Sie wollte ein Kind schützen

Lehrerin leitete Nacktbild von Schülerin weiter – keine Strafe!

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Eine Lehrerin leitete ein Nacktfoto einer Schülerin weiter. An die Mutter des Kindes. Dann stand sie plötzlich vor dem Richter. (Symbolbild)
Zacharie Scheurer/dpa-tmn

Sie wollte nur helfen!
Das Strafverfahren gegen eine Lehrerin aus dem Westerwald wegen Verbreitung, Erwerbs und Besitzes von Kinderpornografie ist eingestellt worden. Das teilte das Amtsgericht Montabaur mit.

Schüler verbreitete intime Aufnahmen von 13-Jähriger

Die Lehrerin hatte einer 13 Jahre alten Schülerin helfen wollen, die intime Aufnahmen von sich gemacht und ihrem Freund geschickt hatte. Dieser soll das Video verbreitet haben, die Lehrerin bekam dies mit und besorgte es sich, um es an die Mutter des Kindes weiterzuleiten und es zu schützen. Daraufhin wurde die Lehrerin angeklagt – wegen Kinderpornografie.

Lese-Tipp: Lehrerin will helfen – und wird wegen Kinderpornografie angeklagt

Die Verfahrenseinstellung wurde möglich dank einer am 28. Juni in Kraft getretenen Gesetzesnovelle. Diese hatte das Mindeststrafmaß für die Verbreitung, den Abruf und Besitz solchen Materials gesenkt. Durch das vorherige Gesetz mussten auch Menschen bestraft werden, die etwa Nacktfotos weiterleiten, um Betroffene zu warnen oder ihnen zu helfen.

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Kein öffentliches Interesse an Strafverfolgung

Die Staatsanwaltschaft Koblenz und die Angeklagte hätten der Verfahrenseinstellung zugestimmt. Selbst, wenn in einer Hauptverhandlung ein Tatnachweis festgestellt worden wäre, wäre laut Beschluss des Schöffengerichts die Schuld der Lehrerin als so gering anzusehen, dass kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung bestünde.

Der Beschluss ist nicht anfechtbar, das Strafverfahren damit abgeschlossen. Die Verfahrenskosten und die notwendigen Auslagen der Angeklagten wurden der Staatskasse auferlegt. (dpa)