Vater gab Mord in Auftrag

Mutter sollte vor Augen ihrer Kinder sterben - 14 Jahre Knast!

Ein Angeklagter steht mit Handfesseln in einem Saal im Landgericht Oldenburg und verdeckt sein Gesicht mit einem Aktenordner. Dem Angeklagten wird die Anstiftung zu einem versuchten Mord vorgeworfen, einem weiteren Angeklagten die Ausführung des versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Der Mann soll aus Eifersucht beschlossen haben, seine Ex-Frau durch eine dritte Person töten zu lassen.
Einer der Angeklagten hält sich eine Akte vor das Gesicht. Sowohl der Vater der Kinder und Ex-Mann der Frau als auch der Schütze wurden verurteilt.
Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Mutter sollte vor den Augen ihrer Kinder sterben!
Nach einem versuchten Mordanschlag auf eine Frau hat das Landgericht Oldenburg zwei Angeklagte schuldig gesprochen. Der Vater der Kinder sei der Drahtzieher gewesen und müsse dafür 14 Jahre ins Gefängnis, urteilte der Vorsitzende Richter am Freitag.

Auch sein bester Freund muss als Schütze für 14 Jahre in Haft. Das Urteil gegen die beiden Männer mit deutscher Staatsangehörigkeit ist noch nicht rechtskräftig. (Aktenzeichen 5 Ks 6/23)

37-Jähriger wollte Ex-Frau aus Eifersucht töten

Nach Angaben des Gerichts beschloss der heute 37-jährige Angeklagte aus Eifersucht, seine Ex-Frau töten zu lassen. Er habe seinen besten Freund überredet, dies zu tun und der Frau bei der Übergabe der Kinder im Februar 2023 in Delmenhorst aufzulauern.

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Der Ex-Mann habe währenddessen im Büro des Jugendamtes gewartet. Als die damals 35-Jährige mit den Kindern vor dem Amt aus dem Auto stieg, habe der beste Freund mit einer Handfeuerwaffe auf die arg- und wehrlose Mutter geschossen.

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Opfer musste notoperiert werden

Die Kugel traf den Angaben zufolge das Gesicht des Opfers. Die Frau erlitt eine potenziell lebensgefährliche Kopfverletzung, sie musste notoperiert werden. Es sei nur einem glücklichen Zufall zu verdanken, dass sie überlebt habe.

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Die Kinder im damaligen Alter von acht, zehn und zwölf Jahren mussten die Tat mitansehen, blieben aber unverletzt. Danach soll der Schütze auf einem Fahrrad geflohen sein. Die beiden Angeklagten hatten den versuchten Mord und die Anstiftung dazu abgestritten. (dpa/eon)