RTL-Reporterin konfrontiert Second-Hand-Plattform
Wo bleibt das Geld bei Mädchenflohmarkt? Nutzerinnen warten seit Wochen auf Zahlung
Gebrauchte Kleidung fotografieren, hochladen und weiterverkaufen: Das Konzept des Second-Hand-Online-Shops Mädchenflohmarkt klingt eigentlich ganz einfach. Kauft jemand das gebrauchte Kleidungsstück, geht der Gewinn an den Verkäufer, abzüglich einer Provision von mindestens zehn Prozent, die die Plattform einbehält. So weit die Theorie.
Die Praxis zeigt allerdings, dass Second-Hand-Kleidung über das Portal zwar gut verkauft werden kann – das Geld aber offenbar nicht unbedingt beim Verkäufer ankommt! Was steckt hinter den wochenlang ausbleibenden Zahlungen? Wir haben mit Betroffenen gesprochen und das Unternehmen konfrontiert. Wie diese Konfrontation ausging, sehen Sie im Video.
Das rät die Verbraucherzentrale
Sabine S. aus Hilden ist stinksauer! Sie hat ein Designerhalstuch über die Online-Plattform Mädchenflohmarkt verkauft. Rund 130 Euro stehen ihr durch den Verkauf zu – doch auf ihr Geld wartet sie seit Wochen.
So wie Schulz geht es auch anderen Nutzern von Mädchenflohmarkt, wie unsere Recherchen zeigen. Teilweise haben Betroffene sogar schon Strafanzeige wegen Betrugs gestellt.
Genau richtig, sagt auch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Sie rät Betroffenen, dem Online-Portal eine Frist von rund 14 Tagen zu setzen und unter Angabe der Kontodaten schriftlich anzumahnen. Ist die Frist abgelaufen und keine Zahlung eingegangen, sollte ein Mahnverfahren eingeleitet und eine Strafanzeige bei der Polizei gestellt werden.
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Und was sagt Mädchenflohmarkt?
Und was sagt Mädchenflohmarkt selbst zu den ausbleibenden Zahlungen?
„Wir bei Mädchenflohmarkt garantieren, dass wir allen unseren Verkäuferinnen ihren Erlös vollumfänglich auszahlen. Derzeit brauchen wir bei den Auszahlungen mehr Zeit als uns und unseren Verkäuferinnen lieb ist – das tut uns leid. Es gilt: In keinem Fall ist es zu Ausfällen bei den Auszahlungen gekommen und das wird es auch zukünftig nicht.“
Bleibt zu hoffen, dass Mädchenflohmarkt seinen Versprechungen nachkommt. Der Verbraucherzentrale zufolge sei es ratsam, nach Ablauf einer Zahlungsfrist nicht allzu lange mit weiteren Schritten zu warten. Denn auch wenn die Second-Hand-Plattform zur Zeit keine Insolvenz angemeldet hat, sollte es dazu kommen, seien die Chancen auf eine Rückzahlung der ausstehenden Gelder sehr gering.
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