Das sind die RegelnMerz’ Kanzlerwahl: Kann jetzt noch etwas schiefgehen?
Heute soll es so weit sein!
CDU-Chef Friedrich Merz tritt ab 9 Uhr im Bundestag zur Kanzlerwahl an. Und das könnte für den CDU-Politiker ziemlich knapp werden. Merz hat nur eine Mini-Mehrheit. RTL hat die Fakten. Im Liveticker unten gibt es alle Entwicklungen.
Start für Kanzler Merz: So knapp könnte die Kanzlerwahl ablaufen
Die Kanzlerwahl ist im Grundgesetz genau geregelt. Artikel 63 bestimmt, dass der Bundeskanzler auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestag ohne Aussprache gewählt wird. Es gibt also keine Debatte vor oder nach der Wahl. Gewählt wird in geheimer Abstimmung.

Weiter heißt es im Grundgesetz: „Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereinigt. Der Gewählte ist vom Bundespräsidenten zu ernennen.“ Die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder – das sind bei 630 Abgeordneten mindestens 316 Stimmen. Und auf die Stimmen zu kommen, könnte ziemlich knapp werden! CDU/CSU (208) und SPD (120) verfügen zusammen über 328 Mandate, also nur über 12 mehr, als sie unbedingt brauchen. Es wird also eng.
Bei der letzten CDU-Kanzlerin – Angela Merkel – sah das noch ganz anders aus. Doch Merz ist laut Politikkreisen zuversichtlich, dass er die benötigten Stimmen bekommt. Immerhin sei das bisher auch immer der Fall gewesen.
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Zwei Wochen Zeit für weitere Wahlgänge
Das Grundgesetz legt in Artikel 63 auch fest, was passiert, wenn diese sogenannte Kanzlermehrheit verfehlt wird. „Wird der Vorgeschlagene nicht gewählt, so kann der Bundestag binnen vierzehn Tagen nach dem Wahlgange mit mehr als der Hälfte seiner Mitglieder einen Bundeskanzler wählen.“
Innerhalb dieser Frist kann es beliebig viele Wahlgänge mit verschiedenen Kandidatinnen und Kandidaten geben. Aber auch sie brauchen die absolute Mehrheit von mindestens 316 Stimmen, um gewählt zu sein.
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Einfache statt absolute Mehrheit – wann es trotzdem zu Neuwahlen kommt
Schafft das niemand, dann werden im nächsten Schritt die Anforderungen gesenkt. Nun reicht für die Wahl die einfache Mehrheit. Im Grundgesetz heißt es: „Kommt eine Wahl innerhalb dieser Frist nicht zustande, so findet unverzüglich ein neuer Wahlgang statt, in dem gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält.“
Wenn der oder die Gewählte die Kanzlermehrheit erhält, muss der Bundespräsident ihn oder sie innerhalb von sieben Tagen nach der Wahl ernennen. Bei einer Wahl nur mit einfacher Mehrheit kann der Bundespräsident alternativ auch binnen sieben Tagen den Bundestag auflösen und eine Neuwahl ansetzen. (jow/dpa)