Mit Säure das Gesicht verätzt
Augenbrauen für immer verpfuscht: Kosmetikerin jetzt verurteilt!
Melissa und Maya (Namen geändert) waren mit ihrem Permanent-Make-up an den Augenbrauen unzufrieden. Das wollten sie letztes Jahr ändern – und gerieten dabei an eine Kosmetikerin, durch deren Behandlung sie noch jetzt entstellt sind: Statt nur der tätowierten Farbe lösten sich teilweise die kompletten Augenbrauen von den Gesichtern der jungen Frauen. Die Folgen: schlimme Schmerzen, Krankenhaus, extreme Narben. Wie sehr Melissa und Maya bis heute darunter leiden, sehen Sie im Video.
Anklage: „Gefährliche Körperverletzung“ in fünf Fällen
Melissa und Maya verklagten die Kosmetikerin wegen gefährlicher Körperverletzung – zusammen mit drei anderen betroffenen Frauen, die schon 2018 durch die Behandlung mit einer säurehaltigen Flüssigkeit verletzt worden sein sollen.
Melissa war fassungslos, als sie davon erfuhr, dass es schon vor ihnen Opfer gegeben hat: „Wenn man weiß, dass man jemanden mit seiner Behandlung geschadet hat, warum macht man dann weiter?“ fragt sie im Interview mit RTL. Tatsächlich sind unserer Reporterin Wiebke Wittneben noch zwei weitere Frauen bekannt, die von ähnlich schlimmen Erfahrungen berichten – doch sie wollten damit nicht vor Gericht gehen.
Hat die Kosmetikerin einfach weitergemacht?
Die Recherchen unserer Reporterin ergeben: Sogar nachdem die Fälle von Melissa und Maya im vergangenen Jahr bekannt wurden, scheint die Kosmetikerin Monika S. noch weitergearbeitet zu haben. Bereits damals war unsere Reporterin in diesem Fall tätig: Unter anderem hatte sie selbst als angebliche Kundin Kontakt aufgenommen und sich einen Termin geben lassen. Der wurde jedoch in letzter Sekunde abgesagt.
Als unsere Reporterin trotzdem zum fraglichen Kosmetikstudio ging, fand sie dieses verlassen vor. Nachbarn erzählten damals von einer Razzia der Staatsanwaltschaft, die dort offenbar unmittelbar zuvor stattgefunden hatte. Daraufhin übergab auch unsere Reporterin ihre Recherchen an die Behörden.
Urteil gegen die Kosmetikerin: Vorsätzliche Körperverletzung
Inzwischen wurde in Berlin das Urteil gegen Monika S. gefällt: Sie muss wegen vorsätzlicher Körperverletzung eine Geldstrafe von 8.000 Euro zahlen, ungefähr die gleiche Summe erhält außerdem jedes Opfer als Schadenersatz.
Melissa reicht das nicht, wie sie uns kurz nach der Verkündung per Handyvideo mitteilt: "Was ich mir gewünscht hätte, wäre, dass sie ein Berufsverbot bekommt und dass sie eine Bewährungsstrafe zumindest bekommt. Bei der Urteilsverkündung hat auch die Angeklagte ziemlich emotionslos reagiert. Und ja, wie‘s jetzt weitergehen wird, wissen wir nicht. Also ob sie das Geld überhaupt zahlen wird oder nicht. Wahrscheinlich wird ihr Anwalt sowieso da nochmal Revision einlegen."
Seriöse Kosmetikstudios finden: Das sollten Sie beachten
Unsere Reporterin fand von der nun verurteilten Kosmetikerin zwar einen scheinbar professionellen Instagram-Account, aber weder eine Website mit Impressum noch eine Festnetznummer. Auf diese Angaben sollten Sie jedoch immer achten, wenn Sie auf der Suche nach einem neuen Kosmetikstudio sind.