Was in Geschäften verboten istDarf ich im Supermarkt eine Traube naschen oder am Duschgel schnuppern?

Eine Erdbeere ist keine Erdbeere? Von wegen das ist im Supermarkt verboten!
Habt ihr während eures Einkaufs im Supermarkt auch schon einmal heimlich beim Obst genascht oder vom noch unbezahlten Schokocroissant abgebissen? Tatsächlich habt ihr damit rein rechtlich Diebstahl begangen. Welche Regeln und Verbote ihr beim Einkaufen beachten solltet, seht ihr im Video.

Essen im Supermarkt: Darf ich Produkte vor dem Bezahlen probieren?

Wer hungrig einkaufen geht, wird es kennen: Beim Anblick der zahlreichen Leckereien im Supermarkt steigert sich der Appetit ins Unermessliche. Da ist die Versuchung groß, in der Gemüse- und Obstabteilung eine Erdbeere, Kirsche oder eine Traube zu stibitzen. Wer diesem Drang nachgibt und im Supermarkt etwas isst, macht sich jedoch rein rechtlich strafbar.

Diese Erfahrung musste nun eine Kundin im österreichischen Linz machen. Weil sie ein heruntergefallenes Radieschen probierte, wurde sie vom Ladendetektiv der Hofer-Filiale des Diebstahls bezichtigt. Mit teuren Konsequenzen: Satte 246,03 Euro Strafe musste die Frau bezahlen - und das, obwohl sie das Radieschen selbst letztlich nur drei Cent gekostet hatte. Doch zahlen musste sie auch die Detektiv-Kosten in Höhe von 246 Euro. Außerdem hatte die Kundin eine Betretungsverbot kassiert.

Denn Fakt ist: Naschen ist verboten und kann als Diebstahl geahndet werden. Zur sogenannten Eigentumsübertragung kommt es in der Regel nämlich erst an der Kasse. Solltet ihr also vor dem Bezahlen bereits in den Apfel oder Schokoriegel gebissen haben, müsst ihr auf die Kulanz des Supermarkts hoffen. Daher gilt: Um bösen Überraschungen vorzubeugen, solltet ihr satt einkaufen gehen und eure Einkäufe tatsächlich erst nach dem Bezahlen genießen. Erst dann seid ihr auf der sicheren Seite.

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Jetzt ist eure Meinung zu den Regen beim Einkaufen gefragt

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Darf ich im Geschäft Verpackungen öffnen?

Kennt ihr das auch: Ihr wollt ein neues Duschgel testen oder eine andere Weichspüler-Sorte ausprobieren. Stellt sich die Frage: Wie riecht das Produkt? Schließlich möchten wir ja nicht die Katze im Sack kaufen. Doch ist es erlaubt, die Verpackung im Supermarkt, Discounter oder der Drogerie zu öffnen?

Hier gilt: Solange die Verpackung beim Öffnen nicht beschädigt wird, seid ihr nicht zum Kauf verpflichtet. Ihr dürft also ein Duschgel öffnen, um daran zu riechen. Anders sieht es aus, wenn die Umverpackung durchs Öffnen kaputt geht. Das ist dann der Fall, wenn ihr beispielsweise die Plastikverpackung um die Toilettenpapier-Rollen öffnet, um es anzufassen. In dem Fall kann es zu Schadenersatzansprüchen kommen. Das gleiche gilt, wenn ihr eine versiegelte Verpackung öffnet - versiegelt sind zum Beispiel häufig Produkte wie Tagescremen, Flüssigseifen oder Zahnpasta. Brecht ihr das Siegel und stellt die Ware anschließend zurück ins Regal, ist die Verpackung kaputt. Rein rechtlich müsst ihr die Ware folglich bezahlen.

Bei Lebensmittelverpackungen gilt: Diese dürfen generell nicht geöffnet werden. Wer also wissen möchte, ob die neue Fruchtgummi-, Saft- oder Pralinensorte schmeckt, muss sie kaufen. Ausnahme: Wer beispielsweise überprüfen möchte, ob alle Eier im Karton unbeschädigt sind, darf diesen dafür öffnen. Und auch das händische Prüfen von Obst und Gemüse ist erlaubt, solange es abwaschbar ist. Außerdem solltet ihr in dem Fall darauf achten, die Lebensmittel nicht durch Druckstellen zu beschädigen.

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Darf ich meine Einkäufe schon vor dem Bezahlen direkt in meine Tasche oder einen Rucksack packen?

Es spart Zeit und Geld: Anstatt die Einkäufe in den Einkaufskorb oder -wagen zu packen, könnten wir sie doch einfach direkt in die mitgebrachte Tasche oder den Rucksack packen. Was praktisch klingt, ist aber nicht zu empfehlen. Denn es hat durchaus seinen Grund, dass die Supermärkte und Discounter Körbe und Wägen zum Einkauf zur Verfügung stellen. Auf diese Weise sehen die Mitarbeiter auf den ersten Blick, ob alle Waren auf dem Band liegen. Bei Verwendung einer eigenen Tasche ist dies weitaus schwieriger. Erst recht, wenn sich darin noch andere Produkte aus einem vorherigen Einkauf befinden.

Außerdem macht ihr euch verdächtig, wenn ihr die noch unbezahlten Produkte in eure Tasche oder den Rucksack steckt. Wenn ihr nicht den Verdacht erregen wollt, einen Diebstahl begehen zu wollen, solltet ihr demnach besser Einkaufskörbe oder -wagen nutzen. Damit erspart ihr euch von vornherein unangenehme Fragen und peinliche Situationen. Denn bei einem konkreten Verdacht eines Ladendiebstahls könnt ihr vom Supermarktpersonal aufgefordert werden, eure Tasche zu leeren.

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Darf ich Zeitschriften durchblättern, ohne sie zu kaufen?

Grundsätzlich ist das Durchblättern von Zeitschriften erlaubt und verpflichtet nicht zum Kauf. Das gilt aber nur dann, wenn das Heft durchs Blätter nicht beschädigt wird oder zerknittert wird. Ist dies der Fall, kann der Ladenbesitzer von euch verlangen, dass ihr die Zeitschrift bezahlt. Denn folglich kann er sie nicht mehr weiterverkaufen.

Prinzipiell ist auch das Lesen ohne Kauf nicht verboten. Dehnt ihr eure Lektüre allerdings über eine längere Zeit oder gar Stunden aus, kann euch der Geschäftsinhaber des Ladens verweisen. Denn er hat das Hausrecht und kann verlangen, dass ihr das Heft entweder kauft oder zurücklegt und den Laden verlasst.

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Darf ich mir einen Einkaufskorb oder -wagen vom Supermarkt ausleihen?

Auch wenn es verführerisch erscheint: Das Ausleihen des Einkaufswagens oder -korbs ist verboten. An der Tatsache ändert auch der Pfand in Höhe von einem oder zwei Euro nicht. Denn der Einkaufswagen ist Eigentum des Supermarkts. Entfernt ihr ihn vom Gelände des Supermarkts, begeht ihr strafrechtlich Diebstahl.

Daher gilt: Steht der Wochenkauf an, solltet ihr von vornherein eine geeignete Transportmöglichkeit für eure Einkäufe mitbringen. Oder ihr teilt den Einkauf auf mehrere Tage auf.