Wohngeld, Kindergeld, weniger SteuernBundestag beschließt Entlastungen für Millionen Haushalte - was für Sie drin ist

Entlastung für Millionen Haushalte! Der Bundestag hat diverse Entlastungen für Mieter und Familien beschlossen, darunter die Wohngeldreform, die Erhöhung des Kindergelds und eine Steuerreform.
Mit den Stimmen der Koalition aus SPD, Grünen und FDP entschied das Parlament zudem, dass sich Vermieter ab 2023 an den Kosten für die Kohlendioxid-Abgabe für Wohngebäude beteiligen müssen.
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Das müssen Sie zum neuen Wohngeld wissen!
Mit der Wohngeldreform sollen viele einkommensschwache Haushalte sollen entlastet werden.
Die Zahl der wohngeldberechtigten Haushalte soll sich durch die Reform mehr als verdreifachen auf zwei Millionen.
Zudem soll sich der Wohngeldbetrag von durchschnittlich rund 180 Euro pro Monat auf rund 370 Euro pro Monat erhöhen.
Allerdings: Die Spitzenverbände von Städten und Gemeinden haben angekündigt, dass sie für die Umsetzung und Bearbeitung der erwarteten Antragsflut mehrere Monate bräuchten. Die Mehrausgaben für die Wohngeldänderung werden auf rund 3,6 Milliarden Euro beziffert.
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Vermieter müssen sich an den Kosten der CO2-Abgabe beteiligen
Wohnungsmieter werden zudem dadurch entlastet, dass sich Vermieter an den Kosten der 2021 eingeführten Kohlendioxid-Abgabe für fossile Brennstoffe beteiligen müssen. Bisher tragen Mieter diese alleine.
Der Vermieteranteil beträgt bis zu 95 Prozent in besonders emissionsstarken Gebäuden mit einem hohen CO2-Ausstoß pro Quadratmeter.
In einem Stufenmodell verringert sich der Vermieteranteil schrittweise auf null Prozent für Gebäude, die besonders emissionsarm sind. Für Nichtwohngebäude sollen sich Mieter und Vermieter die Kosten zur Hälfte teilen. Dies soll 2025 ebenfalls von einem Stufenmodell abgelöst werden. Der Interessenverband privater Wohnungseigentümer Haus und Grund kündigte eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht an.
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Kindergelderhöhung ab 1. Januar 2023
Außerdem beschlossen wurde eine Erhöhung des Kindergelds ab dem 1.Januar 2023. Die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP hatte sich in dieser Woche auf eine stärkere Anhebung verständigt als zunächst vorgesehen.
Bisher sollte das Kindergeld zum 1. Januar 2023 für das erste, zweite und dritte Kind auf 237 Euro pro Monat steigen. Ab dem vierten Kind und für jedes weitere gibt es bereits 250 Euro. Mit der jetzt beschlossenen, stärkeren Erhöhung auf 250 Euro entfällt auch die bisherige Staffelung der Leistung je nach Zahl der Kinder. Derzeit bekommen Eltern für das erste und zweite Kind 219 Euro und für das dritte Kind 225 Euro im Monat.
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48 Millionen Bürger werden steuerlich entlastet - das ist für Sie finanziell drin!
Der Bundestag hat außerdem eine steuerliche Entlastung für 48 Millionen Bürger beschlossen. Die Auswirkungen der hohen Inflation auf die Einkommensteuer - die sogenannte kalte Progression - sollen damit komplett ausgeglichen werden. Die Ampel-Regierung will mit dem Gesetz verhindern, dass der Staat auch noch bei der Einkommensteuer von den derzeit hohen Preisen profitiert. Die kalte Progression, quasi eine inflationsbedingte heimliche Steuererhöhung, wird abgefedert.
Diese entsteht bei hoher Inflation, wie es sie durch den russischen Krieg in der Ukraine und die folgende Energiekrise in Deutschland gerade gibt. Prognosen gehen davon aus, dass die Inflationsrate im kommenden Jahr über sieben Prozent liegen könnte.
Hohe Teuerungsraten schmälern die Kaufkraft von Verbraucherinnen und Verbrauchern, weil sie sich für einen Euro weniger kaufen können. Wenn dann das Gehalt weniger stark steigt als die Inflation, muss man zudem weiterhin hohe Steuern zahlen, kann sich aber weniger leisten. Finanzminister Christian Lindner (FDP) hatte zuletzt argumentiert: Wenn ein Einkommen von eigentlich 43.000 Euro durch die Inflation im kommenden Jahr nur noch eine Kaufkraft von 39.000 Euro habe, dürfe der Staat nicht so viel Steuern erheben, als seien es noch 43.000 Euro Kaufkraft.
Diese Steuerpläne wurden beschlossen
Um das aufzufangen, dreht die Regierung an den Stellschrauben des Einkommensteuertarifs. Der Grundfreibetrag, also das Einkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss, soll steigen - um 561 Euro auf 10.908 Euro im kommenden Jahr. 2024 soll er dann auf 11.604 Euro angehoben werden.
Zudem soll der Spitzensteuersatz von 42 Prozent im kommenden Jahr erst bei einem zu versteuernden Einkommen von 62.827 Euro greifen. Derzeit wird er schon ab 58.597 Euro fällig. 2024 würde dieser Eckwert auf 66.779 Euro steigen.
Die Grenze für den noch höheren Reichensteuersatz von 45 Prozent tastet die Bundesregierung bewusst nicht an, weil sie in dieser Einkommensklasse keine zusätzliche Entlastung für nötig hält.
Was das konkret für einzelne Steuerzahler bedeutet:
Das Finanzministerium hat mehrere Beispielrechnungen aufgemacht:
Demnach muss ein Single mit Bruttolohn von monatlich 2.400 Euro im kommenden Jahr 197 Euro weniger Steuern zahlen.
Eine Familie mit zwei Kindern und gemeinsamem Bruttolohn von 4.667 Euro im Monat hätte 818 Euro mehr in der Tasche.
Ein Single mit Bruttolohn von monatlich 13.000 Euro müsste 674 Euro weniger Steuern zahlen.
(dpa/eku)
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