Große GesetzesänderungMillionen Deutsche dürfen sich freuen! Wer ab Juli keine GEZ-Gebühr mehr zahlen muss

18,36 Euro jeden Monat!
So teuer ist die GEZ-Gebühr mittlerweile. Doch ab dem 1. Juli gibt es eine Gesetzesänderung: Der Rundfunkbeitrag an die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten ARD, ZDF und Deutschlandradio fällt für Millionen Bürger weg. Wer betroffen ist und was zu tun ist, im Überblick.
Gesetzesänderung zum 1. Juli: Bürgergeld wird zum Grundsicherungsgeld
Grundsätzlich muss jeder in Deutschland wohnhafte Bürger den Rundfunkbeitrag bezahlen. Doch es gibt Ausnahmen: Eine Gesetzesänderung zum 1. Juli betrifft 5,3 Millionen Bürger und ihre Befreiung vom Rundfunkbeitrag, berichtet das Onlinemagazin Inside digital.
Konkret: Zum 1. Juli wird das Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II) zur Grundsicherung nach dem SGB II. Dadurch wird für Empfänger der Sozialleistung einiges anders. „Mit den Änderungen werden Rechte und Pflichten für alle Beteiligten noch klarer als bisher geregelt, um Verlässlichkeit und Fairness zu gewährleisten“, erklärt die Bundesregierung. Aber was heißt das für den Rundfunkbeitrag?
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Wer ab 1. Juli keinen Rundfunkbeitrag zahlen muss
Bürger, die in die Grundsicherung fallen, erlangen eine Befreiung des Rundfunkbeitrags. Sie gilt somit auch weiterhin bei Sozialhilfeempfängern. „Wenn Sie bestimmte Sozialleistungen wie zum Beispiel Grundsicherung oder Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II) erhalten, können Sie sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen. Empfänger von Arbeitslosengeld I, Wohngeld oder Übergangsgeld haben keinen Anspruch auf eine Befreiung“, erklärt die Internetseite des Beitragsservices. Wer nahtlos vom Bürgergeld in die Grundsicherung übergeht, muss nichts weiter beachten, berichtet Inside digital.
Die Befreiung gilt auch für ältere Menschen, die bereits Grundsicherung oder eine andere Form von Sozialleistung erhalten oder in Pflegeeinrichtungen wohnhaft sind, heißt es weiter. Grundsätzlich gelten Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt und in Einzelfällen auch eine Einstufung als Schwerbehinderter als Befreiungsgrund. Studenten oder Auszubildende, die nicht bei ihren Eltern wohnen und zusätzlich BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld erhalten, können sich ebenfalls von der GEZ-Gebühr befreien lassen.
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GEZ-Befreiung nur, wenn ihr DAS macht!
Wichtig: Um tatsächlich von der Zahlung befreit zu sein, muss ein Antrag gestellt und der entsprechende Nachweis beim Beitragsservice eingereicht werden. Das ist auch online möglich. Die Befreiung gilt dann für den bewilligten Zeitraum. Heißt auch: Die Rundfunk-Befreiung muss regelmäßig neu beantragt werden, sonst flattern schnell Mahnungen ins Haus.
Verwendete Quellen: Inside digital, Bundesamt für Arbeit und Soziales, ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice und dpa
































