Gesundheitsminister plant neues Gesetz
Gutscheine fürs Herz – warum wir bald alle Nachricht von Lauterbach bekommen sollen
Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind in Deutschland die Todesursache Nummer eins.
Deswegen sollen sich die Deutschen bald häufiger auf Bluthochdruck, Diabetes und Übergewicht untersuchen lassen
Gesetz soll 2025 in Kraft treten
Kinder, Jugendliche und Erwachsene sollen sich künftig regelmäßig das Herz untersuchen lassen, um etwa Fettstoffwechsel-Störungen zu erkennen und vorzubeugen. Das sieht ein „Gesundes-Herz-Gesetz“ von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vor. Der Referentenentwurf ging Ministeriumskreisen zufolge am Freitag in die Ressortabstimmung. Inkrafttreten soll es im dritten Quartal 2025, so der Plan. Der Entwurf liegt der Deutschen Presse-Agentur vor, zuerst hatte die Bild am Sonntag berichtet.
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Check-ups mit 25, 35 und 50 Jahren
Der Gesetzentwurf sieht Herz-Checks für Erwachsene im Alter von 25, 35 und 50 Jahren vor.
Untersuchungen soll es auch bereits im Kindes- und Jugendalter geben, etwa um herauszufinden, ob erbliche Gründe für Fettstoffwechsel-Störungen vorliegen.
Auch Medikamente zur Rauchentwöhnung und zum Senken des Cholesterinspiegels sollen öfter verschrieben werden können.
Wer zahlt die Herz-Check-ups?
Finanziert werden die Leistungen von den Krankenkassen. Herz-Checks sollen auch von Apotheken durchgeführt werden können. Das Ministerium verweist darauf, dass laut Statistischem Bundesamt im Jahr 2020 Krankheiten des Kreislaufsystems Krankheitskosten von 56,7 Milliarden Euro verursachten. Durch Früherkennung und frühzeitige ambulante Therapien erhofft sich das Ministerium im ersten und zweiten Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes Einsparungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung von rund 140 Millionen Euro pro Jahr, wie es in Ministeriumskreisen hieß. Vier Jahre nach Inkrafttreten seien 510 Millionen Euro pro Jahr an Einsparungen möglich.
„Sie kriegen so etwas wie einen Gutschein. Das werden wir später über die elektronische Patientenakte abwickeln. Und mit diesem Gutschein können Sie sich dann die Blutwerte bestimmen lassen. Und wenn die Werte auffällig sind, dann können Sie über die Hausärzte die Behandlungen beginnen“, erklärt Lauterbach laut Bild am Sonntag seinen Plan
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Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind die führende Todesursache in Deutschland und verursachen nach Angaben des Robert Koch-Instituts etwa 40 Prozent aller Sterbefälle, rund 350.000 pro Jahr. Das Ministerium begründet die Notwendigkeit des Gesetzes unter anderem mit der im Vergleich zu anderen westeuropäischen Ländern geringeren Lebenserwartung und zugleich einem Defizit bei Prävention und Früherkennung. (dpa/eku)