Ermittlungen im Klinikum Lüdenscheid Zehra B. (26) stirbt nach Entbindung – Kripo durchsucht Kreißsaal

Was ist hier nur geschehen?
Eine junge Frau (26) bringt im Klinikum Lüdenscheid ihr erstes Kind zur Welt. Kurz darauf stirbt sie. Dem Säugling geht es gut, der Tod der Frau wirft viele Fragen auf. Ermittler durchsuchen den Kreißsaal, die Familie der Toten schaltet eine Anwältin ein.
Lüdenscheid: Ärztefehler verantwortlich für Tod der Frau?
Am 13. Dezember setzen bei der jungen Frau die Wehen ein. Sie kommt auf die Geburtsstation. Für sie und ihren Mann ist es das erste Kind. Noch am selben Abend kommt ihre Tochter gesund zur Welt. „Die Geburt verlief komplikationslos. Die Mutter hatte ihr Kind noch auf dem Arm“, berichtet Anwältin Günel Celik dem Online-Portal Come-on. Während das Baby wohlauf ist, müsse bei Zehra B. noch ein kleiner Eingriff durchgeführt werden, so der Bericht. Doch „die Mutter ist nie mehr zurückgekommen“, klagt die Anwältin.
Ärzte führen bei der 26-Jährigen im Anschluss an die Entbindung eine Ausschabung durch, ein Routine-Eingriff. Zehra wird in eine Narkose gelegt, doch es kommt zu Komplikationen. Die Familie wird informiert. Die Frau befindet sich plötzlich in einem lebensbedrohlichen Zustand und wird in ein Koma versetzt. Am 27. Dezember werden die lebenserhaltenden Maschinen abgestellt und Zehra für tot erklärt. Schon am 26. Dezember erstatten die Angehörigen Anzeige. Die Behörden beginnen zu ermitteln, stellen unter anderem die Krankenakte sicher.
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Was hat sich also im Kreißsaal des Klinikums Lüdenscheid nach der Geburt abgespielt? Dieser Frage gehen jetzt Ermittler der Kripo nach und greifen dazu zu ungewöhnlichen Maßnahmen: der Kreißsaal wird einer intensiven Untersuchung unterzogen. Staatsanwaltschaft und Polizei prüfen den Verdacht der fahrlässigen Tötung. Möglicherweise könnte ein Ärztefehler den Tod der 26-jährigen Zehra B. verursacht haben, berichtet das Nachrichtenportal Come-On.
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Anwältin der Familie erhebt schwere Vorwürfe
„Wir haben gesehen, wie sich das Krankenhaus in der Sache verhält. Von Seiten der Familie war kein Vertrauen mehr vorhanden“, so Anwältin Günel Celik. „Wir haben das Gefühl, dass versucht wird, etwas unter den Teppich zu kehren. Wir hören Schutzbehauptungen“, gibt sie weiter an. Als die Familie Einsicht in die Behandlungsunterlagen verlangt, wird ihnen das verwehrt, da Zehra die Ärzte zuvor nicht von ihrer Schweigepflicht entbunden hätte – sie lag allerdings im Koma. „Das Verhalten des Klinikums war alles andere als kooperativ“, sagt die Anwältin der Familie.
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Klinikum äußert sich nur spärlich
Verantwortliche des Klinikums geben sich nach Meinung der Anwältin wortkarg. „Das Krankenhaus ist der Familie Antworten schuldig, damit sie dem Mädchen später einmal erzählen kann, was mit ihrer Mutter passiert ist“, mahnt die Anwältin. Zehras Leiche ist obduziert worden, um Aufschluss über die Todesursache zu erlangen. Ein Ergebnis darüber ist bisher noch nicht bekannt. Die junge Mutter ist inzwischen in der Türkei beigesetzt worden. „Die Familie ist mit den Nerven am Ende. Sie vertraut nun auf die Ermittlungen der Behörden“, sagt Günel Celik. (xes)