Diese Rechte haben Gäste

Bedeutet „hausgemacht” wirklich selbst gekocht? Worauf ihr bei eurem Restaurant-Besuch achten solltet

Pizza Salami
Nicht immer bekommen wir im Restaurant das, was uns die Speisekarte verspricht.
picture alliance / Food Collection | Gross, Petr

Beim Begriff „hausgemacht” denken die meisten an selbstgebackenen Kuchen, frisch zubereitetes Eis oder selbstgemachte Frikadellen.
Viele setzen die entsprechende Bezeichnung der Speisen mit Frische und hoher Qualität gleich. Doch der Begriff ist rechtlich nicht geschützt. Wir erklären, auf was im Restaurant achten solltet.

Was der Begriff „hausgemacht” aussagt – und was nicht!

Für viele geht nichts über den selbstgemachten Kuchen im Lieblingscafé, die Lasagne vom Italiener um die Ecke oder den Kartoffelsalat im Biergarten. Viele Restaurants und Cafés bewerben ihre Speisen dabei mit „hausgemacht”. Für die meisten von uns ist der Begriff gleichbedeutend mit einer frischen Zubereitung, besonders guter Qualität und der Verwendung hochwertiger Zutaten.

Doch Fakt ist: Die Bezeichnung „hausgemacht” ist rechtlich nicht klar definiert. Darauf weist die Verbraucherzentrale auf ihrem Info-Portal Lebensmittelklarheit.de hin. Laut den Verbraucherschützern sagt der Begriff hausgemacht lediglich aus, dass die entsprechenden Gerichte in der Restaurant-Küche selbst hergestellt wurden. Zum Beispiel dürfen Knödel aus Fertigteig als hausgemacht bezeichnet werden, sofern der Koch oder die Köchin sie in der Küche vor Ort selbst geknetet und geformt haben.

Dabei gilt allerdings ein Täuschungsverbot. So darf der Kartoffelsalat beispielsweise nicht fix und fertig im Eimer gekauft und anschließend im Restaurant portionsweise als hausgemachter Salat serviert werden. Auch die in der Speisekarte als hausgemacht angepriesenen Tortellini dürfen nicht aus der Kühltheke des nahegelegenen Supermarkts oder Discounters stammen.

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Jetzt ist eure Meinung gefragt!

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Worin sich „hausgemacht” und „wie hausgemacht” unterscheiden

Auch über die verwendeten Zutaten sagt der Begriff „hausgemacht” nichts aus. Zwar sollten die Zutaten überwiegend frisch sein. Wer aus der Bezeichnung jedoch auf besonders hochwertige Zutaten schließt, irrt. Zwar könnt ihr damit richtig liegen. Liegt ihr aber falsch, könnt ihr dies nicht bemängeln oder beispielsweise aufgrund dessen eine Preisminderung einfordern. Denn die Restaurants dürfen Zutaten verwenden und Speisen zubereiten, wie es auch Großküchen machen. So ist es völlig legitim, wenn Köche im Restaurant einzelne Zutaten des Gerichts fertig hinzukaufen oder industriell gefertigte Gewürzmischungen verwenden.

Beispielsweise kann der Restaurant-Koch für die Zubereitung von hausgemachtem Kartoffelpüree, Rotkohl oder Sauerkraut eine fertige Gewürzmischung mit Zusatzstoffen verwenden. Und auch die Wurst in der Linsensuppe darf mit Nitritpökelsalz gewürzt sein. Irreführend ist der Begriff hausgemacht laut den Verbraucherschützern jedoch, wenn eine Fertigsoße lediglich mit etwas Sahne, Senf oder Olivenöl verfeinert werde.

Anders sieht die Sache jedoch aus, wenn ihr den Hinweis „wie hausgemacht“ lest. In dem Fall könnt ihr davon ausgehen, dass das entsprechende Lebensmittel zugekauft wurde. Im Zweifel gilt: Fragt nach.

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Warum eine kleine Speisekarte meist ein Zeichen für gute Qualität ist

Oft lässt sich von der Auswahl der angebotenen Speisen auf deren Qualität schließen: Restaurants, die sowohl Burger, Schnitzel und Nuggets wie auch Pizza, Pasta und Tacos anbieten, gelingt es nur selten, alle Gerichte in der gleichen Qualität zuzubereiten. Überlegt daher besser im Vorfeld, ob ihr Lust auf Tapas, Sushi oder Pizza habt. Wählt dann ein Restaurant aus, das die entsprechende landestypische Küche serviert. Wer hunderte Pizzen am Tag backt oder unzählige Sushi-Platten zusammenstellt, hat die nötige Routine und kann die Zubereitung perfektionieren. Außerdem könnt ihr euch sicher sein, dass die Zutaten immer frisch sind.

Das gilt auch für die Speisekarte: Besser als eine überbordende Karte ist eine kleine, aber feine Auswahl. Wechselt die Speisekarte wöchentlich oder monatlich und werden viele saisonale Gerichte angeboten, könnt ihr davon ausgehen, dass das Küchenpersonal sich gut mit Lebensmitteln auskennt.

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Was ihr tun könnt, wenn das Essen nicht euren Erwartungen entspricht

Schnitzel statt Burger? Bekommt ihr etwas ganz anderes serviert, als ihr bestellt habt, ist der Fall klar: Ihr könnt das Essen zurückgehen lassen und auf eurer eigentlichen Bestellung beharren. Ist das Gericht – oder Teile davon – verdorben, könnt ihr auch das reklamieren. Das Gleiche gilt, wenn das Fleisch nicht durchgegart, die Nudeln versalzen oder die Suppe kalt ist.

In erster Instanz wird und kann das Restaurant versuchen, das beanstandete Gericht durch ein einwandfreies zu ersetzen. Ist dies nicht möglich, weil beispielsweise dafür benötigte Zutaten mittlerweile aufgebraucht sind, könnt ihr auf eine Preisminderung pochen. Vor allem in hochpreisigen Restaurants könnt ihr das Essen auch ohne Bezahlung zurückgehen lassen. Darauf weist die Verbraucherzentrale hin.

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Das ist euer Recht, wenn ihr lange auf euer Essen warten müsst

Wer ins Restaurant geht, ist in der Regel hungrig. Dennoch ist ein wenig Geduld gefragt: Denn bis das Essen nach der Bestellung tatsächlich auf dem Tisch steht, vergeht meist ein Weilchen. Viele werten dies als gutes Zeichen, da das Gericht offensichtlich frisch zubereitet werden muss. Laut Verbraucherzentrale müssen Restaurantbesucher eine Wartezeit von etwa 30 Minuten in Kauf nehmen.

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Müsst ihr jedoch deutlich länger warten, könnt ihr einen Preisnachlass fordern. Kommt das Essen erheblich zu spät auf den Tisch, könnt ihr fordern, dass der Preis des Gerichts reduziert wird. Nach einem Urteil des Landgerichts Karlsruhe durften Restaurantbesucher ihre Rechnung um 30 Prozent kürzen, weil sie über 90 Minuten auf ihr Essen warten mussten.

Meist lohnt es sich, die Bedienung erst mal anzusprechen und freundlich nachzufragen. Denn manchmal geht eine Bestellung im turbulenten Restaurant-Betrieb auch einfach unter – und liegt nach der Reklamation umso schneller auf dem Teller.