Nach mysteriösem Todesfall im Klinikum LüdenscheidWer entscheidet, wenn meine Partnerin oder mein Partner nicht mehr entscheiden kann?

Der Fall Zehra B. – ein Kampf um Antworten und Rechte!
Im Klinikum Lüdenscheid kommt es im Dezember zu einem tragischen Vorfall: Nach der Geburt ihrer Tochter schwebt Zehra B. (26) plötzlich in Lebensgefahr. Die Familie steht vor einer Mauer des Schweigens, da das Krankenhaus eine Vollmacht der im Koma liegenden Patientin verlangt – ein klarer Verstoß gegen das Ehegattennotvertretungsrecht. Was beinhaltet das Gesetz? Und wer entscheidet eigentlich, wenn mein Partner oder meine Partnerin nicht mehr selbst entscheiden kann?
Klinikum Lüdenscheid will Befunde nicht herausgeben
Am 13. Dezember 2023 erlebt Zehra B. im Klinikum Lüdenscheid den schönsten Moment ihres Lebens – die Geburt ihrer Tochter. Doch die Freude hält nur kurz. Ein Routineeingriff nach der Geburt endet tragisch. „Sie sollte zu einer Ausschabung, weil sie ein bisschen Blut verloren hatte. Ist dann zur OP vorbereitet worden und danach ist sie nie wieder zurückgekommen“, erzählt Anwältin Günel Celik im Gespräch mit RTL.
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Die Familie von Zehra B. verlangt Antworten, doch das Krankenhaus zögert. „Und auch dann teilten sie mit, dass sie die Unterlagen nicht herausgeben dürfen, weil sie eine Vollmacht bräuchten von der Patientin, die im Koma liegt“, fügt Celik hinzu. Hier kommt das Ehegattennotvertretungsrecht ins Spiel.
Ehegattennotvertretungsrecht versus Vorsorgevollmacht
„Das Ehegattennotvertretungsrecht ermöglicht es Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern, dass sie sich gegenseitig in Gesundheitsangelegenheiten vertreten, wenn der Betroffene seinen Willen wegen Bewusstlosigkeit oder Krankheit vorübergehend nicht selbst äußern kann“, erklärt Rechtsanwältin Nicole Mutschke im RTL-Interview. „Der Vertreter hat dabei auch das Recht, die Patientenakte seines Partners einzusehen.“
Doch was, wenn der Partner nicht mehr entscheiden kann? „Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine Person einen anderen, für sie Entscheidungen zu treffen, wenn sie selbst hierzu nicht mehr in der Lage ist“, sagt Mutschke. „Vorsorgevollmachten beinhalten regelmäßig Festlegungen in den Bereichen Gesundheit, Vermögen, Aufenthalt, digitaler Nachlass und zum Umgang mit Post und Behörden.“
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Was beinhaltet eine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung spielt ebenfalls eine wichtige Rolle. „Eine Patientenverfügung sollte Angaben zu den Werten und persönlichen Vorstellungen der Person und konkrete Anweisungen zu gewünschten oder nicht gewollten medizinischen Maßnahmen enthalten“, sagt Mutschke. „Ärzte dürfen daher medizinische Maßnahmen nur durchführen, wenn sie den Vorgaben der Patientenverfügung entsprechen.“
Unterschied zwischen Ehepartnern und Lebensgefährten
Doch gibt es Unterschiede zwischen Ehepartnern und Lebensgefährten? „Das Ehegattennotvertretungsrecht gilt nur für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, nicht aber für bloße Lebensgefährten“, klärt Mutschke auf. „Vorsorgevollmachten können hingegen auch anderen Vertrauenspersonen erteilt werden. Lebensgefährten sollten daher eine Patientenverfügung erstellen und/oder dem Lebensgefährten eine Vorsorgevollmacht erteilen.“
Um sicherzustellen, dass ihre Wünsche und Bedürfnisse berücksichtigt werden, sollten Partner frühzeitig miteinander besprechen, was genau für beide gelten soll und sich gegebenenfalls beraten lassen, rät Mutschke. „Dann besteht auch für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner Klarheit und wird für sie nicht notwendig sein, im Ernstfall auf das gesetzliche Ehegattennotvertretungsrecht zurückgreifen zu müssen.“ Diese rechtlichen Aspekte gewinnen an Bedeutung, wenn man sie im Kontext realer Fälle betrachtet, wie dem der jungen Mutter Zehra B. im Klinikum Lüdenscheid.
Klinikum Lüdenscheid wolle Klarheit schaffen
Erst nach Tagen bekommt die Familie den Bericht ihrer Zehra. „Die Unterlagen waren für uns auch nicht aufschlussreich, sie waren lückenhaft. Man wurde daraus auch nicht schlau. Was ist jetzt wirklich passiert? Was war der Grund gewesen, dass dieser Zustand eingetreten ist?“, so Günel Celik über die bislang unbeantworteten Fragen. Am 27. Dezember werden die lebenserhaltenden Geräte abgestellt und Zehra B. für tot erklärt.
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Das Klinikum Lüdenscheid behauptet in einem Statement, Klarheit schaffen zu wollen. Unmittelbar nach der Geburt sollen die zuständigen Mitarbeitenden die Angehörigen „in einem persönlichen Gespräch über den Zustand der Patientin informiert und die weiteren Schritte erklärt“ haben. „Auch nach der Operation erfolgten in engmaschigen zeitlichen Abständen immer wieder intensive Gespräche mit der Familie durch die behandelnden Ärzte über den gesamten Zeitraum hinweg bis zum Versterben der Patientin“, teilt das Krankenhaus mit. Für ein weiteres Gespräch stünde die Klinik zur Verfügung, um noch offene Fragen zu klären.
Die Familie von Zehra B. hatte jedoch zeitnah auf Befunde und eine zweite Meinung gehofft – für eine Überlebenschance. Doch die gab es nicht mehr für die 26-Jährige. Zehra B. ist am 4. Januar in der Türkei beigesetzt worden. Das kleine Mädchen muss jetzt ohne seine Mama aufwachsen.


