Geständnis vor GerichtPolizistin wegen Vergewaltigung einer 14-Jährigen verurteilt
Entschuldigungs-Brief an Opfer und dessen Mutter!
Sie sollte für Recht und Ordnung sorgen – stattdessen vergewaltigte die Polizistin ein Mädchen. Das Landgericht Traunstein hat die Frau wegen der Vergewaltigung einer 14-Jährigen zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Offen bleibt jedoch nun, in welchem Gefängnis die Transfrau untergebracht wird.
Ex-Polizistin räumt alle Vorwürfe ein
Mit Fußfesseln betritt Maya S. am Dienstagmorgen den Gerichtssaal in Traunstein in Oberbayern. Die ehemalige Polizistin muss sich vor dem Landgericht wegen Vergewaltigung, Missbrauchs von Jugendlichen, Körperverletzung und des Besitzes von Kinderpornografie verantworten. Vorwürfe, die sie im Prozess „vollumfänglich“ eingeräumt.
Bei der Urteilsverkündung wendet sich S. zudem mit einem Brief an ihr damals 14 Jahre altes Opfer und deren Mutter. Sie schreibt, sie habe das Opfer immer als gute Freundin angesehen und wünsche ihr für ihr Leben alles Gute, während ihr eigenes jetzt vorbei sei.
Lese-Tipp: Hamburger Polizei warnt vor diesen „Kolleginnen”!
Übergriff an Tochter einer Freundin
Im vergangenen Sommer ist die Polizistin mit der Tochter ihrer Freundin in einem Fast-Food-Restaurant. Als das Mädchen auf die Toilette geht, folgt Maya S. ihr und versperrt die Tür. Laut der Anklageschrift kommt es dort auf der Toilette zu der Vergewaltigung.
Zu den Hintergründen der Tat hat sich S. in einem nicht-öffentlichen Teil des Prozesses geäußert. „Sie hat angegeben, dass sie sich das selbst nicht wirklich erklären könne“, fasste der Vorsitzende Richter ihre Aussage zusammen. „Sie sei in einer Art Tunnel gewesen.” Vorher hatte sie dem rund 40 Jahre jüngeren Mädchen auch eine pornografische WhatsApp-Nachricht geschrieben.
Lese-Tipp: Falscher Polizist begrapscht Mädchen (9) in Bremen
Bis zu dreieinhalb Jahre Haft – aber wo?
Zu Verhandlungsbeginn hatten sich die Generalstaatsanwaltschaft und die Verteidigung auf einen sogenannten Deal geeinigt, der eine Haftstrafe von drei bis dreieinhalb Jahren vorsah. Voraussetzung dafür war das umfassende Geständnis. Weil die Öffentlichkeit dafür ausgeschlossen worden war, fanden auch die Plädoyers vor dem Urteil unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Maya S. ist als Transfrau derzeit in der Männerabteilung der Justizvollzugsanstalt München untergebracht. Ob die Ex-Polizistin dort ihre gesamte Strafe absitzen muss, ist noch unklar. Zunächst hatte sie sich in der Frauenabteilung der Justizvollzugsanstalt befunden, dann wurde sie in die Stadelheimer Männer-Abteilung verlegt. Der Richter betont in seiner Urteilsbegründung eine besondere „Haftempfindlichkeit“.
Verwendete Quellen: eigene RTL-Recherche, dpa
































