„Shrinkflation" transparent gemacht TK-Riese Frosta kennzeichnet Produkt mit geringerer Füllmenge - was steckt dahinter?

Schluss mit heimlichen Hersteller-Tricks?
Beim Einkaufen bleibt es meist unbemerkt: Der Preis eines Produkts ist gleich geblieben, doch in der Packung sind plötzlich ein paar Gramm weniger drin – die Rede ist von sogenannten Mogelpackungen, die beim Endverbraucher oft für Ärger sorgen. Für mehr Transparenz kennzeichnet das Unternehmen Frosta jetzt eines seiner Tiefkühlprodukte explizit – ein Vorreiter für die Branche?
Augen auf beim Einkauf
Was hinter der Shrinkflation steckt? Der Inhalt bestimmter Produkte wird teilweise verringert – bei gleichbleibendem oder sogar angestiegenem Preis. 2023 war laut der Verbraucherzentrale Hamburg das Jahr der sogenannten Mogelpackungen: 104 Produkte tauchten auf der Liste auf, im Jahr zuvor waren es nur 76 gewesen.
Auch das Tiefkühlkost-Unternehmen Frosta hat bei seinen Produkten getrickst: Die Füllmenge von einigen TK-Kräuterpackungen ist geringer, obwohl sich der Preis nicht verändert hat. So ist in Frosta Schnittlauch jetzt 15 Gramm weniger enthalten als noch Anfang letzten Jahres.
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Das ist die neue Kennzeichnung auf den Frosta-Kräutern

Der Grund für die kleinere Füllmenge? Klimawandel!
Eine Tatsache, die das Unternehmen allerdings transparent macht: Seit Anfang 2024 kennzeichnet Frosta die Kräuter-Verpackungen mit dem Hinweis: „weniger Inhalt als vorher“.
Frostas Marketing Director Debastian Bernbacher erklärt dazu auf seinem Likedin-Karriere-Profil, dass die Verringerung der Füllmenge bereits im Vorfeld den Verbrauchern über die sozialen Medien mitgeteilt worden sei. Den Grund dafür, dass der Preis bei weniger Inhalt gleich geblieben sei, begründet er mit dem Klimawandel – verantwortlich seien unter anderem „lange Dürreperioden im Wechsel mit starken Regenfällen“.
Wie viele andere Produkte auch sind die Frosta Kräuter also teurer geworden, durch die ehrliche Kennzeichnung kann in diesem Fall aber nicht länger von einer Mogelpackung die Rede sein.
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Mogelpackungen gesetzlich verboten
Im Netz kritisieren einige User die neue Kennzeichnung von Frosta dennoch – unter anderem deswegen, weil die Verpackung die gleiche Größe wie vorher habe, obwohl weniger Inhalt drinstecke. Auf den ersten Blick sei somit keine Veränderung der Füllmenge festzustellen.
Mit der Kennzeichnung beweist Frosta trotzdem Ehrlichkeit und Transparenz. Generell gilt: Sogenannte Mogelpackungen sind zwar gesetzlich verboten, aber oft ist schwer zu bestimmen, wann eine Packung tatsächlich eine größere Füllmenge vortäuscht, als sie in Wirklichkeit enthält. (agö)