Amtsgericht spricht Urteil
Vermieterin erfindet Baustelle vor Arsalan Hidarys Apotheke – jetzt muss der Sand weg!

Diese Idee sorgt für Kopfschütteln.
Nach monatelangem Streit platzt der Vermieterin von Apotheker Arsalan Hidary der Kragen: Sie kippt drei fette Haufen Sand vor seine Tür und behauptet, hier werde bald das Dach umgebaut. Das Amtsgericht Bad Segeberg bringt Licht ins Dunkel: Es gibt gar keine Baustelle!
RTL konfrontiert Vermieterin
Noch bevor am Donnerstag (15. Mai) das Urteil fällt, konfrontiert RTL die Vermieterin am Telefon mit Hidarys Vorwürfen. Denn vor seiner Rosen-Apotheke in Nahe (Kreis Segeberg) türmen sich die Sandberge. Sie wurden fein säuberlich mit Flatterband und selbst gemalten Zetteln dekoriert. „Baustelle! Bitte nicht betreten. Privatbesitz“ steht darauf. Weder die Parkplätze noch die Nachtschleuse für Medikamentenlieferungen sind noch zu erreichen. Der Apotheker behauptet, die Sandberge seien reine Schikane von seiner Vermieterin, die die Baustelle vortäuschen würde, um seine Kunden zu vergraulen.

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Die kuriose Geschichte landet vor Gericht. Als Erklärung für die Sandberge nennt die Vermieterin auf RTL-Anfrage: „Da sollen Dacharbeiten gemacht werden. Mir ist eine Firma abgesprungen.” Sie kann aber nicht sagen, wann die Bauarbeiten denn nun losgehen. „Ich sage Ihnen doch, das ist immer abhängig von den Handwerkern. Handwerker sind schwierig”. Richtig glaubwürdig wirken ihre Aussagen nicht, findet auch das Amtsgericht Bad Segeberg.
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Vermieterin muss Parkplätze räumen
„Das Amtsgericht hat heute entschieden, dass die Eigentümer der Apotheke dem Antragsteller die Parkplätze wieder zur Verfügung stellen müssen und insbesondere den Sand, der sich dort auf den Parkplätzen befindet, entfernen müssen”, sagt Sprecher Markus Richter im Gespräch mit RTL. Denn die Eigentümerin des Grundstückes habe Hidary unberechtigt in der Nutzung gestört. Das Gericht bestätigt also seine Vermutung: Eine wirkliche Baustelle gibt es nicht!

Im Vertrag seien außerdem drei Parkplätze festgelegt, die Hidary aktuell nicht nutzen kann. „Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Aber die Beklagten müssen die Fläche jetzt räumen. Das kann gegebenenfalls auch die Apotheke selbst vornehmen und einen Kostenersatz verlangen”, so Richter weiter. Wenn die Vermieterin sich nicht an das Urteil des Gerichts hält, könnte ihr eine Geldstrafe drohen.
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Bis die selbst angelegte Wüste vor Hidarys Apotheke tatsächlich verschwindet, wird noch einige Zeit vergehen. Doch kein Grund den Kopf in den Sand zu stecken, denn dieses Urteil ist wohl erstmal Genugtuung genug.