das Urteil im Missbrauchsprozess gegen den Maddie-Verdächtigen Christian B. ist gefallen. Und kaum jemand hätte mit diesem Ergebnis gerechnet: Der 47-Jährige wird freigesprochen.

Richterin: Zeuge soll gelogen haben

Die Richterin erklärt das Urteil so: Die Zeugenaussagen in dem Prozess seien für die Kammer fast wertlos gewesen, da diese durch die Medien beeinflusst wurden. Die Richterin führt aus: „Das Gericht muss die nötige Objektivität wahren. Wir können die Zeugen nicht in Watte packen.” Zeuge Helge B. habe immer andere Angaben gemacht, so die Richterin bei ihrer Urteilsbegründung. Der Zeuge habe sogar zugegeben, vor der Strafkammer gelogen zu haben.

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Die Richterin erklärt weiter, dass der Zeuge Helge B. sehr daran interessiert gewesen sein soll, Christian B. ins Gefängnis zu bringen. Helge B. habe von der Bild-Zeitung Geld bekommen, um ein Interview zu geben, dass Christian B. belastet, fasst die Richterin zusammen.

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Christian B. bleibt weiter im Gefängnis

Obwohl Christian B. in dem Missbrauchsprozess freigesprochen wurde, bleibt der 47-Jährige zunächst noch im Gefängnis. Er muss bis September 2025 eine andere Haftstrafe wegen einer Vergewaltigung verbüßen.. Das Braunschweiger Verfahren stand im Fokus internationaler Medien, weil der Angeklagte im Fall der verschwundenen dreijährigen Madeleine „Maddie” McCann unter Mordverdacht steht. Der Maddie-Komplex ist aber offiziell nicht Gegenstand des aktuellen Verfahrens. Die Ermittlungen dazu gehen weiter, eine Anklage ist bisher aber nicht absehbar.