Richterin: Sie haben leider PechFrau (54) verurteilt, weil sie ihren verstorbenen Nachbarn mit Corona angesteckt hat!

Wie viele Menschen hat man selbst mit Corona angesteckt?
Das weiß wohl niemand genau, aber einer Österreicherin wird genau das jetzt zum Verhängnis. Das Gericht macht sie für den Tod ihres Nachbarn verantwortlich.
Gen-Analyse zeigt: Sie hat ihn infiziert
Das Gericht in Klagenfurt fällt ein hartes Urteil gegen die 54-jährige Angeklagte. Sie habe ihren krebskranken Nachbar im Dezember 2021 angesteckt und ihn somit fahrlässig getötet. „Das tut mir für Sie persönlich leid. Ich glaube, dass so etwas wahrscheinlich hundertfach passiert ist”, sagt die Richterin.
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Im Prozess erläutert der Gutachter das Ergebnis der Gen-Analyse, die ausschlaggebend für die Verurteilung ist. Der Test zeige, dass das Virus des Nachbarn und das Virus der Angeklagten „annähernd zu 100 Prozent” übereinstimmen. Eine solche Ähnlichkeit sei äußerst selten, weil Coronaviren eigentlich ständig mutieren und sich schnell verändern, erklärt der Experte.
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Angeklagte streitet Vorwürfe ab
Die Familie des Verstorbenen gibt an, dass sich die beiden im Flur begegnet waren - obwohl die Österreicherin in Quarantäne hätte bleiben müssen. Die Angeklagte sagt vor Gericht aus, dass sie damals überhaupt nicht aufstehen konnte. Corona hätte sie nicht gehabt, sondern nur eine Bronchitis „wie ich sie jedes Jahr im Winter habe”, sagt sie.
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Trotz des positiven Corona-Tests sei die Frau damals aus ihrer Wohnung gegangen und hätte sich ohne Maske mit Menschen unterhalten. Im Juli 2023 war die Österreicherin deshalb bereits wegen vorsätzlicher Gefährdung durch übertragbare Krankheiten zu einer Bewährungsstrafe von drei Monaten verurteilt worden. Nun wird sie wegen eines Tötungsdelikts verurteilt. „Sie haben das Pech, dass ein Sachverständiger mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit festgestellt hat, dass es eine Infektion war, die von Ihnen ausgegangen ist”, so die Richterin. Vier Monate auf Bewährung und eine Geldstrafe von 200 Tagessätzen mit einem Gesamtwert von 800 Euro lautet das Urteil. Dieses ist allerdings noch nicht rechtskräftig. (dpa/ise)