Prozess am Landgericht BonnKinderpsychiater Winterhoff wegen Körperverletzung verurteilt

von Valerio Magno und Patricia Brinkmann

In Bonn ist am Mittwoch (04.03.) das Urteil im Prozess gegen den bekannten Kinder- und Jugendpsychiater Michael Winterhoff verkündet worden. Seine früheren Behandlungsmethoden standen im Mittelpunkt des Verfahrens.

Mutter erhebt Vorwürfe

Viele sind am Mittwoch (04.03.) ins Landgericht Bonn gekommen. Sie alle wollten wissen: Muss der ehemalige Kinderpsychiater Michael Winterhoff in Haft oder kann sein Anwalt einen Freispruch durchsetzen? Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Der 71-Jährige soll Kinder und Jugendliche jahrelang mit einem ruhigstellenden Medikament behandelt haben. Notwendig war das laut Anklage nicht. Auch die Tochter von Tanja G. war eine der Patienten: „Ich mache ihm den Vorwurf, dass meine Tochter sich nicht zeitgerecht entwickeln kann. Er hat das Leben meiner Tochter zerstört, würde ich sagen, weil sie nicht so leben kann, wie sie davor gelebt hat.“

Tochter nimmt jahrelang Psychopharmaka

Evelyn war in einer Jugendeinrichtung. Dort stellte Winterhoff laut Tanja G. die Diagnose: Frühkindlicher Narzissmus. Vier Jahre bekam die Tochter von Tanja G. angeblich Psychsopharmaka. Sie wurde offenbar apathisch und stand neben sich. Bis heute funktioniere ihr Langzeitgedächtnis nicht richtig. Sie sei niedergeschlagen, müde, so der Vorwurf von Tanja G. Ihr Verfahren spielt heute aber keine Rolle. Ursprünglich war Winterhoff wegen 36 Fällen angeklagt, aber 26 wurden abgetrennt.

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Urteil gefallen

Früher war Winterhoff der Star unter den Kinderpsychiatern. Mit seinen Büchern erreichte er Millionen Leser. Der 71-Jährige bestreitet die Vorwürfe. Vor Gericht wollte er freigesprochen werden. Am Mittwochmittag (04.03.) fiel das Urteil. Wegen Körperverletzung in sieben Fällen gibt es neun Monate auf Bewährung. In drei Verfahren heißt es: Freispruch. Die Kammer ist der Meinung, dass Winterhoff aus dem Willen zu Helfen gehandelt habe. Nicht um seine Patienten gesundheitlich schädigen zu wollen. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt für den Angeklagten die Unschuldsvermutung.